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Rosenkrieg in der Finanzwelt Die späte Rache der geschiedenen Spitzenbanker

 ·  In der Hausse ließ sich manche Gattin in der Londoner City scheiden. Lukrativ schienen Vermögensteilung und Unterhaltsansprüche. Doch jetzt rät ein prominenter Anwalt: „In schweren Zeiten sollten Frauen mit Scheidungen lieber warten.“ Die Männer dagegen „lieber jetzt die Reißleine ziehen“.

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Erst wurde der Bonus gestrichen, dann die Stelle des Ehemanns. Der Wert des Aktienvermögens ist geschrumpft und der Wert des Hauses in London um 20 Prozent gefallen. Was die Ferienvilla im Süden noch wert ist, will Laura lieber nicht wissen. „Sparen ist angesagt. Es müssen so viele Leute haushalten, dass Sparen jetzt cool ist“, meint Laura trocken, um dem Finanzdesaster der Familie etwas Positives abzugewinnen. Sie übt neue Bescheidenheit und hat die Einladungen für ihre Geburtstagsparty auf dem Computer selbst getippt.

Nicht jeder kann oder will sich auf die „neue Armut“ in der Londoner City so einstellen wie Laura. „Hätte ich früher gewusst, wie dramatisch schnell sich die Welt ändern kann, hätte ich das Geld nie so leichtfertig ausgegeben“, sagt Nancy mit Reue. Ihre Ehe wurde auf dem Höhepunkt der Hausse vor der Finanzkrise geschieden. Ihr wurden die Hälfte des Vermögens, Ehegattenunterhalt und Zahlungen für die Kinder zugesprochen. Doch ihr Ex-Mann steht angesichts der Finanzkrise vor einem Scherbenhaufen mit Jobverlust und Vermögenseinbußen. Er kann und will den vereinbarten Unterhalt seiner ehemaligen Frau nicht mehr zahlen.

„Myerson gegen Myerson“

Mit Spannung verfolgten Anwaltskanzleien und geschiedene Paare daher den Fall „Myerson gegen Myerson“. Bryan Myerson, erfolgreicher Finanzfachmann und Partner von Principle Capital Holdings, hatte sich bei der Scheidung von seiner Frau Ingrid im Februar 2008 darauf geeinigt, ihr 43 Prozent des gemeinsamen Vermögens von 25,8 Millionen Pfund zu zahlen. Myerson willigte ein, eine Abschlagszahlung in bar zu leisten. Er selbst wollte seine Anteile als Partner bei Principle Capital Holdings behalten.

Doch nachdem der Marktwert seiner Beteiligung im Laufe der letzten Monate zusammengeschmolzen war, protestierte Myerson: Würde er die ausgehandelte Summe voll an seine Ex-Frau zahlen, erhielte sie im Nachhinein gerechnet 105 Prozent des Vermögens. Er selbst müsste einen Kredit von 500.000 Pfund aufnehmen, um der Zahlung nachzukommen.

Aber das britische Gericht blieb hart: Myerson müsse zahlen, weil er als Finanzexperte wusste, welches Risiko Aktien bedeuteten. Das Risiko sei er eingegangen. Er könne daher keine „unvorhergesehenen Umstände“ für eine Neuverhandlung anführen. „Hätte das Gericht anders entschieden, wäre auf Anwälte und Gerichte eine Flut von Anträgen zugekommen, ehemalige Scheidungsfälle nachzuverhandeln“, sagt Frank Arndt, Anwalt von der Kanzlei Graham, Stowe & Bateson.

„Mit Scheidungen lieber warten“

Selbst für „verarmte“ Ex-Gatten ist es daher kaum möglich, einmal vereinbarte Abschlagszahlungen an die ehemaligen Ehefrauen nachzuverhandeln. Allerdings werden Anwaltskanzleien derzeit von Anträgen überflutet, mit denen geschiedene Ehemänner einen niedrigeren Ehegattenunterhalt vor Gericht durchsetzen wollen. Sie haben große Erfolgschancen. Eine nüchterne Berechnung vom Gericht zeigt nämlich oft, dass gekündigte Investmentbanker ohne Bonus und Vermögen die in den Jubelzeiten ausgehandelten Unterhaltszahlungen in der Tat nicht mehr leisten können. „Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen“, sagt Arndt. Im Zweifel müsse nur noch der Mindestbedarf der Frau mit ihren Kindern gedeckt werden. „Das sieht dann manchmal sehr bitter aus“, meint Arndt, der beobachtet, wie schwer es vielen Frauen fällt, sich auf die dann härteren Zeiten einzustellen.

Raymond Tooth, der als Scheidungsanwalt Ingrid Myerson vertrat und Irina Abramovich bei ihrer Trennung von Roman Abramovich rechtlichen Beistand leistete, ist mit praktischem Rat zur Hand: „In diesen schweren Zeiten sollten Ehefrauen mit Scheidungen lieber warten. In zwei Jahren springt für sie mehr bei einer Trennung heraus“, wurde Tooth in der ,,Times“ zitiert. „Wer aber als Mann glaubt, die Ehe hält nicht mehr lang, sollte lieber jetzt die Reißleine ziehen und damit auf Dauer Geld sparen.“

Der Spieß dreht sich um

Der Spieß dreht sich also um: Als sich die Finanzkrise andeutete, ließen sich plötzlich viele Ehefrauen scheiden, um sich auf Basis der hohen Gehälter und Bonuszahlungen deftige Unterhaltsleistungen zu sichern. Jetzt folgen die Nachverhandlungen zum Ehegattenunterhalt, die sogenannte „variation downwards“, als späte Rache der Ehemänner. In wenigen Jahren, wenn die Bonuszahlungen an die Ex-Gatten wieder fließen, klopfen wieder die Ex-Frauen an die Türen der Anwälte, weil sie mit Verweis auf den neuen Job, den Bonus und das höhere Gehalt nachkarten und vor Gericht wieder mit einer „variation upwards“ auf einen höheren Unterhalt pochen wollen.

Dieser Reigen wird nur unterbrochen, wenn sich beide Ex-Partner auf eine Abschlagszahlung einigen, bei der der Ex-Ehemann seiner ehemaligen Frau kapitalisiert alle künftigen Unterhaltszahlungen auf einen Schlag auszahlt. Dieser „clean break“ unterbindet künftige Neuverhandlungen. Wenn sie es sich irgendwie leisten können, versuchen betuchte Ehemänner, genau dies derzeit bei Scheidungen durchzusetzen, um einer Nachverhandlung in irgendwann besseren Zeiten aus dem Wege zu gehen.

Der Streit um die Aufteilung von Vermögen, Ferienhäusern und Unterhaltszahlungen beschäftigt freilich nur Anwälte der gutbetuchten Klientel. „Bei 98 Prozent der Scheidungen sieht die Welt anders aus“, rückt Tooth das Bild zurecht. „Wenn es nur um ein winziges Reihenhäuschen geht, um einen mager bezahlten Job und eine Teilzeitbeschäftigung der Frau mit zwei schreienden Kindern, gibt es nichts zu verteilen.“

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Wirtschaftskorrespondentin in London.

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