Unseriöse Inkassounternehmen setzen Millionen Verbraucher unter unzulässigen Druck. Diesen Vorwurf hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen erhoben. „Sogar bei erkennbar unberechtigten Forderungen werden Betroffene eingeschüchtert“, sagte der Verbandsvorstand Gerd Billen am Donnerstag in Berlin. „Diese kriminellen Methoden müssen beendet werden“, forderte Billen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). „Wir sind doch nicht in Moskau.“
Die Verbraucherschützer haben in einer Untersuchung, die sie ausdrücklich nicht als repräsentativ bezeichnen, knapp 4000 Fälle unter die Lupe genommen. Demnach war nur ein Prozent der geltend gemachten Forderungen berechtigt. 84Prozent seien zumindest überhöht gewesen - vor allem wegen der Abmahngebühren, die die Geldeintreiber draufschlagen. Dadurch sei die eigentlich verlangte Gesamtsumme von knapp 500.000 Euro auf mehr als 750.000 Euro angewachsen. Drei Viertel der Teilnehmer an der Umfrage hätten sich bedroht gefühlt, sagte Olaf Weinel von der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Solche Forderungen aus dem Dunkeln machen Angst.“
Die Konsumentenlobby hat etliche Inkassofirmen ausfindig gemacht, die nicht die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz vorgeschriebene Registrierung besäßen. Auch Bagatellforderungen von 2 Cent seien aufwendig eingetrieben worden, lautet ein weiter Vorwurf. Die insgesamt 74 Aufsichtsbehörden seien zu zersplittert und hätten versagt. Wegen der EU-Dienstleistungsfreiheit würden Geldeintreiber mitunter vom Ausland aus tätig, etwa mit Sitz in Kroatien.
„Einfach abwarten“
So wird nach Auskunft der Verbandsjuristin Gabriele Emmrich oft mit einem Eintrag bei der Kreditauskunftei Schufa gedroht, obwohl dort niemand als Schuldner registriert werden dürfe, der die Berechtigung einer Forderung bestreitet. Besuche von Außendienstmitarbeitern würden angekündigt; auch der Einsatz von Detektiven sei schon angedroht worden. Weitere Drohgebärden sind das Versenden von Mahnschreiben auf amtlich wirkendem farbigen Briefpapier oder das Überweisen von einem Cent auf das Konto des angeblichen Schuldners.
Emmrich empfiehlt Betroffenen, sich im Zweifel beraten zu lassen. Dem ersten Mahnbrief solle man zwar am besten schriftlich widersprechen. „Doch danach sollte man einfach abwarten - das muss man dann aushalten.“ Meist steckten dahinter Verträge, die durch Abofallen im Internet zustande gekommen sind - oder dadurch, dass jemandem durch einen unerlaubten Anruf am Telefon ein Vertrag aufgeschwatzt worden sei. Billen appellierte an die Staatsanwaltschaften, solche „mafiösen Strukturen“ zwischen Veranstaltern von Gewinnspielen und bestimmten Inkassounternehmen aufzugreifen.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen schloss sich den Forderungen nach schärferen Gesetzen ausdrücklich an. „Manche unregistrierten Firmen treiben gewerbsmäßig unberechtigte Forderungen ein“, sagte dessen Sprecher Marco Weber. Die FDP kündigte an, „schwarzen Schafen“ das Handwerk zu legen. Ihr verbraucherpolitischer Sprecher Erik Schweickert forderte Regeln gegen überhöhte Mahngebühren, ferner Pflichtangaben über die geltend gemachten Forderungen und die Einführung von Geldbußen. Auch werde die christlich-liberale Koalition gegen das „unheilvolle Zusammenspiel mit Abzocke aus unerlaubter Telefonwerbung“ vorgehen.
