Home
http://www.faz.net/-gvg-qhrs
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Vermögensfrage Protokolle keine Garantie für solide Anlageberatung

 ·  Seit dem 1. Januar 2010 müssen Banken jedes Gespräch mit Privatkunden, dass sich um Geldanlagen dreht, dokumentieren. Doch das ist nicht nur eine Zumutung, sondern auch eine unlösbare Aufgabe. Denn wer ist eigentlich in der Pflicht: Bank oder Kunde?

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (11)

Das Urteil der Stiftung Warentest über die Qualität der Anlageberatung in Banken fiel in diesem Jahr besonders hart aus: Jämmerlich, mangelhaft, skandalös. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Tatsache, dass die Banken ihren Kunden in vielen Fällen kein Protokoll aushändigen. Das sei ein Verstoß gegen Paragraph 31 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes, beklagt die Stiftung. Seit dem 1. Januar 2010 müssen Banken, die mit Privatleuten über Geldanlagen sprechen, vor dem Abschluss der Verträge ein schriftliches Protokoll über die Beratung vorlegen. Das sieht auf den ersten Blick harmlos aus, doch bei genauem Hinsehen wird deutlich, dass das Gesetz beide Parteien vor Aufgaben und Probleme stellt, die in dieser Form nicht zu lösen sind.

Mit einem Betrag von 35.000 Euro sprachen die Tester bei den Banken vor. Fachleute wissen seit Jahr und Tag, dass sich Anleger, die mit dieser Geldsumme in eine Bank gehen, auf drei Dinge einstellen müssen. Sie sind für die Institute kleine Fische. Über die Wünsche und Ziele der Kunden wird, wenn es hoch kommt, eine Viertelstunde gesprochen. Der Rest dient der groben Vorstellung einiger Finanzprodukte. Über die Gebühren und Kosten wird nicht viel geredet, sondern auf das Kleingedruckte in den Prospekten verwiesen. Nach einer Stunde sind solche Gespräche in der Regel zu Ende. Da ist es fast egal, ob die Beratenen mit oder ohne Protokoll nach Hause gehen. In vielen Fällen sind die Kunden hilfloser, ratloser und unsicherer als zuvor.

Weder Bank noch Kunde sind zu sauberer Arbeit bereit

Die geistige Verwirrung hat handfeste Gründe. In dieser Form ist „ordentliche“ Anlageberatung schlicht und ergreifend unmöglich. Es ist völlig gleichgültig, ob es sich um die Anlage von 10.000 oder 500.000 Euro dreht. In allen Fällen wären mindestens drei Gespräche von jeweils 60 Minuten notwendig, weil saubere Arbeit einfach viel Zeit kostet. Dazu sind aber weder Bank noch Kunde bereit, und das ist der Grund, warum die Anlageberatung ist, wie sie nun einmal ist. An diesem Zustand werden auch die Protokolle in Zukunft nicht viel ändern können.

In dem Wertpapierhandelsgesetz steht, dass sich Banken über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden informieren müssen. Das heißt aber im Klartext, dass sich die Kunden „entblößen“ müssen. Sie haben über ihr Vermögen zu berichten. Sie müssen über ihre Schulden sprechen. Sie haben ihre Einkommen offen zulegen. Sie müssen die Ausgaben auflisten. Möchten die Anleger über diese Grundlagen aber wirklich reden? Wollen sie zum Beispiel sagen, dass trotz ordentlicher Einkünfte bisher gar kein Vermögen in nennenswerter Höhe vorhanden ist und die 35.000 Euro bloß ein Erbe der verstorbenen Tante sind? Möchten die Anleger dem Gegenüber offenlegen, dass das Girokonto um 5000 Euro überzogen ist und das Auto auf Pump fährt? Wollen sie dokumentieren, monatlich 4000 Euro zu verdienen, im selben Zeitraum aber auch Ausgaben von 3800 Euro zu haben?

Wer schnell mal etwas anlegen möchte, will nicht alles offenlegen

Die wenigen Fragen zeigen in aller Deutlichkeit, wie heikel solche „Vorgespräche“ über Geld sind. Theoretisch sind sie notwendig, doch praktisch werden sie kaum geführt, weil sie ein Tabu sind. Schuldnerberater und Verbraucherschützer können ein Lied davon singen, wie lange es dauert, Licht in das Dunkel privater Finanzen zu bringen. Wem das Wasser finanziell bis zum Hals reicht, wird notgedrungen in die „Protokollierung“ dieser Zahlen einwilligen, aber was ist mit den Anlegern, denen es gut geht? Mit den Anleger, die nur „mal eben schnell“ 35.000 Euro anlegen wollen und nicht bereit sind, einer Bank ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen, weil sie sich mit Händen und Füßen dagegen sträuben, dem Berater der Bank, den sie zweimal in der Woche im Kirchenchor und im Tennisclub treffen, alles im Detail zu berichten?

Zur Analyse der finanziellen Ziele gehört auch die der wahren Wünsche des Kunden. Die Untersuchung dieses Punktes kostet fast noch mehr Zeit als die Aufstellung der harten Zahlen. Teils wissen die Leute nicht, was sie möchten, teils möchten sie sich nicht festlegen, was sie wollen. Mit der Erklärung, Geld zehn Jahre anlegen zu wollen und zu mäßigen Risiken bereit zu sein, ist im wirklichen Leben aber nicht viel anzufangen. Folglich wird auch die Qualität der Finanzberatung auf dem heutigen Niveau bleiben, und das ist nicht allein die Schuld der Banken.

Was ist ein „geeignetes“ Finanzinstrument?

Grundlage jeder Anlageberatung sind „harte“ Tatsachen. Wer kein Vermögen besitzt, hat eben keinen Speck auf den Rippen. Wenn das Girokonto mit 3000 Euro im Minus steht und auf dem Auto noch Verbindlichkeiten von 7000 Euro lasten, sind Schulden von 10.000 Euro vorhanden. Wer im Monat netto 3000 Euro verdient und 2900 Euro ausgibt, lebt von der Hand in den Mund. Sollten bei Berufsunfähigkeit und Tod keine Absicherungen vorhanden sein, wird es im „Schadensfall“ düster aussehen. Und wer in solchen Lebenslagen von neuen Möbeln und weiten Reisen träumt, muss eine Erbschaft von 35.000 Euro mit Augenmaß anlegen. Nur stellt sich die Frage, wer für die Protokollierung der Grundlagen verantwortlich ist. Stellt das eine Aufgabe der Bank dar? Oder steht der Kunde in der Pflicht?

In der Folge fordert das Werthandelsgesetz die Empfehlung „geeigneter“ Finanzinstrumente. Das sind hehre Worte. Was sind zum Beispiel im vorliegenden Fall „passende“ Produkte? Da werden nicht nur die Meinungen, sondern auch die Interessen auseinander gehen. Wer zur Zeit mit 10.000 Euro im Minus steht, wird gut beraten sein, die Schulden zu tilgen, weil die Sollzinsen über den Habenzinsen liegen. Um das künftige Abrutschen ins Minus zu vermeiden, kann im nächsten Schritt die Rücklage von 5 000 Euro sinnvoll sein. Für diese „Ratschläge“ bekommt die Bank freilich keinen Cent. Kann von ihr verlangt werden, dass sie dafür auch noch ein persönliches Protokoll anfertigt? Und was passiert, wenn der Kunde sagt, dass die Schulden stehen bleiben sollen?

Sollten keine Verbindlichkeiten bestehen, mag die Lage beider Parteien erfreulicher sein. Einfacher ist sie aber noch lange nicht, weil beide Seiten über die Zukunft sprechen müssen, und hier ist Unsicherheit die einzige Sicherheit. Soll für den Fall vorübergehender Arbeitslosigkeit eine Rücklage gebildet werden und wie hoch soll diese Rücklage sein? In welchem Zustand ist das Auto, wann wird Ersatz notwendig sein? Sind in den nächsten Jahren größere Ausgaben geplant? Was versteht der Anleger unter Sicherheit? Wie wird Risiko definiert? Welches Risiko will er bei der Anlage eingehen?

Der Gesetzgeber verlangt eine Leistung, die oft nicht erbracht werden kann

Die Fragen klingen harmlos, doch wer in der Anlageberatung tätig ist, weiß aus Erfahrung, wie schwierig es ist, klare Antworten zu erhalten. Und wie mühselig es ist, schwammige Antworten auch noch in einfache und verständliche Worte zu fassen. Hier verlangt der Gesetzgeber von Banken eine Leistung, die in vielen Fällen gar nicht erbracht werden kann. Vor diesem Hintergrund wäre es ein Gebot der Fairness, die Lasten der Anlageberatung auf beide Schultern zu verteilen.

Der Anleger legt der Bank in schriftlicher Form seine finanziellen Verhältnisse offen: Vermögen, Schulden, Einnahmen, Ausgaben, Absicherungen, Vorhaben und Risikoprofil. Darauf antwortet die Bank dann mit einem schriftlichen Vorschlag, wie das Kapital am Besten angelegt werden kann. Sie begründet ihre Empfehlungen, erläutert die Chancen und Risiken der einzelnen Produkte und spricht offen über die Kosten der Leistungen.

Die Arbeitsteilung ist ein Gebot der Stunde, weil kein Mensch erwarten kann, dass Banken diese Aufgabe ganz allein bewältigen. Kritiker werden an dieser Stelle einwenden, dass viele Anleger mit solchen Vorbereitungen überfordert seien. Das sind aber billige Ausreden, die nicht weiterführen. Geldanlage ist eben keine Sache, die zwischen Tür und Angel erledigt werden kann, und wenn Privatleute nicht in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse und Wünsche in schriftlicher Form darzulegen, müssen sie sich fachkundiger Hilfe bedienen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wären für solche Aufgaben zum Beispiel ideale Helfer.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Emittenten-News
Anzeige
Für die Inhalte sind die Emittenten verantwortlich
Weitersagen
Zinsen
von
nach