24.04.2003 · Die Bundesregierung will eine Abgeltungssteuer auch auf Gewinne von Aktienverkäufen einführen. "Ich kann bestätigen, dass an entsprechenden Plänen gearbeitet wird", sagte ein Sprecher am Donnerstag.
Die Bundesregierung will eine Abgeltungssteuer auch auf Gewinne von Aktienverkäufen einführen. "Ich kann bestätigen, dass an entsprechenden Plänen gearbeitet wird", sagte ein Sprecher der Regierung am Donnerstag auf Anfrage. Das Bundesfinanzministerium bereite eine Kabinettsentscheidung dazu vor.
Details dazu wollte der Sprecher nicht nennen. Die Pläne zu den entsprechenden Besteuerungsvorhaben seien nicht neu und auch von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in der Regierungserklärung genannt worden. Auch sei dies keine Reaktion auf die aktuelle
Debatte in der SPD und kein Kompromissangebot „an wen auch immer".
Beruhigung für SPD-Linke?
Das „Handelsblatt“ hatte berichtet, Schröder wolle die geplante Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auch auf Gewinne aus Aktienverkäufen ausdehnen und damit die Kritiker seiner Reformvorhaben in der Parlamentarischen Linken besänftigen. Der Sprecher wollte diese Größenordnungen ausdrücklich nicht bestätigen. Bislang sollte die Abgeltungssteuer nur für Zinserträge gelten.
Dem Bericht zufolge ist zudem geplant, die Spekulationsfrist von einem Jahr für den steuerfreien Aktienverkauf abzuschaffen. Auch die bereits früher erwogene Beschränkung der Eigenheimzulage auf Paare mit Kindern solle wieder aufgenommen werden.
Wünsche der Fraktion
Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, über den Zusammenhang zwischen Abgeltungssteuer und einer generellen Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen bestehe Konsens in der Regierung. Falls die Fraktion ähnliches wünsche, liege man nicht weit auseinander: „An uns sind solche Wünsche der Fraktion jedoch bislang nicht heran getragen worden.“
Die Regierung hatte bereits im so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz eine Steuer auf Aktiengewinne vorgesehen. Dafür war ein Steuersatz von 15 Prozent vorgesehen. Durch das geltende Halbeinkünfteverfahren hätte er sich jedoch auf 7,5 Prozent reduziert. Das im Rahmen der Steuerreform eingeführte Verfahren soll eine Doppelbesteuerung im Unternehmen und beim Anleger vermeiden. Die Union hatte das Gesetzespaket im Bundesrat weitgehend abgelehnt, im Hintergrund jedoch stets Bereitschaft gezeigt, in Verbindung mit der Zinsabgeltungssteuer in eine generelle Besteuerung von Gewinnen aus Verkäufen von Aktien und Immobilien einzusteigen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |