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Vermögensfrage Finanzprodukte wie Medikamente verschreiben

09.01.2010 ·  Rezept statt Beipackzettel: Statt Kunden vor Risiken und Nebenwirkungen von Finanzprodukten zu warnen, sollte der Staat für diese einfach geltend machen, was bei Arzneimitteln jedem logisch erscheint.

Von Volker Looman
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Die Pläne der Bundesregierung, Privatpersonen mittels Beipackzetteln vor dem Kauf falscher Finanzprodukte zu schützen, sind Ausdruck größter Hilflosigkeit. Die Qualität der Finanzberatung lässt sich nicht durch Papier, sondern nur durch Neutralität und Verschreibungspflicht steigern.

Um den Vergleich fortzuführen: Es ist in Deutschland seit Jahrzehnten guter Brauch, dass Pharmazeuten Arzneimittel herstellen, dem Patienten diese aber nicht selbst verschreiben dürfen. Das dürfen aus guten Gründen nur ausgebildete Ärzte. Warum wird dieses Prinzip nicht auf die Finanzberatung übertragen? Banken, Bausparkassen und Versicherer könnten dann künftig weiter herstellen, was ihnen beliebt, doch ihre Produkte würden wie in der Medizin verschreibungspflichtig. Sie könnten in Apotheken, beim Bäcker oder in Supermärkten gekauft werden, wenn die „Patienten“ (in diesem Fall also Privatpersonen, die Geld anlegen oder aufnehmen wollen) zuvor von ausgebildeten und neutralen Fachleuten „behandelt“ wurden und ein Rezept erhielten. So könnten nicht alle, aber viele Reinfälle und Unglücke verhindert werden.

Was kann der Kunde von einer Bank erwarten, die 3 Prozent Provision kassiert?

Zum Beispiel: Ein 30 Jahre alter unverheirateter Ingenieur will 30.000 Euro aufnehmen, um ein Auto zu kaufen. Das ist bisher kein Problem, weil jede Autobank Leuten wie ihm das Geld hinterherwirft, solange sie in Lohn und Brot stehen. Daran werden auch die Beipackzettel nicht viel ändern. Auf diesen Blättern wird, wenn es hoch kommt, in salbungsvollen Worten stehen, dass Kredite Probleme werden können, wenn die Kreditnehmer arbeitslos oder länger krank werden. Ein verantwortungsvoller „Finanzarzt“ könnte dem Mann hingegen klarmachen, dass ein Kredit in dieser Höhe zu viel des Guten ist und 10.000 Euro für den Kauf eines Gebrauchtwagens vorteilhafter wären. Ist dieses Szenario nicht eine überlegenswerte Alternative?

Sinnvoll wäre die „Sprechstunde“ sicher auch für den 35 Jahre alten Familienvater, der von seinen Eltern gerade 50.000 Euro geschenkt bekommen hat, um mit dem Geld die junge Familie zu unterstützen. Was kann der arme Mann von einer Bank erwarten, wenn er dort um Rat bittet? Dort wird ihm spätestens nach 30 Minuten der Vorschlag gemacht, das Geld in den Investmentfonds oder die Kapitalversicherung des Hauses zu stecken. Was nützt dem Mann ein Beipackzettel, in dem steht, dass diese Produkte marktüblichen Chancen und Risiken unterliegen und der Bank eine Provision von 3 oder 4 Prozent bringen?

Das Gespräch mit neutralen Finanzärzten, das drei bis vier Stunden dauern wird, könnte dem Vater aber die Augen dafür öffnen, dass die Familie bei Berufsunfähigkeit und Tod miserabel abgesichert ist. Außerdem könnte dem Anleger bewusstgemacht werden, dass ein Notgroschen von 10.000 Euro, eine Rücklage von 20.000 Euro für den Kauf eines Autos in einem Jahr und ein Sparbrief von 20.000 Euro für den Erwerb einer Wohnung in zwei Jahren besser sind als der Traum von hohen Zinsen.

Das Eigenheim auf dem finanziellen Pulverfass

Das Eigenheim wäre der ideale Tummelplatz für die staatliche Überwachung der Geldzunft. Denn der Bau oder Kauf selbstgenutzter Immobilien ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Was auf diesem Feld, teils aus Dummheit der Kunden, teils aus Gier der Finanzindustrie, jeden Tag verkauft wird, sprengt alle Vorstellungskraft: überhöhte Hypotheken, langsame Rückzahlung, fragwürdige Geldanlagen und fehlende Absicherungen setzen die Menschen im wahrsten Sinne des Wortes auf Pulverfässer. Es ist ein Wunder, dass durch diesen Umgang mit Geld nicht mehr Menschen „in die Luft fliegen“.

Hier wäre der Finanzarzt in vielen Fällen ein wahrer Segen. Die wichtigsten Aufgaben des Fachmannes wären, die Kreditaufnahme zu begrenzen, die Rückzahlung der Schulden in endlicher Zeit und ihre Absicherung. Das würde Anleger und Banken vor Schaden bewahren. Außerdem könnten fragwürdige und gefährliche Koppelgeschäfte wie zum Beispiel die Aussetzung der Tilgung und die Geldanlage in Aktien erschwert werden, weil nur wenige Fachleute bereit sind, ihre Unterschrift unter solche „Rezepte“ zu setzen. Und was beim Eigenheim recht ist, kann bei der Altersvorsorge nur billig sein. Hier könnte der Staat viel Gutes tun: Er könnte Kinder zwingen, überhaupt zum Arzt zu gehen und sie dafür mit einem Bildungsgutschein über 99 Euro belohnen. Das ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, doch der Deutsche wird, weil jahrzehntelange Hätschelei einfach Spuren hinterlässt, auch bei Zulagen in dieser Größenordnung schwach. Sinn und Zweck dieser „Verführung“ ist freilich die Aufklärung, dass das Leben im Alter nicht auf Rosen gebettet sein wird.

Solche Arztgespräche haben Vor- und Nachteile. Einige Menschen werden jeden Gedanken an Vorsorge über Bord werfen, andere ihre Rente selbst in die Hand nehmen. Aus dieser Perspektive heraus wünscht man sich, die erste Gruppe zur Vernunft zwingen zu können – doch das wird nicht klappen. Stattdessen bleibt bloß die Möglichkeit, die zweite Gruppe für ihre Eigenverantwortung zu belohnen.

Wer Geld anlegen oder aufnehmen will, muss eben dafür zahlen

Die Wahl des richtigen Sparvertrags fürs Alter gleicht einer Reise durch den Dschungel, Fachleute können hier helfen. Zu ihnen zählen jedoch, auch wenn das hart klingt, nicht gerade Vertreter der Versicherungswirtschaft, sondern alleine Berater, die kein Interesse an Provisionen haben, sondern ihren Mandanten verpflichtet sind. Sie werden dem Ratsuchenden Vorzüge und Nachteile der Altersvorsorge erläutern und passende „Rezepte“ ausstellen, die der „Patient“ bei Unternehmen seiner Wahl einlösen kann.

Mit diesem Ansatz hätten Banken, Bausparkassen und Versicherer, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, weiter freien Zugang zum Markt: Sie dürfen herstellen, was sie wollen, und sie dürfen für Produkte verlangen, so viel sie wollen. Sie dürfen diese Waren nur nicht mehr selbst verkaufen. Der staatliche Zwang, vor dem Abschluss zum Fachmann gehen zu müssen, kann und soll, um das in aller Deutlichkeit zu unterstreichen, für ein Mindestmaß an bedarfsgerechter Versorgung mit Geldanlagen, Krediten und Versicherungen sorgen – und das klappt nur mit Hilfe neutraler Experten.

Die Idee des hier skizzierten Modells ist nicht neu, nur ist sie bisher in keinem Land der Welt konsequent in die Praxis umgesetzt worden. Das liegt auf der einen Seite an der mächtigen Lobby der Finanzindustrie; auf der anderen Seite aber auch an der Frage, wer die Sache in Gang setzen und auf Dauer bezahlen soll. Die Antworten auf beide Fragen sind einfach: Die Umstellung der Finanzberatung auf Honorarbasis ist Staatssache, die Vergütung der Experten ist Privatsache.

Wer Geld anlegen oder aufnehmen will, muss eben dafür zahlen. Der Fahrlehrer kostet Geld, die Krankenkasse kostet Geld, der Schornsteinfeger kostet Geld. Warum sollte der „amtliche“ Finanzberater nicht auch Geld kosten? Das wird für Unmut sorgen, doch die Kritiker und Nörgler, die auch in dieser Suppe ein Haar finden werden, sollten einfach bedenken, dass es für die Anlage von 50.000 Euro sinnvoll ist, drei Prozent für die Klärung der Frage ausgeben zu müssen, wie dieses Geld angelegt wird. Der Verlust von 40 Prozent dieses Kapitals wäre, wie leicht zu berechnen ist, das schlechtere Geschäft.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
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