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Steuertipp Pauschalversteuerung kann für Schüler und Studenten günstiger sein

 ·  Viele Schüler und Studenten bessern ihr Budget mit einem Job auf. Doch die Abzüge schmerzen. Daher empfiehlt es sich, beim Arbeitgeber auf eine Pauschalversteuerung zu dringen.

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Viele Schüler und Studenten bessern ihr Budget mit einem Job auf, um sich das Geld für einen Urlaub oder eine Anschaffung zu verdienen. Doch die Vorfreude auf das verdiente Geld kann schnell wieder schwinden, denn auch bei Schüler- und Studentenjobs gilt: Bruttolohn ist nicht gleich Nettolohn. In einigen Fällen muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.

Wer mehrere Monate Voll- oder Teilzeit arbeitet und dafür die Lohnsteuerkarte vorlegt, dem werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Lohn abgezogen. Schüler müssen außerdem Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen. Studenten dagegen müssen üblicherweise neben den Steuerabzügen nur mit Beiträgen für die Rentenversicherung rechnen.

Günstiger pauschal besteuert

Wer weniger als 400 Euro im Monat verdient, hat es einfacher. Das ist ein sogenannter Minijob. Der Minijobber hat in diesem Fall gar keine Abzüge. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer nämlich pauschal zahlen, und zwar 20 Prozent des Lohns. Außerdem zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale für Renten- und Krankenversicherung.

Wer nur für kurze Zeit arbeitet, zum Beispiel in den Herbstferien, für den wird es ebenfalls günstig: Der Arbeitgeber kann nämlich den Lohn auch dann pauschal mit 25 Prozent versteuern, wenn die Arbeit nicht länger als 18 Arbeitstage am Stück dauert, der Lohn pro Arbeitstag höchstens 62 Euro und der durchschnittliche Stundenlohn höchstens 12 Euro beträgt.

Für den Schüler oder Studenten bedeutet dies: Vom Lohn werden keine Steuern einbehalten. Wird die Tätigkeit im Kalenderjahr nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage ausgeübt, handelt es sich um eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Für sie fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, falls die Arbeit nicht zum Hauptberuf gehört. Und das gilt für fast alle Schüler und Studenten.

Die Autorin ist Steuerberater und Director bei Ernst & Young.

Quelle: F.A.S.
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