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"Sammelklagen in Amerika nutzen"

28.10.2004 ·  Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz rät: Auch deutsche Anleger profitieren von Prozessen im Ausland. Es geht um „große Summen“.

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Deutsche Kleinanleger sollten sich auch die laufenden Sammelklagen vor amerikanischen Gerichten zunutze machen. Dies hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Donnerstag in Düsseldorf geraten. „Die Chancen, daß tatsächlich Geld fließt, sind durchaus vorhanden“, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.

Schließlich hafteten in den Vereinigten Staaten - anders als bisher in Deutschland - Vorstände ihren Aktionären direkt auf Schadensersatz, wenn sie diese grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch informierten. Die Möglichkeit, daß davon deutsche Aktionäre ebenfalls profitieren könnten, sei erst in diesem Jahr so richtig deutlich geworden. „Jeder, der nicht mitmacht, verschenkt Geld“, betonte Hocker. „Bis auf die Portokosten für das Antragsformular besteht kein Kostenrisiko.“

Es geht um „wirklich große Summen“

Die aktuellen Verfahren richteten sich sowohl gegen deutsche wie auch gegen ausländische Unternehmen, ergänzte DSW-Anwalt Marc Tüngler. Daimler-Chrysler und Infineon seien dafür Beispiele, ebenso Worldcom, Enron und Parmalat. Daß es um „wirklich große Summen“ gehe, verdeutlichte Hocker am Fall des Telekom-Ausrüsters Lucent Technologies. Das Unternehmen sei dazu verdonnert worden, seinen Aktionären 563 Millionen Dollar zu zahlen. Es hatte weit bessere Ergebnisse versprochen, als sie dann vorgelegt wurden.

Trotz dieses großen Anreizes machten nicht einmal 30 Prozent der Investoren ihre Ansprüche geltend, beklagte der Verbandsgeschäftsführer. Der Skandal um den Telekom-Konzern Worldcom zeige, daß zunehmend auch beteiligte Banken vor den Kadi gezerrt werden könnten. So habe die Bank Citigroup noch zum Kauf dieser Papiere geraten, als ihr die katastrophale Situation des mittlerweile insolventen Unternehmens bereits bekannt gewesen sei.

Aktionsschützer mit Gesetzen zufrieden

Aufgrund von 20 Sammelklagen muß das Geldinstitut nun nach Hockers Angaben 2,65 Milliarden Dollar an Anleger zahlen, die zum künstlich aufgeblähten Börsenkurs Aktien gekauft hatten, bevor sie „innerhalb weniger Minuten ins Bodenlose fielen“. Nach seiner Schätzung könnten sich an dem Topf des nun auszuschüttenden Geldes noch mehr als 250.000 deutsche Anleger beteiligen. Der Rechtsstreit sei - wie häufig in diesen Fällen - unter dem Druck der Sammelklage nicht durch ein Gerichtsurteil, sondern durch einen Vergleich abgeschlossen worden.

Die Aktionärsschützer zeigten sich zufrieden, daß die Bundesregierung mit dem Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) auch in Deutschland eine persönliche Haftung von Managern einführen wolle (F.A.Z. vom 27. Oktober). Zudem werde das geplante Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG) eine deutliche Verbesserung bei Anlegerklagen bringen. An den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung werde allerdings „zum Glück“ nicht gerüttelt, sagte Hocker. Eine „Klageindustrie“ wie in den Vereinigten Staaten werde sich hier nicht entwickeln. Denn anders als dort werde in Deutschland auch weiterhin nur derjenige eine Chance auf Schadensersatz haben, der selbst aktiv werde.

Quelle: jja. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.10.2004, Nr. 253 / Seite 23
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