16.02.2010 · Standardisierte Informationen über Finanzprodukte sind noch in weiter Ferne. Zwar haben ING Diba und Deutsche Bank mit dem Erstellen von „Beipackzetteln“ begonnen . Doch Freiwilligkeit reicht nicht aus, meinen Verbraucherschützer.
Von Alexander Armbruster und Christian von HillerDie bisher präsentierten „Beipackzettel“ der Banken gehen Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nicht weit genug. Sie fordern weiterhin einheitliche Informationen über die wesentlichen Eigenschaften von Anlageprodukten, besonders über deren Risiken. Nach der ING Diba hat in der vergangenen Woche die Deutsche Bank ihr Konzept für einen solchen „Beipackzettel“ präsentiert, ohne einen abgestimmten Entwurf des Bankenverbandes abzuwarten (siehe Kasten).
„Nur durch einen einheitlichen gesetzlichen Standard ist es möglich, dass alle miteinander konkurrierenden Anbieter von Anlageprodukten vergleichbar über deren wesentliche Eigenschaften informieren“, sagt Manfred Westphal, Finanzfachmann des Bundesverbands der Verbraucherzentralen in Berlin. Dem pflichtet Anlegeranwalt Hartmut Göddecke von der Kanzlei Göddecke in Siegburg bei: „Ein Gesetz wäre grundsätzlich der bessere Weg.“
Vorreiter ING Diba
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) stellte im Sommer vergangenen Jahres ein amtliches Muster für einen einheitlichen Beipackzettel vor, der inhaltlich stark von Vorschlägen der Verbraucherzentralen geprägt ist. Im Zuge der Finanzkrise erlitten viele Bankkunden beispielsweise mit Zertifikaten der mittlerweile insolventen amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hohe Verluste. Viele von ihnen konnten die Risiken dieser Papiere nicht abschätzen. Standardisierte Beipackzettel, wie sie Aigner favorisiert, sollen den Kunden einfache und verständliche Informationen über Bankprodukte vermitteln.
Aigner setzte bisher auf Freiwilligkeit. Ihre Forderung haben bisher nur die Direktbank ING Diba und die Deutsche Bank umgesetzt, viele andere private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken noch nicht. Die ING Diba beispielsweise folgt weitgehend der Vorlage Aigners und veröffentlicht im Internet in standardisierter Form eine „Verbraucherschutzinformation“. In dieser wird das jeweilige Produkt kurz beschrieben.
So nennt die ING Diba die unterschiedlichen Risiken, die Zusammensetzung der erwarteten Rendite und schlüsselt die Kosten auf. „Wir haben einen Beipackzettel vorerst für 22 Kernprodukte ausgearbeitet, die wir aktiv anbieten, und arbeiten an einer automatisierten Lösung“, sagt Thomas Bieler, Pressesprecher der ING Diba.
Deutsche Bank: Mehr Worte, weniger Punkte
Vor allem enthält der Diba-Beipackzettel überdies den Teil der Kosten, der als Provision an den Kundenberater fließt. Auch schreckt die Direktbank laut Bieler nicht vor Ausdrücken zurück, die er als „marketingfeindlich“ bezeichnet. So warnt die Bank bei manchen Produkten ausdrücklich vor dem Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Vermögens.
Ähnlich soll der Informationszettel zu den Produkten der Deutschen Bank aufgebaut werden. Auch sie will ihre Beipackzettel künftig im Internet veröffentlichen. Zwar folgt auch die Deutsche Bank dem amtlichen Muster. Doch sie listet nach dem bisherigen Entwurf weniger Punkte auf als die ING Diba. Doch ist der Beipackzettel insgesamt ausführlicher.
Auch die Deutsche Bank weist Vertriebsprovisionen aus. Seit Jahren verlangen Verbraucherschützer mehr Aufklärung darüber, in welchem Maße die Bank vom Verkauf der Produkte profitiert. Juristen haben angesichts der vielen Gesetzesänderungen im Bankenrecht Verständnis dafür, dass die Bundesregierung eine freiwillige Lösung bevorzugt. Doch der Preis für das Ausbleiben eines Gesetzes ist möglicherweise eine fehlende Einheitlichkeit. Denn so ist nicht sichergestellt, dass alle Banken das Muster des Verbraucherschutzministeriums überhaupt einführen oder in dieser Form übernehmen.
Keine Freifahrtschein
„Hauptsache ist, dass überhaupt etwas passiert“, sagt Bieler, der früher für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen arbeitete. „Wir haben uns an das amtliche Muster gehalten.“ Doch seien die Beipackzettel beispielsweise nicht mit den „Fact Sheets“ vergleichbar, die Fondsgesellschaften oder die Emittenten von Zertifikaten veröffentlichen.
Auch ist der Beipackzettel bisher nur für Bankprodukte vorgesehen, für andere Finanzprodukte wie Kapitallebensversicherungen nicht. Dadurch kann ein Anleger nicht ohne weiteres einen Fondssparplan mit einem Riester-Sparvertrag oder einer Kapitallebensversicherung vergleichen.
„Grundsätzlich lässt sich jedes Produkt über solch ein Schema beschreiben“, versichert Bieler. Zwar versuchen ING Diba oder Deutsche Bank Risiken und Kosten in einfachen, verständlichen Worten zu beschreiben. Doch entbinden Beipackzettel Bankkunden nicht davon, sich sorgfältig über die Finanzprodukte zu informieren, bevor sie diese kaufen.
Dass die Deutsche Bank ihren „Beipackzettel“ für Geldprodukte schon in der vergangenen Woche vorgestellt hatte, sorgt im Bundesverband deutscher Banken (BdB) für Verstimmung. Denn die Lobby, deren wichtigstes Mitglied die Deutsche Bank ist, bemüht sich seit einiger Zeit darum, ein einheitliches Informationsblatt für die Anlegerberatung zu formulieren. Dieser Prozess erfordert viel Abstimmung, denn das Ziel ist ein Entwurf, den alle privaten Banken, darunter die Commerzbank, die Postbank oder die Hypo-Vereinsbank, tragen.
Doch die Deutsche Bank prescht vor und setzt ihre eigenen Maßstäbe. Im Bankenverband fühlen sich einige Kreditinstitute vor den Kopf gestoßen. Deutschlands größte Bank hat die Finanzkrise ohne direkte Staatshilfe überstanden und verdiente im vergangenen Jahr 5 Milliarden Euro. Die Commerzbank dagegen schreibt Verluste und benötigt weiterhin staatliches Kapital. Die Finanzkrise hat die Unterschiede zwischen den Mitgliedsbanken größer werden lassen. Für den Bankenverband wird es da immer schwerer, zu einer gemeinsamen Linie zu finden.
Ein Beispiel ist auch der Einlagensicherungsfonds. Der ist seit geraumer Zeit leer. Um die Kundeneinlagen deutscher Lehman-Kunden abzudecken, war eine staatliche Garantie nötig. Der Bankenverband hat die Mitgliedsbeiträge zum Rettungstopf verdoppelt. Doch eine richtige Reform lässt auf sich warten. Deutsche-Bank-Vorstandschef Josef Ackermann meidet es zwar, in der Öffentlichkeit darüber zu sprechen. Ein Top-Manager der Bank lässt aber durchblicken, dass man kein Interesse hat, für die Verluste der Konkurrenz zu haften. maf.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |