29.10.2011 · Der Wildwuchs bei Krediten und Versicherungen führt schnell zu Chaos. Einfache und klare Strukturen bieten viele Vorteile.
Von Volker LoomanWenn der Deutsche an die Altersvorsorge denkt, kommen ihm fünf Sparverträge in den Sinn: Aktiensparvertrag, Banksparplan, Bausparvertrag, Lebensversicherung und Rentenversicherung. Das ist ehrenhaft, wird der Sache in vielen Fällen aber nicht gerecht. Altersvorsorge ist ein Projekt, das viel umfassender ist. Die Altersvorsorge ist wie ein Gebäude, an dem ein Leben lang, genau gesagt ein Berufsleben lang, gearbeitet wird. So wie auf jeder Baustelle aber Stockwerk für Stockwerk errichtet wird, verhalten sich aber nur wenige Anleger bei ihrem Aufbau ihrer Vorsorge fürs Alter. Sie hämmern in jedem Stockwerk ein wenig herum - um im Bild zu bleiben - und bei dieser Arbeitsweise bleibt es nicht aus, dass das Gebäude am Schluss etwas schräg aussieht. Die Hintergründe werden in folgendem Beispiel deutlich.
Ein Zahnarzt ist 45 Jahre alt. Er ist mit einer Lehrerin verheiratet, die ein Jahr jünger ist. Das Paar hat zwei Kinder im Alter von zehn und acht Jahren. Die beiden Akademiker sind seit 15 Jahren ein Paar. Sie wurden von den üblichen Verdächtigen - sprich Standesbank und Vermittlern - mit Sparverträgen und Versicherungen zugeschüttet. Der finanzielle Ernst des Lebens begann für die beiden Doktoren mit dem Erwerb der Praxis vor sieben Jahren. Er führte zu einer Kreditaufnahme von etwa 200.000 Euro. Vor vier Jahren sind knapp 300.000 Euro für den Kauf des Eigenheims hinzugekommen. Folglich sind die Eltern halbe Millionäre, allerdings mit dem falschen Vorzeichen.
In den vergangenen Monaten sind dem Arzt nebst Frau wiederholt Zweifel gekommen, ob die finanzielle Statik des Haushaltes in Ordnung ist. Die Eltern versteuern pro Jahr etwa 150.000 Euro. Das ist auf den ersten Blick viel Geld, doch die Liste der Ausgaben ist lang. Hier sind Abgaben an den Staat und das Versorgungswerk fällig, dort fließt Geld in Kredite, Sparverträge und Versicherungen. Da bleibt unter dem Strich nicht viel übrig, und das stößt dem Ehepaar sauer auf.
Da ist es kein Wunder, dass die Frage nach Verbesserungen aufkommt. Bevor die beiden Akademiker, die über ihre Geldanlagen, Kredite und Versicherungen längst keinen Überblick mehr haben, zum wiederholten Male ihre Ordner durchforsten, ist es wahrscheinlich ratsamer, sich an einem ruhigen Wochenende bei Kaffee und Kuchen einmal Gedanken darüber zu machen, was ein Ehepaar, das Mitte 40 ist, zum finanziellen Glück braucht. Das sind bei Licht betrachtet nur wenige Dinge. Genau sind es zehn Punkte: Girokonten, Haftpflicht-Policen, Krankenkassen, Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Versorgung der Hinterbliebenen, Einzahlungen in das Versorgungswerk, Notgroschen, Tilgung der Praxiskredite, Rückzahlung der Hausschulden und der Aufbau des freien Vermögens.
Was in jungen Jahren gilt, verliert später nicht sein Gültigkeit. Girokonten mit Überziehungslinien und Kreditkarten sind von Übel, wobei es keine Regel ohne Ausnahme gibt. Auf dem betrieblichen Girokonto des Zahnarztes wird das Leben ohne Überziehungslinie zur Tortur. Mal sind die Kassen bei der Überweisung säumig, mal ziehen die Patienten ihre Zahlungen in die Länge, doch die Angestellten, die Stadtwerke und die Zahntechniker wollen ihr Geld pünktlich jeden Monat auf dem Konto haben. Da kommt es zu Abweichungen von Einnahmen und Ausgaben, und die Löcher können nur mit Hilfe von Überziehungskrediten gestopft werden. Trotzdem gilt die Regel: Sollten die Girokonten längere Zeit im Minus sein, ist es vorteilhaft, die Konten glattzustellen und die Schulden in Form von Tilgungskrediten zurückzuzahlen.
Haftpflicht führt bei Freiberuflern zu drei Policen: Auto-Haftpflicht, Berufs-Haftpflicht und Privat-Haftpflicht. Die ersten Verträge sind gesetzliche Vorschrift, der letzte Vertrag ist eine private Angelegenheit. Bei zahlreichen Medizinern ist die Privat-Haftpflicht-Police in der Berufs-Haftpflicht-Versicherung enthalten, und das ist nicht das Gelbe vom Ei. Der Grund ist die Deckungssumme. Bei der beruflichen Police ist ein Betrag von drei Millionen Euro branchenüblicher Standard. Das bedeutet aber, dass diese Höhe auch bei Privat-Haftpflicht-Schäden gilt, und das ist des Guten nicht zu viel, sondern zu wenig. Sinnvoller sind die Entflechtung der beiden Verträge und der Neuabschluss einer Privat-Haftpflicht-Versicherung in Höhe von 50 Millionen Euro.
Die Krankenkassen bieten viel Spielraum für Verbesserungen. Das gilt in erster Linie für den Vertrag des Mannes. Zahnärzte sind in der Regel in privaten Unternehmen versichert. Das ist bei den Kosten und Leistungen auch vernünftig. Unvernünftig ist freilich die Tatsache, dass die Selbstbehalte bei ambulanter Heilbehandlung zu niedrig und die Karenzzeiten beim Krankentagegeld zu kurz sind. Durch den Einbau höherer Selbstbehalte, wegen der beiden Kinder möglichst Familien-Selbstbehalte, sind beträchtliche Einsparungen möglich. Und beim Krankentagegeld lassen sich die Prämien durch Karenzzeiten von beispielsweise drei Monaten enorm senken.
Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist im wahrsten Sinne des Wortes ein wunder Punkt. Die Versorgungswerke bieten bei Invalidität hohe Renten, doch Invalidität heißt bei vielen Versorgungswerken, dass die Mediziner zu 75 oder 100 Prozent berufsunfähig sein müssen, und das kann dauern. Daher ist es kein Wunder, dass Zahnärzte schon in jungen Jahren bei Versicherungen unterschlüpfen, die schon bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent langjährige Renten zahlen. Das geht freilich ins Geld, und wenn die Verträge an Kapitalpolicen angehängt werden, geht es richtig ins Geld. Da kommen schnell Prämien zusammen, die es jungen Zahnärzten fast unmöglich machen, zusätzlich auch noch Geld für die Praxis oder das Eigenheim anzusparen.
Im vorliegenden Fall hat der Zahnarzt im Überschwang der Gefühle über die ersten Gehälter zwei Kapitalversicherungen abgeschlossen. Sie bieten auf der einen Seite die gewünschte Absicherung, doch auf der anderen Seite wären die Rückkaufswerte der Policen in der Reduzierung der Schulden besser angelegt. Folglich sollte der Zahnarzt durchrechnen, ob der Neuabschluss einer Absicherung bei Berufsunfähigkeit und die Auflösung der bestehenden Verträge der bessere Weg ist. Die Lehrerin braucht sich diese Gedanken nicht zu machen, weil sie als Beamtin auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit gut versorgt ist.
Überprüfenswert sind auch die Absicherungen der Hinterbliebenen. Wie steht der Zahnarzt finanziell da, wenn die Frau stirbt, und wie sieht es bei der Lehrerin aus, wenn der Mann ums Leben kommt? Der Mann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter arbeiten, sich zu gegebener Zeit die nächste Frau suchen, nach Möglichkeit nicht heiraten, um über Jahre hinweg die Witwerrente zu kassieren. Ähnlich sieht es bei der Frau aus: Weiterhin arbeiten, die Praxis des Mannes verkaufen, die betrieblichen Kredite tilgen, mit dem nächsten Mann in wilder Ehe leben und die Witwenrente einstreichen.
Die skizzenhafte Darstellung der Versorgungslage wird zu der Frage führen, ob Lebensversicherungen nötig sind, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Antwort ist nicht leicht zu beantworten. Der Tod des Partners trifft, da gibt es nichts zu deuteln, den Mann in finanzieller Hinsicht härter als die Frau. Wenn die Lehrerin stirbt, hat der Zahnarzt weiterhin die Kredite am Hals, und er muss sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Haushaltshilfe bemühen. Da geht es der Frau etwas besser. Sie wird den Praxiskredit abstoßen können, und nach Lage der Dinge braucht sie keine Haushaltshilfe. Folglich sollte sich der Mann intensiv Gedanken darüber machen, eine Police auf das Leben seiner Frau abzuschließen. Und die Lehrerin sollte einen Vertrag auf das Leben ihres Mannes vereinbaren, wenn sie den Hauskredit alleine nicht stemmen kann oder will.
Wenn die Girokonten und die Versicherungen in trockenen Tüchern sind, steht die Altersvorsorge zur Hälfte. Genaugenommen sind es sogar 60 Prozent, weil an dem sechsten Vertrag, dem Versorgungswerk des Zahnarztes, nicht viel zu machen ist. Der Mann muss zahlen, ein Ausstieg ist nicht möglich, und das ist auch gar nicht schlecht, weil die Altersrente die wichtigste Rente des Arztes im Ruhestand sein wird.
Der Notgroschen ist bei den Geldanlagen erste Bürgerpflicht. Sinnvoll sind drei Monatsgehälter nach Steuern. Die beiden Akademiker haben ein jährliches Nettoeinkommen von ungefähr 100.000 Euro. Folglich sollte die Rücklage etwa 25.000 Euro betragen. Bei der Anlage dieses Betrages spielen Zinsen keine Rolle. Stattdessen sind Sicherheit und Verfügbarkeit gefragt, und das sind die besten Voraussetzungen für das Sparbuch.
Nun geht es zur Sache: Die Frage lautet Geldanlage oder Schuldentilgung, und der Preis ist heiß. Der Kopf wird auch Ärzten, die im Rufe stehen, von Geld nicht viel zu verstehen, mit Nachdruck sagen, dass Anlagezinsen in aller Regel niedriger als Kreditzinsen sind. Folglich sind Geldanlagen aufzulösen und Kredite zu vermindern. Und in der Folgezeit sollte bis zur Tilgung der letzten Schuld auf Geldanlagen verzichtet werden. Und was sagt der Bauch zu diesem Vorschlag? Das geht nicht, das kostet Geld, das macht kein Mensch so, da werden Steuervorteile verschenkt - es führen viele Wege nach Rom.
Die einzelnen Argumente hören sich, um es auf den Punkt zu bringen, gut und schön an. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich die Verzettelei nicht rechnet. Das heißt im Klartext, dass es vorteilhafter ist, bestehende Anlagen von „A“ wie Aktiensparplan bis „Z“ wie Zuwachssparen aufzulösen und die Kredite zu reduzieren. Das gilt sowohl für betriebliche als auch für private Schulden. Und der zweite Punkt ist der strikte Verzicht auf neue Sparverträge. Bis zur Tilgung des letzten Euro fließt jeder Cent in die Rückzahlung der Schulden, weil das lastenfreie und das schuldenfreie Eigenheim weitere Bausteine der Altersvorsorge sind.
Der Zahnarzt und die Lehrerin können die Sache nach Belieben drehen und wenden. Die Konzentration auf die Rückzahlung ist weder altmodisch noch spießig, sondern die Konzentration der Kräfte auf den Punkt. Das Ehepaar hat in jeder Hinsicht harte Jahre vor sich. Der Mann hat die Krise in der Lebensmitte vor sich, die Frau wird in die Wechseljahre kommen, und den Kindern steht die Pubertät ins Haus. Da ist auf allen Kanälen für Unterhaltung gesorgt. Die Zukunft kostet aber Kraft, Nerven und Geld, und da ist für finanzielle Verzettelei kein Platz.
Vertreter von Banken und Versicherungen verdrehen bei diesen Vorschlägen die Augen. Das liegt in der Natur der Sache, aber darauf sollten Anleger nicht viel geben. Alles hat seine Zeit: Erst die Schulden, dann das Vermögen. Nach der Rückzahlung der Schulden kommen die Aktiensparpläne, die Investmentfonds, die Kapitalpolicen und die Rentenversicherungen auf den Tisch. Sie sind in dem Vermögensgebäude das Dachgeschoss, und der oberste Stock wird nun einmal am Schluss gebaut.
Mit diesem Bauplan können der Zahnarzt und die Lehrerin ihre bestehenden Verträge unter die Lupe nehmen. Die Ernüchterung wird groß sein, weil das alte Gebäude kaum noch zu gebrauchen sein wird. Trotzdem sollten die Akademiker das Kind nicht mit dem Bad ausschütten. Die sanfte Renovierung ist vorteilhafter als der Abriss und Neubau. Sie erfordert aber Hartnäckigkeit und Zeit, doch der Lohn ist die Arbeit wert.
Immer diese extremen Beispiel.
Alex Zunker (zunker)
- 29.10.2011, 13:18 Uhr