16.12.2003 · Auch Privatpersonen haben angesichts der hohen Steuerlast in Deutschland kein Geld an den Fiskus zu verschenken. Steuerexperte Lutz Schumann verrät, was Sie kurzfristig tun können, um die Steuerbelastung zu drücken.
Von Lutz SchumannAls Privatperson haben Sie angesichts der ohnehin hohen Steuerlast in Deutschland kein Geld an den Fiskus zu verschenken.
Nachfolgend verrät Ihnen Lutz Schumann, Herausgeber des Steuer-Schutzbriefs, was Sie kurzfristig noch tun können, um die Steuerbelastung zu drücken.
1. Krankheitskosten. Listen Sie alle 2003 privat gezahlten Krankheitskosten der Familie auf: Arzthonorare, Medikamente, Krankenhaus, Kur. Danach ermitteln Sie die Eigenbeteiligungsgrenze (zumutbare Eigenbelastung), bis zu der keine Krankheitskosten absetzbar sind (siehe Tabelle). Ist der Grenzwert überschritten, kann es sich lohnen, Brillenkauf oder Zahnarztbesuch vorzuziehen.
Tip: Wird der Zahnarzt bis zum 31. Dezember nicht fertig, rechtzeitig vor Jahresende eine dicke Abschlagszahlung überweisen.
Ihre Selbstbeteiligung bei Krankheitskosten beträgt so viel Prozent Ihres Einkommens:
Jahreseinkünfte
bis 15.340 bis 51.130 über 51.130 Euro
Ledige 5% 6% 7%
Verheiratete 4% 5% 6%
mit ein oder
zwei Kindern 2% 3% 4%
mit mehr
Kindern 1% 1% 2%
Beispiel: Ein Ehepaar (zwei Kinder) mit 150.000 Euro Jahreseinkommen hat 2003 insgesamt 14.000 Euro für Arzt und Medikamente gezahlt. Nach Abzug der Eigenbeteiligung (vier Prozent von 150.000 Euro = 6.000 Euro) kann die Familie in ihrer Steuererklärung 8.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
2. Lebensversicherungen. Lebensversicherungen gelten bislang als Alternative für Zinsanlagen. Der Grund: Bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren (Todesfallschutz 60 Prozent und mindestens fünf Jahre Beitragszahlung) blieben die Gewinne aus einer Lebenspolice am Ende der Laufzeit steuerfrei. Allerdings plant die Bundesregierung auch hier gravierende Änderungen. Die bislang geltende Steuerfreiheit soll spätestens 2005 komplett wegfallen. Wer bis Ende des Jahres noch schnell eine Police abschließt, genießt jedoch Bestandsschutz, sollte die geplante Änderung in Kraft treten.
Zwei Auswege speziell für ältere Steuerzahler:
Depot-Police. Vor allem in Zeiten magerer Zinsen - wie derzeit - kann es für steuergeplagte Kapitalanleger daher interessant sein, auf eine Lebensversicherung auszuweichen - trotz Senkung der Mindestverzinsung. Eine Kombination aus Beitragsdepot und Lebenspolice bringt höhere Renditen und ist zudem (zum größten Teil) steuerfrei.
Das Modell funktioniert folgendermaßen: Sie legen eine größere Summe (ab 15.000 Euro) in einem Depot einer Versicherungsgesellschaft an. Aus diesem werden dann nur fünf Jahre lang die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung gezahlt. Nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren kassieren Sie die garantierte Versicherungssumme plus der (nicht garantierten) Gewinnbeteiligung - steuerfrei. Steuern zahlen Sie einzig und allein auf die Zinsen aus dem Depot während der ersten fünf Jahre.
Sofortige lebenslange Rente. Hiervon profitieren vor allem Senioren und alle, die keine zwölf Jahre auf ihre Rendite warten wollen. Der Grund: Nicht nur Lebensversicherungen, sondern auch Rentenversicherungen werden vom Fiskus (noch) bevorzugt behandelt. Denn Renten braucht der Empfänger nur mit dem so genannten Ertragswert zu versteuern, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Faustregel: Je älter, desto weniger müssen Sie versteuern. Während ein 65-Jähriger beispielsweise gerade mal 27 Prozent seiner Einnahmen aus Rentenzahlungen mit dem Finanzamt teilen muß, wird ein 40-Jähriger Rentenempfänger mit immerhin 52 Prozent zur Kasse gebeten. Weitere Vorteile: keine ärztliche Gesundheitsprüfung.
3. Studentenbude. Anstatt sich mit den mickrigen Freibeträgen zufrieden zu geben, kaufen Sie am Studienort eine Eigentumswohnung und vermieten sie an Ihr Kind. Bislang verweigerte der Fiskus diesem cleveren Modell stets die Anerkennung, wenn das Kind keine eigenen Einkünfte besaß. Der BFH gab dem Steuertrick seinen Segen (IX R 30/98 und IX R 39/99). Finanzämter müssen das Mietmodell damit anerkennen, selbst wenn die Miete aus Unterhaltszahlungen der Eltern stammt.
Der Clou: Die Eltern werden damit zu Vermietern und dürfen im Gegenzug sämtliche Kosten der Studentenbude (Zinsen, Abschreibung des Gebäudes, Versicherung) gegenrechnen. Der Fiskus muss die Kosten immer anerkennen, wenn der Nachwuchs mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete zahlt. Die Folge: “dicke“ Verluste während der Studiendauer (Verrechnung mit anderen “positiven“ Einnahmen möglich).
Extra-Tip: Überlassen Sie Ihrem Kind die Studentenbude mietfrei, steht Ihnen zumindest die Eigenheimzulage und das Baulindergeld zu. Achtung! Voraussetzung für das Baukindergeld: Vor dem Kauf muß Ihr Kind in Ihrem Haushalt gewohnt haben.
Vorteilsrechnung: Die Eltern Clever kaufen ein Studentenappartement (60 qm, 100.000 Euro) und vermieten es an ihren Sohn. Ihre Sechsjahresrechnung:
Kosten (AfA, Zinsen) 89.000 Euro
Einnahmen - 39.000 Euro
Verluste 50.000 Euo
Steuervorteil* daraus 23.738 Euro
* 42% Spitzensteuersatz plus Solidaritätszuschlag
4. Doppelte Haushaltsführung. Wer wegen seines Berufs am Arbeitsort eine zweite Wohnung unterhalten muss, kann den Fiskus an den Mehrkosten (Miete, Heimfahrten, Einrichtung, Telefonate) beteiligen. Allerdings hatte der Gesetzgeber eine Befristung ins Gesetz eingebaut: Zwei Jahre. Diese Befristung ist nicht zulässig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Steuertip: Betroffene können die Kosten der doppelten Haushaltsführung ab sofort wieder unbegrenzt absetzen.
5. Steuerberaterkosten. Diese Kosten sind stets abzugsfähig. Weniger bekannt: Auch die Fahrtkosten zu Ihrem Steuerberater (0,30 Euro/km) und sogar Unfallkosten während einer solchen Fahrt (abzüglich eventueller Leistungen Dritter) sind stets Steuern mindernde Sonderausgaben oder Werbungskosten.
6. Spenden. Eine großzügige Spende für den örtlichen Sportverein oder eine gemeinnützige Einrichtung spart Steuern. Alles was Sie benötigen, ist eine Steuern mindernde Spendenquittung. Diese bekommen Sie direkt vom Verein. Steuertip: Wer das Geldgeschenk noch bis Jahresende auf ein Konto des Vereins oder der Organisation einzahlt, bekommt in jedem Fall eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2003.
Übrigens: Wer 2003 für eine gemeinnützige Organisation (auch Sportverein) mit dem eigenen Auto unterwegs war, kann auch damit Steuern sparen. Am Jahresende eine Kilometerabrechnung mit gefahrenen Kilometern, Datum und Grund der Fahrt aufstellen. Auf das Geld (0,30 Euro je Kilometer) gegen eine Spendenquittung verzichten.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |