10.09.2004 · Der Wegfall des Steuerprivilegs verbannt Kapitallebensversicherungen in die Nische. Doch vorher gibt es noch einen Boom.
Von Stefan Ruhkamp"Die Kapitallebensversicherung ist tot", sagt Peter Hanus, Chef des Sparkassen-Versicherers Neue Leben, und ärgert sich über die für sein Geschäft mißlichen Folgen des Alterseinkünftegesetzes. "Die Kapitallebensversicherung wird sich weiter verkaufen", sagt dagegen Claus-Michael Dill, Vorstandsvorsitzender der Axa Deutschland, und übt sich in Zuversicht. Kaum ein Punkt im Alterseinkünftegesetz ist in der Assekuranz so aufgeregt diskutiert worden wie der Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen.
Zunächst machte sich in der Branche Untergangsstimmung breit, dann wurde auf die mit dem Gesetz verbundenen Vorteile für andere Versicherungsprodukte hingewiesen und nun freuen sich die Versicherer auf den zu erwartenden Schlußverkaufsboom im letzten Jahr der Steuerfreiheit. Schließlich reift die Erkenntnis, daß selbst unter den veränderten Bedingung manche Anleger auch künftig noch Kapitallebensversicherungen nachfragen werden - auch ohne Steuerfreiheit.
Bisher sind Lebensversicherungen steuerlich begünstigt. Die Kapitalerträge aus solchen Sparverträgen, die auf einen Schlag ausgezahlt werden, sind steuerfrei. Das gilt, wenn sie eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatten, mindestens fünf Jahre Beiträge bezahlt werden und die Verträge einen Todesfallschutz enthalten. So läßt sich Geld anlegen, ohne daß - anders als etwa bei Fonds oder direkt gekauften Wertpapieren - Kapitalertragsteuern anfielen.
Ab 2005 ändert sich die Besteuerung
Von 2005 an werden die Erträge der Lebensversicherungen dagegen voll der Einkommensteuer unterzogen. Nur wenn die Verträge mindestens zwölf Jahre laufen und nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig werden, begnügt sich der Fiskus damit, die Hälfte der Erträge zu besteuern.
Betroffen sind auch Rentenversicherungen. Sie werden häufig mit einem minimalen Todesfallschutz und einem Wahlrecht ausgestattet, das den Tausch der Rentenforderung in eine einmalige Auszahlung ermöglicht. Entscheidet sich der Renten-Sparer künftig für die einmalige Auszahlung, muß auch er die Erträge versteuern wie bei einer Kapitallebensversicherung.
Für Verträge bis Ende 2004 gilt alte Regelung
Der Wegfall des Steuerprivilegs gilt allerdings nur für Verträge, die neu abgeschlossen werden. Versicherungen, die bis zum Jahresende vereinbart und für die noch vor dem 1. Januar 2005 die ersten Prämien überwiesen werden, profitieren von der alten Regelung. Diesen Umstand wollen die Versicherer für einen Schlußverkauf nutzen. Sie gehen mit großem Werbeaufwand auf ihre Kunden zu und preisen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Wahlrecht an.
Den alten Verkaufsrekord aus dem Jahr 1999 will die Branche nun knacken. Damals drohte zum wiederholten Mal der Verlust des Steuerprivilegs, der nun erst Wirklichkeit wird. Für einen neuen Rekord müßten die Anbieter Verträge mit einer Versicherungssumme von mehr als 300 Milliarden Euro verkaufen - ein durchaus realistisches Ziel.
Bei Stornierung drohen hohe Einbußen
Die Kunden allerdings sollten den Drang ihrer Finanzberater bremsen. Eine unbedacht abgeschlossene Kapitallebensversicherung mit einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten kann ein teures Vergnügen werden. Jeder zweite Vertrag wird in Deutschland nicht zu Ende geführt. Allein im vergangenen Jahr mußten die Lebensversicherer mehr als 12 Milliarden Euro für stornierte Verträge auszahlen. Für die Sparer ist das häufig mit großen Einbußen verbunden. Die Kosten für die Vermittler werden üblicherweise zu Beginn des Vertrages fällig. Bei monatlichen Prämien von 100 Euro und einer Laufzeit von 30 Jahren können das leicht mehr als 2000 Euro sein.
Diese Summe muß der Sparer in den ersten Jahren abzahlen, ehe sein Guthaben überhaupt einen positiven Wert aufweist, der verzinst werden könnte. Kündigt er vorzeitig, sind die Aufwendungen für die Abschlußkosten verloren. Hinzu kommen zudem Stornokosten des Versicherers, die der Kunde zu tragen hat.
Vor dem Abschluß eines Vertrages ist also genau zu prüfen, ob das Geld wirklich in einem langlaufenden Vertrag investiert werden soll oder ob es nicht schon bald für andere Zwecke gebraucht wird.
Experten warnen vor übertriebener Hektik bei Vertragsabschlüssen
Doch selbst wenn die Entscheidung für eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung gefallen ist, sollte die Hektik nicht übertrieben werden. Diesen Schluß lassen zumindest die Daten von Klaus Jaeger zu. Der Berliner Hochschullehrer hat gemeinsam mit Burkhard Utecht die Nachsteuerrenditen für Kapitallebensversicherungen berechnet, mit und ohne Steuerprivileg.
Demnach verschlechtert sich die Nachsteuerrendite der Kapitallebensversicherungen nach dem neuen Recht in den meisten Fällen nur um etwa 0,5 Prozentpunkte, wenn man eine jährliche Gesamtverzinsung der Sparguthaben von 4 Prozent annimmt. Bei einer Gesamtverzinsung von 6 Prozent wächst der Nachteil nach Steuern auf 0,6 bis 0,8 Prozentpunkte.
Den Versicherten sollten diese Zahlen Gelassenheit vermitteln. Wenn sie sich heute trotz des Steuervorteils nicht für eine Lebensversicherung entscheiden und erst nach dem 1. Januar 2005 zugreifen, hält sich der mit der späten Entscheidung verbundene Nachteil in Grenzen. Für die Anbieter bedeutet das im Umkehrschluß, daß sie auch künftig Kapitallebensversicherungen verkaufen werden können - wenn auch in weitaus geringerem Umfang.
Eine noch größere Rolle wird dagegen das Kapitalwahlrecht bei Rentenversicherungen spielen. Bei diesen Verträgen wählt der Kunde künftig die monatliche Rente mit einer Besteuerung von 18 Prozent der Auszahlung oder die einmalige Auszahlung mit hälftiger Besteuerung der Kapitalerträge. Werden solche Rentenverträge noch bis zum Jahresende abgeschlossen, sind auch bei ihnen die Kapitalerträge steuerfrei, wenn die einmalige Auszahlung gewählt wird.
Rentenkompaß 6 Ende eines Steuerprivilegs
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |