10.09.2009 · Die Finanzkrise hat zu einer hitzigen Diskussion über die Rechnungslegung der Banken nach dem fairen Wert geführt. Trotz Kritik soll das Grundprinzip beibehalten, Schwächen aber ausgemerzt werden.
Von Bettina SchulzDie Finanzkrise hat zu einer hitzigen Diskussion über die Rechnungslegung der Banken nach dem fairen Wert ("Fair Value") geführt. Kritiker machten diese Vorschriften gar verantwortlich für den Teufelskreislauf, der in der Finanzkrise zu beobachten war: Je mehr die Marktpreise von Wertpapieren und Kreditpositionen nachgaben, desto höhere Wertberichtigungen mussten die Banken über ihre Gewinn-und-Verlust-Rechnungen vornehmen. Dies führte zu Verlusten und einer Aufzehrung des Eigenkapitals der Banken.
Je mehr sich die Marktteilnehmer jedoch über diese Eigenkapitalnöte der Banken sorgten, desto deutlicher stieg die Risikoprämie am Markt und führte zu weiteren Preisverlusten dieser Wertpapiere und Kreditpositionen. Um erfolgsmindernde Abschreibungen zu vermeiden, versuchten Banken Kreditpositionen zu verkaufen. Dies übte jedoch nur noch größeren Preisdruck am Markt aus und führte zu immer gefährlicheren Bewertungsverlusten.
Rechnungslegungsvorschriften für Wertpapiere sollen grundsätzlich reformiert werden
Aus Sorge über die Abwärtsspirale an den Kreditmärkten und die Auszehrung der Eigenkapitalbasis genehmigten die beiden für die Rechnungslegung zuständigen Gremien der Welt eine begrenzte Umklassifizierung von Wertpapieren. Dies half den Banken auf dem Höhepunkt der Krise, bei einem Teil ihrer Wertpapiere der Abwärtsspirale zu entrinnen.
Nach der Krise sollen nun die Rechnungslegungsvorschriften für Wertpapiere grundsätzlich reformiert werden. Dies geschieht in den Vereinigten Staaten durch den US Financial Accounting Standards Board (FASB), der für die amerikanische Rechnungslegung US GAAP zuständig ist. Gleichzeitig steckt der in London sitzende International Accounting Standards Board (IASB) in einer grundlegenden Reform des IAS 39. Dies ist der für die Bewertung von Wertpapieren relevante Teil der Internationalen Rechnungslegung (International Financial Reporting Standards, IFRS).
Beide Gremien arbeiten bei ihren Reformen zusammen, weil die Systeme der Rechnungslegung harmonisiert werden sollen, so dass die IFRS weltweit gelten könnten. Die Internationale Rechnungslegung wird bereits in 112 Ländern der Welt anerkannt. In diesem Monat sprechen sich IASB und FASB mit der Bankenbranche in drei Gesprächsrunden in Tokio, London und New York ab.
Beide Gremien pochen darauf, dass sie für eine transparente Rechnungslegung verantwortlich und nicht schuld an der Finanzkrise seien. Die Banken hätten in dieser Krise unter der prozyklischen Ausrichtung der Baseler Eigenkapitalvorschriften vielleicht gelitten. Dieser Kapitalbedarf werde auch mit Hilfe des Rechnungslegungswerkes nach IFRS errechnet. Das bedeute aber nicht, dass diese Rechnungslegung für die prozyklische Wirkung der Eigenkapitalunterlegung verantwortlich sei.
Gegenüber dem deutschen Handelsgesetzbuch verfolgt die angelsächsische Rechnungslegung einen anderen Ansatz. Es soll nicht der Gläubiger eines Unternehmens dadurch geschützt werden, dass ein Unternehmen ausreichend stille Reserven schaffen kann, um im Notfall seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Bei der amerikanischen Rechnungslegung und der Internationalen Rechnungslegung steht der Investor im Mittelpunkt. Die Rechnungslegung soll deshalb ein völlig transparentes und aktuelles Zahlenwerk präsentieren, so dass ein Investor erkennen und entscheiden kann, ob er in dieses Unternehmen oder in diese Bank investieren kann oder nicht.
Das erklärt, warum die angelsächsischen Systeme der Rechnungslegung die Bewertung nach Marktpreisen ("Fair Value") vorschreiben, vor allem immer dann, wenn Wertpapiere, Derivate oder Kreditpositionen betroffen sind, die am Markt gehandelt und nicht langfristig in den Büchern gehalten werden.
Die Reform der Internationalen Rechnungslegung betrifft derzeit die Vorschriften des IAS 39. Der IASB hat im Juli seinen Reformvorschlag zu einer Vereinfachung der Vorschriften zur Klassifizierung vorgelegt. Die komplexen Möglichkeiten der Klassifizierung werden nun auf zwei Ansätze zusammengestrichen. Danach werden am Markt gehandelte Wertpapiere nach dem fairen Wert bewertet. Alle anderen Positionen werden nach fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese Klassifizierungen können nicht verändert werden.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat jedoch gefordert, dass im absoluten Notfall eine Umklassifizierung möglich sein sollte. Der IASB will allerdings verhindern, dass Banken immer dann, wenn es ihnen opportun erscheint, ihr Geschäftsmodell ändern und damit eine Umwidmung ihrer Wertpapierpositionen rechtfertigen. Der IASB will nicht, dass Banken die Bewertung nach dem fairen Wert nutzen können, wenn dies im Marktaufschwung Buchgewinne bedeutet, und die Institute später auf die Bewertung nach fortgeführtem Anschaffungswert umschwenken, wenn der Markt eine Talfahrt macht und Verluste aus der Marktbewertung drohen.
Banken versuchen ihre großzügigen Bewertungsspielräume zu verteidigen
Gleichzeitig gibt es noch Dissens mit den Amerikanern, die bei ihrer Reform verlangen, dass zunächst alle Positionen nach dem fairen Wert bewertet werden, und zwar auch Kreditpositionen. Diese werden nach IFRS nicht zum Marktwert bewertet, sondern nach fortgeführten Anschaffungskosten. Die Banken wehren sich dagegen, dass nun sogar Kreditpositionen nach dem Marktwert angesetzt werden könnten.
Der zweite Reformpunkt des IAS 39 betrifft die Bewertungsansätze, die innerhalb des "Fair Value" angewendet werden dürfen. Nach diesen Regeln müssen Marktpreise angesetzt werden ("Level 1") oder Marktpreise vergleichbarer Produkte ("Level 2"). Sind Märkte illiquide, können Banken die Bewertung von Wertpapieren nach Modellrechnungen vornehmen ("Level 3"). Diskussion gibt es noch bei der Definition, wann ein Markt als illiquide bezeichnet wird und wer hier die Beweislast trägt.
Der dritte Reformpunkt bezieht sich auf die Behandlungen von Kreditausfallrisiken. Die Internationale Rechnungslegung und die amerikanische Rechnungslegung folgen einem Modell, nach dem nur Wertberichtigungen erfolgsmindernd für bereits eingetretene Kreditausfälle gebildet werden dürfen. Zwar folgt auch dies dem Grundsatz der Transparenz, hat aber in dieser Krise zu dann sehr plötzlichen und hohen Wertberichtigungen und Verlusten bei den Banken geführt.Nach diesen Erfahrungen plädieren die Banken dafür, in der Rechnungslegung auf ein anderes Modell umzuschwenken. Dann können in größerem Umfang schon früher Wertberichtigungen für Ausfallrisiken gebildet werden.
Die Internationale Rechnungslegung gilt nicht nur für Banken, sondern auch für Unternehmen, die Wertpapier- und Kreditgeschäfte tätigen. Die für die Rechnungslegung zuständigen Gremien müssen daher vorsichtig abwägen: Hochkomplexe Bewertungsmodelle mögen für Banken geeignet sein, können die Finanzabteilungen von Unternehmen aber überfordern.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.999,63 | +0,59% |
| EUR/USD | 1,3239 | +0,01% |
| Rohöl Brent Crude | 118,24 $ | +0,29% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |