Home
http://www.faz.net/-gv6-rzaa
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sparerfreibetrag Niedrigerer Sparerfreibetrag wirft Schatten voraus

02.09.2006 ·  Nicht nur die Kunden haben das Nachsehen, wenn zum Jahreswechsel der Sparerfreibetrag abgesenkt wird, auch auf die Banken kommt viel Arbeit zu. Formulare müssen bearbeitet werden. Nur wenige Institute bieten Freistellungsaufträge im Internet an.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Die Banken und Sparkassen bereiten sich derzeit intensiv auf die Absenkung des Sparerfreibetrags zum Jahreswechsel vor. Kurz vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung beschlossen, den Freibetrag bei der Besteuerung von Kapitalerträgen von 1370 auf 750 Euro für Alleinstehende und von 2740 auf 1500 Euro für Ehepaare fast zu halbieren. Lediglich die Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person, die dem Sparerfreibetrag hinzuzurechnen ist, bleibt unangetastet.

Im Gegensatz zur Absenkung vor drei Jahren können die Kreditinstitute diesmal automatisch einen bestehenden Freistellungsauftrag auf die exakt festgelegte Größe von 56,37 Prozent des bislang freigestellten Betrags kürzen, wenn sie von den jeweiligen Kunden nichts hören.

2003 war eine dafür notwendige Rechtsgrundlage von der damaligen rot-grünen Regierung noch vergessen worden. Für Anleger, die derzeit lediglich einen Freistellungsauftrag mit dem maximalen Freibetrag gestellt haben, wird er auf den neuen Höchstbetrag angepaßt.

Freistellungsaufträge über Internet

Trotz des Automatismus gehen die Banken und Sparkassen von einem erhöhten Verwaltungsaufwand in den kommenden Monaten bis zum Jahreswechsel aus. Zahlreiche Anleger, die mehreren Instituten einen Freistellungsauftrag erteilt haben, dürften die Gelegenheit nutzen und die Verteilung ihres Freibetrags neu ordnen.

Sie werden zu einem solchen Schritt durchaus ermuntert. „Oftmals ist noch Spielraum, der genutzt werden kann“, empfiehlt beispielsweise der Bundesverband deutscher Banken. Die Aufträge werden überwiegend schriftlich per Formular erteilt.

Erst allmählich setzt sich die neue Möglichkeit durch, Freistellungsaufträge über Internet einzurichten beziehungsweise zu ändern. Diese Möglichkeit ist allerdings noch relativ neu. Erst im vergangenen Dezember schuf das Bundesfinanzministerium dafür die entsprechenden Voraussetzungen.

„Rund eine Million Papierformulare“

Maßgeblich vorangetrieben wurde diese Entwicklung von der Direktbank ING-Diba. Inzwischen soll bei ihr schon ein Viertel der Freistellungsaufträge über das Verfahren mit Persönlicher Identifikationsnummer (Pin) und Transaktionsnummer (Tan) laufen.

„Bei den rund eine Million Papierformularen, die bei uns jährlich allein an neuen oder geänderten Freistellungsaufträgen eintreffen, ist das eine deutliche Entlastung“, sagt der zuständige Diba-Abteilungsleiter Otto Höhne.

Bis zur Commerzbank noch nicht herumgesprochen

Die Deutsche Bank will ab Dezember - also noch rechtzeitig vor der Absenkung des Freibetrags - Freistellungsaufträge über Internet anbieten. Die Postbank äußert sich diesbezüglich zurückhaltend. Bis zur Commerzbank hat sich die neue Möglichkeit offenbar noch gar nicht herumgesprochen.

In ihrem Online-Banking findet sich der Hinweis: „Bitte beachten Sie, daß wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Ihren Freistellungsauftrag nur in Papierform entgegennehmen können.“

Es wird auf- und nicht abgerundet

Das Prozedere ist diesmal zwar wesentlich einfacher als vor drei Jahren. Der Automatismus hat aber auch eine kleine Tücke: Durch die Umstellung entstehende Rundungsdifferenzen dürften im Regelfall auf den nächsthöheren Euro-Betrag auf- und nicht abgerundet werden, ist aus ersten Anschreiben von Banken an ihre Kunden ersichtlich.

Dabei reicht schon eine geringfügige Überschreitung des festgelegten Freibetrags, um beim Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn auffällig zu werden. Dort laufen die Meldungen über den Stand der einzelnen Sparerfreibeträge zusammen und werden überprüft.

Aufwendige Nachweise von Belegen

Das Bundeszentralamt meldet dann Abweichungen an die Finanzverwaltung in den Ländern, was nach Angaben von Finanzberatern aufwendige Nachweise von Belegen nach sich ziehen kann. Sie empfehlen deshalb ihren Kunden mit mehreren Freistellungsaufträgen, zum Jahreswechsel die neuen Beträge vorsichtshalber zu überprüfen.

Es ist das dritte Mal seit der Einführung der Zinsbesteuerung im Jahre 1993, daß der Freibetrag gesenkt wird. Nach den derzeit gültigen Regeln müssen beispielsweise bei Zinszahlungen aus Sparkonten 30 Prozent der Erträge, die über dem Sparerfreibetrag liegen, pauschal an das Finanzamt abgeführt werden. Die endgültige Besteuerung erfolgt in Höhe des persönlichen Steuersatzes, der sich aus der Einkommensteuererklärung ergibt.

Quelle: sfu. / F.A.Z., 02.09.2006, Nr. 204 / Seite 21
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel
25.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.339,94 +0,38%
 OK
25.05.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.339,94 +0,38%
FAZ-INDEX 1.377,69 −0,11%
TecDAX 752,47 +0,08%
MDAX 10.196,40 −0,34%
SDAX 4.817,28 +0,29%
REX 434,70 −0,15%
Eurostoxx 50 2.161,87 +0,25%
F.A.Z. EURO 69,61 +0,13%
Dow Jones 12.454,80 −0,60%
Nasdaq 100 2.527,05 −0,17%
S&P500 1.317,82 −0,22%
Nikkei225 8.580,39 +0,20%
EUR/USD 1,2515 −0,14%
Rohöl Brent Crude 106,90 $ +0,14%
Gold 1.569,50 $ +0,06%
Bund Future 144,35 € +0,25%