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Die Vermögensfrage Vollständige Vermögenspläne sind oft bittere Pillen

 ·  Die Kapitalisierung aller Einnahmen und Ausgaben sorgt in zahlreichen Haushalten für Ernüchterung. Ein vollständiger Vermögensplan sollte trotzdem aufgetellt werden. Die Vermögensfrage.

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© Kai „Vielleicht sollten wir doch etwas mehr für unsere Altersvorsorge tun...“

Ängste und Sorgen sind treue Begleiter privater Anleger. Die Ereignisse der vergangenen Jahre sind zum Teil grausam, und die Krise hat bei vielen Menschen das Gefühl hinterlassen, dass es keine Sicherheit gibt. Das Empfinden ist richtig und wahrscheinlich die beste Lektion, welche die zurückliegenden Monate liefern konnte. Es gibt weder in der Liebe noch in der Gesundheit noch beim Geld irgendwelche Garantien, und daran wird sich nichts ändern.

Hinzu sollte nur die Erkenntnis kommen, dass Geld eine trügerische Hoffnung ist. Wer in dem Glauben lebt, durch Zinsen und Zinseszinsen reich zu werden, sollte den Traum so schnell wie möglich begraben, weil das Leben andere Wege geht. Die Kunst im Umgang mit Geld besteht in der Kunst, es durch Arbeit zu verdienen, den Konsum im Zaum zu halten und Überschüsse in einfache Geldanlagen zu streuen. Dadurch ist der Erhalt, nicht aber die Vermehrung des Vermögens möglich. Umgekehrt bezahlen Investoren, die nach Steuern von 5 oder 6 Prozent pro Jahr träumen und ihre Konzepte ständig über den Haufen werfen, viel Geld. An dieser Haltung verdienen nur Verkäufer und Vermittler, deshalb ist es kein Wunder, dass sie Anlegern ständig in den Ohren liegen, das Kapital in „lukrative“ Anlagen umzuschichten.

Vollständige Vermögenspläne aufstellen

Die Erkenntnis, dass die Bäume beim Geld nicht in den Himmel wachsen, kommen in vollständigen Vermögensplänen zum Ausdruck. Sie beginnen mit der Aufstellung aller Guthaben und Schulden. Dazu gehören nicht nur Aktien, Anleihen, Immobilien und Kredite, sondern auch Arbeit, Renten und Konsum. Einkommen, Versorgung und Lebenshaltung sind für die meisten Menschen aber keine Vermögenswerte - folglich fallen die Positionen in den meisten Haushalten unter den Tisch. Das ist kein Beinbruch, doch die Anleger dürfen sich nicht darüber wundern, dass die Entscheidungen, die aus unvollständigen Vermögensplänen gezogen werden, mitunter fragwürdig und gefährlich sind.

Die fehlende Kapitalisierung der Pensionen führt zum Beispiel bei älteren Menschen zu Ängsten und Sorgen, die unnötig sind wie ein Kropf. Wer 65 Jahre alt ist und einen lebenslangen Versorgungsanspruch von jährlich 24000 Euro hat, besitzt Geld im Wert von 392000 Euro. Dahinter verbirgt sich die Kalkulation, dass der Anleger noch 20 Jahre leben wird und die Zahlungen mit 2 Prozent auf die Gegenwart abgezinst werden.

Was für die Ansprüche gilt, muss natürlich auch für die Pflichten gelten. Die jährlichen Ausgaben für Essen, Trinken, Haus, Auto und Urlaub müssen ebenfalls abgezinst und als Schuld in die private Vermögensbilanz gestellt werden. Wer zum Beispiel jährlich 60000 Euro fürs tägliche Leben braucht, benötigt bei einer „Restlaufzeit“ von 20 Jahren und einem Zins von 3 Prozent mindestens 981000 Euro. Sollte der Wert des Geldes in dieser Zeit jedes Jahr um durchschnittlich 3 Prozent sinken, wird es richtig teuer. Dann sind beinahe 1,3 Millionen Euro notwendig, um über die Runden zu kommen.

Anleger müssen sich an hohe Summen gewöhnen, wenn sie ihr Vermögen aufstellen. Die Unsicherheit über die großen Zahlen sollte freilich kein Hinderungsgrund sein, sich mit den Vermögensplänen zu beschäftigen. Sie schärfen den Blick für die wichtigen Dinge des Lebens. Wie das im Alltag aussehen kann, wird in folgendem Beispiel deutlich: Hinter dem Vermögen in Tabelle 1 steckt ein 55 Jahre alter Anleger. Er ist verheiratet, hat zwei erwachsene Kinder, und der Mann macht sich Gedanken über das restliche Berufsleben. Gelegentlich blitzen auch Überlegungen auf, wie der Ruhestand in finanzieller Hinsicht aussehen wird, aber im Augenblick steht die Frage im Mittelpunkt, was bis zum Ruhestand hier und da verbessert werden kann.

Festgeld als stabile Anlage

Das aktuelle Vermögen besteht aus acht Verträgen. Die Aufstellung folgt der bewährten Gliederung - Bargeld, Anleihen, Immobilien, Aktien und Kredite. Die meisten Posten sind Allerwelts-Dinge. Ungewöhnlich wird für viele Betrachter nur die Einbindung des Einkommens, des Konsums und der Renten sein. Die Rechenschritte sind freilich kein Hexenwerk, weil sich hinter den Vermögenswerten „harmlose“ Barwerte verbergen.

Der erste Vertrag ist das Festgeld. Dort liegen 50000 Euro und werden mit jährlich 1 Prozent verzinst. Die Rücklage gilt als „stabile“ Anlage, weil das Kapital durch den Sicherungsfonds der Banken geschützt ist. Die jährlichen Erträge von jeweils 500 Euro unterliegen der Abgeltungsteuer, so dass von den Zinsen lediglich 368 Euro beim Anleger ankommen. Kurssteigerungen gibt es beim Festgeld nicht, so dass der Endwert der Anlage in zehn Jahren weiterhin 50000 Euro betragen wird.

Unternehmensanleihen und Kapitalversicherung

Im zweiten Topf sind Staats- und Unternehmensanleihen im Wert von 100000 Euro enthalten. Bei einer Betrachtungsdauer von zehn Jahren sind im Augenblick etwa 3 Prozent realistisch. Folglich können dem Anleger in den nächsten Jahren jeweils 3000 Euro zufließen. Auch diese Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer. Das heißt in Zahlen, dass von jeder Ausschüttung rund 791 Euro an den Fiskus gehen. Ob die Staatskasse die Beträge behalten darf, wird bei Veranlagung zur Einkommensteuer geklärt. Die Höhe des Endwertes festverzinslicher Wertpapiere wird von den Kursen abhängen, die in zehn Jahren gelten. Sollten die heutigen Anleihen in zehn Jahren zur Rückzahlung anstehen, wird der Endwert mit hoher Wahrscheinlichkeit 100 Prozent betragen, in diesem Fall also 100000 Euro. Sollten unter den Anleihen aber Papiere sein, deren Kurs in zehn Jahren über 100 Prozent steht, so unterliegt die Differenz der Abgeltungsteuer.

Die dritte Anlage ist eine Kapitalversicherung. Der heutige Rückkaufswert beträgt 75000 Euro. Der Vertrag läuft noch zehn Jahre, und in dieser Zeit fließen jedes Jahr weitere 5000 Euro in den Spartopf der Gesellschaft. Bei der Rendite ist der Anleger zurückhaltend. Die in Aussicht gestellten 4,25 Prozent erscheinen ihm zu hoch. Deshalb hat er die Verzinsung in seiner Kalkulation auf 3 Prozent gesenkt, und wenn dieser Wert korrekt ist, wird in zehn Jahren eine Leistung von 158000 Euro ausgezahlt. Der Betrag wird steuerfrei sein, weil hinter der Police ein Altvertrag steckt.

Die vierte Geldanlage ist die gesetzliche Rente. Die meisten Privatleute schimpfen über die Abgaben. Sie sollten aber die Bezüge sehen. Die Ansprüche sind ein Guthaben, weil das Geld nicht vom Himmel regnet, sondern aus einem Topf stammt. Konkret handelt es sich bei Renten, die in Zukunft fließen werden, um Rentensparpläne. Der Anleger muss noch einige Jahre in die Kasse einzahlen, danach kann er bis zum Lebensende mit einer Rückzahlung rechnen. Im vorliegenden Fall sind zwei Dinge bekannt. Das ist zum einen die Tatsache, dass der Anleger im Moment von seinem Verdienst jeden Monat rund 500 Euro in die Rentenkasse einzahlen muss, und das ist zum anderen die Zusage, in zehn Jahren eine Monatsrente von 2000 Euro zu bekommen. Daraus lässt sich mit wenigen Handgriffen ein Rentensparplan basteln. Zuerst sind 120 Raten von je 500 Euro einzuzahlen, danach kommen 240 Raten von je 2000 Euro zurück. Der Endwert wird, wenn die in diesem Vertrag enthaltenen Witwenrenten vernachlässigt werden, gegen null Euro streben. Folglich beträgt der Barwert der Raten, die jedes Jahr um jeweils 1 Prozent steigen sollen, bei 2 Prozent Anlagezins etwa 343000 Euro.

Die fünfte Anlage ist das Eigenheim. Hier spielen Steuern keine Rolle. Das eigene Dach über dem Kopf ist ein Privatvergnügen. Trotzdem ist das Eigenheim eine Geldanlage. Das Haus hat einen Gegenwartswert. Es soll bis zum Lebensende genutzt werden. Das werden aller Voraussicht nach 30 Jahre sein. Zwischen den beiden Punkten gibt es Erträge und Kosten. Die Einnahmen sind die Mietvorteile, und die Ausgaben sind die Instandhaltungskosten. Das Eigenheim in Tabelle 1 rentiert sich mit 2 Prozent. Die Einnahmen und Ausgaben sollen pro Jahr um 1 Prozent steigen. Der Preis des Hauses soll in Zukunft „stabil“ bleiben. Nur wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zusammensetzung ändern. Der Wert des Grundstückes wird steigen, der Wert des Gebäudes wird sinken.

Weiter geht es in dem Privatvermögen mit den Aktien. Sie haben zur Zeit einen Wert von 200000 Euro. Der Anleger hat die Hoffnung, dass sich die Aktien in Zukunft mit 5 Prozent pro Jahr verzinsen werden. Davon soll die Hälfte auf Dividenden entfallen. Gegen die Prognose können bis auf den Hinweis, dass es eben eine Prognose ist, keine Bedenken vorgebracht werden, und wenn die Hochrechnung stimmt, wird sich nicht nur der Anleger, sondern auch das Finanzamt freuen. Der jährliche Kursanstieg wird zu einem Endwert von rund 256000 Euro führen. Das ist ein „Gewinn“ von 56000 Euro, von dem der Fiskus ein Viertel erhalten wird.

Der siebte Vertrag ist die Arbeitskraft des Anlegers. Er verdient zur Zeit jährlich 120000 Euro. Wenn die Stricke nicht reißen, kommt das Gehalt noch zehn Jahre aufs Konto. Folglich ist der Vertrag ein „risikoreicher“ Einnahmeplan, und bei der Berechnung des Barwertes sollte „richtig“ in die Tasten gegriffen werden. Mit einem Satz von 3 oder 4 Prozent ist es da nicht getan, und auch ein Wert von 6 Prozent ist zu niedrig. Der Arbeitsplatz ist eine „Spezialaktie“ mit hohen Chancen und Risiken, und hier sind 10 Prozent angemessen. Die Diskontierung der Gehälter, die jedes Jahr um 1 Prozent steigen mögen, ergibt einen Barwert von 765000 Euro. Die laufenden „Erträge“ unterliegen in voller Höhe der Einkommensteuer. Die jährlichen Abgaben sind im Barwert nicht enthalten, sondern im Vermögensplan als laufende Ausgaben abgebildet.

Konsum als Kredit

Was für die Arbeit recht ist, kann für den Konsum nur billig sein, freilich mit umgekehrtem Vorzeichen. Der Konsum ist ein Kredit, und mit dem Barwert der Ausgaben steht jeder Anleger bei sich selbst in der Kreide. In dem achten und letzten Vertrag wird mit Jahresausgaben von 60000 Euro gerechnet, und sie klettern jedes Jahr um 1 Prozent in die Höhe, weil der Anleger befürchtet, dass die Inflation in diesem Maße zuschlagen wird. Das Ergebnis beträgt etwa 1,3 Millionen Euro und wird Anleger, die von Zins und Zinseszinsen träumen, auf den harten Boden der Realität zurückholen.

Der Vermögensplan in Tabelle 2 beginnt mit „harmlosen“ Zahlen. Die jährlichen Einnahmen bewegen sich zwischen 132000 und 144000 Euro. Davon sind Ausgaben abzuziehen, die bei 66000 Euro beginnen und im Laufe der Zeit auf 72000 Euro steigen. Hinzu kommt die Einkommensteuer auf die Gehälter. Trotzdem besteht bis zu diesem Punkt kein Grund zur Klage. Die jährlichen Überschüsse bewegen sich zwischen 27000 Euro und 28000 Euro.

Kein Verlass auf Zinseszinsen

Das „dicke“ Ende kommt im wahrsten Sinne des Wortes am Schluss der Tabelle zum Ausdruck. Das Nettovermögen des Anlegers beträgt am Anfang 499000 Euro. Das ist der wahre Marktwert des Haushaltes unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben. Dieser Wert wird, wenn die Unterstellungen der acht Verträge zutreffen, auf 491000 Euro sinken. Der Abstieg verheißt nichts Gutes, und wer sich die Entwicklung im Detail ansieht, kommt auf eine Rendite von minus 0,2 Prozent pro Jahr.

Die Verzinsung ist das Ergebnis nach Steuern, aber vor Geldentwertung. Unter dem Einfluss der Inflation, im vorliegenden Fall jährlich 3 Prozent, sinkt die reale Verzinsung auf minus 3,1 Prozent pro Jahr. Sie gilt unter der Voraussetzung, dass der Anleger in den nächsten Jahren nicht arbeitslos wird, weil das Ergebnis in erster Linie durch die hohen Gehälter erreicht wird. Sollte das Einkommen wegbrechen, wird es dunkel und finster im Lande. Dann rutscht die reale Verzinsung richtig ins Minus, so dass klar wird: Zins und Zinseszins sind schöne Zahlen, aber Rechnungen ohne den Wirt.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

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