16.12.2003 · Selbstständige und gut verdienende Angestellte zahlen die meisten Steuern. Grund genug die letzten Tage des alten Jahres aktiv zu nutzen. Wer jetzt die Steuerweichen richtig stellt, spart ab 1. Januar 2004 viel Geld.
Von Lutz SchumannSelbstständige und gut verdienende Angestellte zahlen die meisten Steuern. Grund genug die letzten Tage des alten Jahres aktiv zu nutzen. Wer jetzt die Steuerweichen richtig stellt, spart ab 1. Januar 2004 viel Geld.
Nachfolgend verrät Ihnen Lutz Schumann, Herausgeber des Steuer-Schutzbriefs, was Sie jetzt noch unbedingt tun müssen.
1. Ansparabschreibung. In diesem Jahr lohnt sich eine Ansparabschreibung wegen des sinkenden Spitzensteuersatzes besonders. Das funktioniert so: Firmenchefs und Freiberufler, die 2003 gut verdient haben, können ihren Gewinn durch eine “Luftbuchung“ kräftig drücken. Möglich macht dies eine Steuern sparende Rücklage (so genannte Ansparabschreibung) für geplante Investitionen. 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (höchstens 154.000 Euro pro Jahr) der geplanten Investitionen, die die Firma in den nächsten zwei Jahren vorhat, dürfen in der Bilanz oder der Einnahme-Überschuss-Rechnung angesetzt werden. Ein Nachweis (Kostenvoranschlag) über die ins Auge gefasste Investition ist nicht notwendig!
Einzige Voraussetzung: Das Betriebsvermögen beträgt höchstens 204.517 Euro. Der Clou: Der BFH hat entschieden, dass die Firma keine konkrete Investition zu beabsichtigen braucht. Selbst Kettenrücklagen, also Rücklagen für die selbe Investition nach Ablauf von zwei Jahren, darf der Fiskus nicht ablehnen.
2. Sonderabschreibung. Seit 2001 gibt es die 20-prozentige Sonderabschreibung zusätzlich zur „normalen“ AfA nur noch für Firmen (Betriebsvermögen maximal 204.517 Euro), die eine Ansparabschreibung als Rücklage gebildet haben (siehe Punkt 1).
3. Arbeitsurlaub I. Wer das Nützliche mit dem Angenehmen verbindet, sprich eine Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt verknüpft, kann bislang die beruflich veranlassten Reisekosten selten absetzen. Grund: Das so genannte “Aufteilungsverbot, nach dem Kosten, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden können. Das Finanzgericht Köln hat sich jetzt in einer bahnbrechenden Entscheidung über dieses “steuerliche Grundgesetz“ hinweggesetzt und entschieden, dass diese Kosten aufgeteilt werden dürfen (10 K 6288/96). Allerdings hat das Finanzamt beim Bundesfinanzhof (VI R 94/01) Einspruch eingelegt.
Steuertip: Betroffene sollten entsprechende Kosten in ihrer 2003er Steuererklärung geltend machen und gegen einen ablehnenden Steuerbescheid unter Hinweis auf das anhängige BFH-Verfahren Einspruch einlegen.
4. Arbeitsurlaub II. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein sensationelles Urteil in Sachen Arbeitsurlaub gefällt (11 K 335/02). Die Richter entschieden, daß ein Arbeitsurlaub beruflich veranlasst sein kann und somit steuerlich abzugsfähig ist.
5. Leasing-Sonderzahlung. Firmenchefs, die jetzt noch schnell einen Leasingvertrag für einen neuen Firmenwagen oder eine Maschine unterschreiben, können ihren 2002er Gewinn kräftig drücken. Der Grund: Neben den laufenden Leasing-Raten ist bei Vertragsabschluß meist eine einmalige Mietsonderzahlung fällig. Tipp: Freiberufler, nicht bilanzpflichtige Unternehmen (Umsatz maximal 260.000 Euro, Gewinn höchstens 25.000 Euro pro Jahr) und Arbeitnehmer dürfen die Sonderzahlung in einer Summe absetzen.
6. Dienstfahrten mit dem Privatwagen. Wer 2002 zahlreiche Dienstfahrten mit dem Privatwagen des Ehegatten oder der Kinder unternommen hat, sollte diese noch schnell vor Jahresende der Firma in Rechnung stellen. Für solche Fahrten darf die Firma oder Praxis 30 Cent pro Kilometer steuerfrei auszahlen. Notwendig ist eine detaillierte Kilometeraufstellung. Das Kilometergeld noch vor Silvester auf ein Konto des Fahrers überweisen. Das spart der Firma “ein paar Euro“ und bringt dem Fahrer ein steuerfreies “Weihnachtsgeld“.
7. Direktversicherung. GmbH-Chefs und mitarbeitende Familienangehörige schließen bis Jahresende noch schnell eine Direktversicherung über 1.752 Euro ab oder stocken eine schon bestehende Police auf (Einmalzahlung). Der Clou: Die Prämien kosten nur Pauschalsteuer (20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Die Versicherung bleibt bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren steuerfrei.
8. Aushilfen. Seit April 2003 können Firmenchefs mit Aushilfen (maximal 400 Euro Gehalt pro Monat) wieder Sozialabgaben und Steuern sparen. Fällig ist nur eine 25-Prozent-Pauschale. Übrigens: Auch 400-Euro-Kräfte dürfen steuerfreie Extras bekommen. Dazu zählt selbst eine Direktversicherung, sofern dies der einzige Job ist. Steuertip: Ehegatten und Kinder als 400-Euro-Kräfte einzustellen, lohnt sich für Firmenchefs und Freiberufler wieder besonders.
9. Einnahmen und Ausgaben. Wer als Freiberufler und Kleinunternehmer (Umsatz bis 260.000 Euro oder Gewinn bis 25.000 Euro pro Jahr) 2003 schon genug verdient hat, verschickt die restlichen Rechnungen erst in der letzten Dezemberwoche. Ärzte, Architekten und Anwälte reichen größere Kundenschecks erst nach Silvester bei ihrer Bank ein. Beide Maßnahmen bringen einen ordentlichen Steuervorteil und Zinsgewinn, wenn die Steuerreform vorgezogen wird.
10. Gewinnausschüttungen. GmbH-Chefs sollten sich 2003 keine oder nur geringe Gewinne ausschütten. Zwar müssen sie diese nur zur Hälfte versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Doch ab 2004 gilt (höchstwahrscheinlich) der geringere Spitzensteuersatz von 42 Prozent (derzeit noch 48,5 Prozent).
11. GmbH & Still. Wer mit seiner GmbH 2003 Verluste gemacht hat, sollte noch schnell eine GmbH & Still gründen. Grund: Der stille Gesellschafter kann seinen Verlustanteil mit anderen, positiven Einkünften (Gehälter, Mieten, Zinsen) verrechnen. Wenn absehbar ist, dass die Firma “rote Zahlen“ schreibt, beteiligt der GmbH-Chef einen oder mehrere stille Gesellschafter (Ehegatten, Kinder mit eigenen Einkünften) am Unternehmen. Vertrag und Einzahlung der Einlage genügen. Kein Notarbesuch, kein Handelsregistereintrag!
Weiterer Vorteil: Wenn Sie später wieder Gewinne machen, spart die GmbH & Still sogar eine Menge Gewerbesteuer, da diese Rechtsform auf dem Papier als Personengesellschaft gilt - ohne die Vorteile einer GmbH zu verlieren. Die Folge: bei der Gewerbesteuerberechnung erhält die GmbH & Still den Freibetrag von 24.500 Euro und den günstigen Staffeltarif. Zudem kann sie die pauschalierte Gewerbesteuer-Anrechnung für Personengesellschaften für sich beanspruchen. Damit zahlt die GmbH & Still (fast) keine Gewerbesteuer mehr und ist steuerlich weitgehend den Freiberuflern gleichgestellt. Oder sogar besser gestellt, falls diese ab 2004 auch Gewerbesteuer zahlen müssen.
12. Investitionen. Firmenchefs und Freiberufler, die geplante Investitionen noch in diesem Jahr ausführen, sparen eine Menge Steuern: 1. Durch den noch geltenden hohen Spitzensteuer-satz (48,5 Prozent statt 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer ab 2004). 2. Durch Nutzung des halben AfA-Satzes für die Anschaffung im 2. Halbjahr 2003. Diese Vereinfachungsregelung gibt es ab 2004 nicht mehr. Dann gilt die monatsgenaue Abschreibung.
13. Reparaturen. Sind Reparaturen bis zum 31. Dezember 2003 nicht mehr möglich, sollten Sie dies dokumentieren, eine Rückstellung in der Bilanz 2003 bilden und so Steuern sparen. Die Reparatur dann bis März 2004 durchführen lassen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |