11.03.2010 · Beamte der ehemaligen Bundespost arbeiten heute bei der Postbank als Finanzberater. Die FDP zweifelt an ihrer Qualifikation: „Beamte sind nicht per se für die Anlageberatung geboren, nur weil sie Beamte sind,“ heißt es wörtlich.
Beamte der ehemaligen Bundespost arbeiten heute bei der Postbank als Finanzberater. Die FDP zweifelt an ihrer Qualifikation: „Beamte sind nicht per se für die Anlageberatung geboren, nur weil sie Beamte sind,“ heißt es wörtlich.
Privatanleger besser vor Falschberatungen zu schützen, ist das erklärte Ziel von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Aus der FDP-Bundestagsfraktion kommt nun aber der Hinweis, dass der Bund erst einmal bei seinen eigenen Beamten für eine ausreichende Qualifikation sorgen müsse. Konkret geht es um 1250 Bundesbeamte, die in der Postbank als Anlageberater arbeiten.
Beamte der ehemaligen Bundespost arbeiten bei der Postbank als Finanzberater
Der FDP-Abgeordnete Erik Schweickert, verbraucherschutzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, hat beim Finanzministerium nachgefragt, wie viele Beamte der ehemaligen Bundespost denn heute von der Postbank als Finanzberater eingesetzt würden. Anders als in Bundespostzeiten verkaufe die Postbank heute auch spekulative Anlageprodukte, und für eine solche Tätigkeit seien die Beamten damals nicht qualifiziert worden. Schweickert fragte deshalb, wie die Staatsdiener für ihre neue Aufgabe weitergebildet wurden - und ob sie Provisionen für erfolgreiche Vermittlungen erhielten.
Aus der Antwort aus dem Finanzministerium, verfasst vom Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU), geht hervor, dass nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost rund 311 000 Beamte in die neuen Aktiengesellschaften - Post, Telekom und Postbank - übergeleitet wurden. Ihr Dienstherr blieb der Bund, wo sie eingesetzt wurden, durften aber die neuen Gesellschaften entscheiden. Ende vergangenen Jahres hätten in der Postbank etwa 7700 Beamte gearbeitet, davon rund 1250 in der Anlageberatung.
In dem Schreiben aus dem Finanzministerium heißt es, der Fortbildungsbedarf leite sich grundsätzlich aus Vorgaben der Bankenaufsicht und des Wertpapierrechts ab. Ob die Mitarbeiter Beamte seien oder nicht, sei dabei "unerheblich". Die Staatsdiener durchliefen "grundsätzlich dieselben Fortbildungsprogramme wie die übrigen Beschäftigten auch". Neben ihrer Besoldung erhielten Beamte, die im Vertrieb arbeiteten, ein Leistungsentgelt sowie eine Vertriebszulage. Das Leistungsentgelt richte sich nach individuellen Zielvereinbarungen; die Vertriebszulage sei an den Erfolg der Filiale gekoppelt und könne zwischen 3,5 und 14 Prozent des Grundgehalts betragen.
„Beamte sind nicht für die Anlageberatung geboren, nur weil sie Beamte sind“
Schäuble müsse schnellstens dafür sorgen, dass die Beamten in der Postbank-Anlageberatung qualifiziert werden oder nicht mehr beraten, forderte der FDP-Politiker Schweickert als Reaktion auf den Brief. "Beamte sind nicht per se für die Anlageberatung geboren, nur weil sie Beamte sind." Es könne nicht sein, dass die oftmals mangelnde Qualifikation von Finanzberatern beklagt werde, und dann der Bund selbst nicht für eine Ausbildung seiner Beamten in der Anlageberatung sorge.
Ein Sprecher der Postbank entgegnete, neben der Grundschulung für alle Mitarbeiter gebe es immer wieder Nachschulungen, etwa für neue Produkte. Komplexere Produkte würden zudem von Mitarbeitern verkauft, die weitergebildet wurden. "Die Anforderungen an die Berater sind dosiert." Seit der Privatisierung habe sich längst herausgestellt, wer gut und gerne Verkäufer sei und wem das nicht so liege.
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