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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Die Vermögensfrage Ratenhöhe und Laufzeit bestimmen die Höhe der Verschuldung

 ·  Die Zinsen spielen bei der Finanzierung des Eigenheims zurzeit eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist, die biometrischen Risiken angemessen abzusichern.

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Akademiker sind in ihren Berufen vielfach Könner, doch im Umgang mit Geld fehlt ihnen nicht selten die Einsicht, welche Verträge in bestimmten Lebenslagen sinnvoll sind. Beim Abschluss von Anlagen, Krediten und Versicherungen kommt es schnell zu „suboptimalen“ Entscheidungen, wie es in der Wissenschaft heißt, sprich zu Pannen und Pleiten.

Wenn die Auswirkungen zu gegebener Zeit spürbar werden, ist der Unmut groß. Schuldig sind die Banken, verantwortlich ist der Staat, sündig sind die Versicherungen, nur sich selbst klammern Privatleute in der Regel aus. Das ist aber grobe Unsportlichkeit. Wer beim Geld nicht auf der Hut ist, setzt sich der Gefahr aus, beim Verlassen einer Bank um einige Euro ärmer zu sein, und wer nicht erkennt, was überflüssig ist, wird nach dem Abzug eines Versicherungsvertreters um einige Verträge reicher zu sein. Das lässt sich aber vermeiden, wenn der Blick für die wichtigen Dinge klar und nüchtern ist.

Ein promovierter Physiker ist 40 Jahre alt. Er ist mit einer Lehrerin verheiratet, die drei Jahre jünger ist. Das Paar hat zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren. Der Mann bekommt 6000 Euro, und die Frau verdient 4000 Euro je Monat. Von den beiden Verdiensten bleiben nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern etwa 5800 Euro übrig. Der größte Posten ist die Miete. Sie beträgt einschließlich Nebenkosten etwa 1300 Euro. Die Ausgaben für Essen, Trinken und Kleidung liegen bei 1700 Euro. Die beiden Autos verschlingen, wenn alle Aufwendungen berücksichtigt werden, wenigstens 600 Euro. Die Urlaube kosten 400 Euro, und die laufenden Sparverträge und Versicherungen schlagen mit 1000 Euro zu Buche. Damit liegt die restliche Sparfähigkeit bei etwa 800 Euro je Monat.

Die Versicherungen sind Flickwerk

Das Ehepaar hat in den letzten Jahren ein Vermögen von 90.000 Euro angesammelt. Angelegt wurde das Geld in Investmentfonds und Kapitalversicherungen, und was die Akademiker zu diesem Schritt bewogen hat, ist nicht schwer zu erraten. Es war der Wunsch, schon früh an später zu denken, wie es in der Werbung heißt, also die Rente im Alter aufzubessern. Das aktuelle Vermögen besteht zu 40 Prozent aus Anleihen in Form von Kapitalversicherungen und zu 60 Prozent aus Aktien in Form von Investmentfonds.

Die Versicherungen der Familie sind Flickwerk. Das beginnt bei der Privathaftpflicht. Es ist nicht schlecht, dass das Ehepaar eine Police hat, doch die Deckung von 2 Millionen Euro ist dürftig. Es gibt viele Gesellschaften, die höhere Summen anbieten und dafür wenig Geld mehr verlangen. Nur scheint das den meisten Privatleuten nicht bekannt zu sein. Daher kann an dieser Stelle nur kurz und bündig der Hinweis wiederholt werden: Die Deckungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro und die Laufzeit des Vertrages höchstens 12 Monate betragen.

Selbstbehalte senken die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse

Das zweite Problem ist die Krankenversicherung. Die Eheleute sind Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Das sollten sie nach Lage der Dinge auch bleiben, weil private Kassen im vorliegenden Fall kaum Vorteile bieten. Überprüfenswert sind Selbstbehalt und Tagegeld. Die Beteiligung an den Kosten der ambulanten Versorgung kann die monatlichen Prämien senken. Außerdem ist der Blick auf das Tagegeld sinnvoll. Wenn der Physiker länger als sechs Wochen krank ist, fällt der Lohn weg. Dafür springt die Krankenkasse ein. Die Faustformel lautet: Entweder 70 Prozent des Bruttogehaltes oder 90 Prozent des Nettobehaltes werden bezahlt. Beim Bruttogehalt gilt die gesetzliche Obergrenze von 128 Euro je Tag, und beim Ansatz des Nettogehalts werden im vorliegenden Fall täglich 118 Euro fällig. Überwiesen wird der niedrigere Wert. Das ist nicht schlecht, kann aber ein Problem werden, sollte das Nettoeinkommen in voller Höhe benötigt werden.

Richtig löchrig ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Der Physiker hat keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, weil er am 1. Januar 2001 jünger als 40 Jahre war. Genauso kann der Naturwissenschaftler die Unfallversicherung vergessen, die er vor Jahren abgeschlossen hat, weil der Vertrag die wahren Risiken nicht abdeckt. Nötig ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit, und die muss der Mann bei einer privaten Gesellschaft abschließen. Versicherbar sind 90 Prozent des Nettoeinkommens oder 3600 Euro. Die Monatsprämien solcher Verträge liegen zwischen 250 und 300 Euro, doch der Abschluss hat höchste Priorität, weil die Familie im Ernstfall finanziell im Regen stehen würde.

Gegen frühen Tod versichern

Das kann auch beim Tod des Familienvaters passieren. Die Witwe wird zwar die große Witwenrente bekommen. Das sind 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente von etwa 1200 Euro. Hinzu kommt die Halbwaisenrente von 10 Prozent der Erwerbsminderungsrente, so dass der Staat den Hinterbliebenen mit rund 900 Euro unter die Arme greift. Das ist etwas karg, so dass die Familie selbst Hand anlegen muss. Wenn die Differenz zum Nettoeinkommen - also 3100 Euro - für die Dauer von 15 Jahren versichert werden soll, ist eine Versicherungssumme von 450.000 Euro notwendig, und dafür gibt es nur eine Lösung, den Abschluss einer Lebensversicherung mit fallender Deckungssumme bei einem preiswerten Direktversicherer.

Umgekehrt gilt die dieselbe Rechnung. Wenn die Mutter stirbt, wird sich der Vater mit zwei Fragen beschäftigen müssen: Wer führt den Haushalt, und wer kümmert sich um die Kinder? Dafür werden mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kindermädchen und eine Haushaltshilfe notwendig sein. Die Löhne dieser Helferinnen werden den Nettolohn des Vaters schmälern, wenn keine Witwerrente bezahlt wird oder die finanzielle Unterstützung gering ist. Daher ist es in vielen Fällen sinnvoll, auch das Leben der Mutter zu versichern, um im Ernstfall versorgt zu sein. Im vorliegenden Fall ist das aber wegen des Beamtenstatus der Lehrerin nicht notwendig.

Kredite für Immobilien können zur Falle werden

Wenn die wichtigen Absicherungen in trockenen Tüchern sind, kann sich die Familie um die bestehenden Geldanlagen kümmern. Dort wird es nach Lage der Dinge nur eine Lösung geben, weil in naher Zukunft ein Haus gebaut oder gekauft werden soll: Raus aus den Investmentfonds, raus aus den Kapitalpolicen, rein in Festgeld oder Sparbriefe, keine Geldanlagen bis zur vollständigen Tilgung der Schulden! Dieser Ratschlag ist aus Sicht vieler Banken und Versicherungen grober Unfug, doch bei nüchterner Betrachtung der Dinge gibt es keine Alternativen.

Die geplante Verschuldung kann für die Familie zur Falle werden, falls das Alter des Ehepaars übersehen wird. Der Physiker ist 40 Jahre alt, die Lehrerin ist 37 Jahre jung. Folglich werden den Akademikern höchstens 15 Jahre zur Verfügung stehen, um Schulden zu tilgen. Natürlich könnte die Rückzahlung der Schulden gestreckt werden, doch ab dem 55. Geburtstag des Vaters wird sich das Ehepaar die Frage stellen müssen, mit der es sich - fälschlicherweise - schon vor Jahren beschäftigt hat: Wie soll die Altersversorgung aussehen? Die Grundversorgung werden die Rente des Vaters und die Pension der Mutter sein. Darauf baut das schuldenfreie Eigenheim auf. Abgerundet wird die Versorgung durch freies Vermögen, das zwischen dem 55. und 67. Lebensjahr aufgebaut werden wird.

Kredithöhe mit Bedacht wählen

Daher ist die Einsicht notwendig, Kredite bis zum 55. Geburtstag zu tilgen. Folglich liegt die Frage auf der Hand, wie viel Geld das Ehepaar aufnehmen darf. Und wie teuer darf das Haus werden? Die beiden Antworten sind einfach, wenn das Pferd vom Schwanz aufgezäumt wird. Die aktuelle Miete beträgt 1300 Euro. Die gegenwärtigen Sparraten, die in Fonds und Policen fließen, liegen bei 600 Euro je Monat. Die zusätzlichen Sparraten betragen jeden Monat etwa 800 Euro. Das sind insgesamt 2700 Euro, und diese Summe ist die „Warmmiete“ des Eigenheims. Davon sind die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten abzuziehen. Die Höhe wird von der Größe des Eigenheims abhängen, doch selbst bei einem „kleinen“ Eigenheim mit einer Wohnfläche von „nur“ 150 Quadratmetern werden jeden Monat schnell Kosten von 500 bis 600 Euro anfallen. Folglich stehen für Zinsen und Tilgung ungefähr 2000 Euro je Monat zur Verfügung.

Für diesen Einsatz können bei einem jährlichen Nominalzins von 3 Prozent und einer Laufzeit von 15 Jahren etwa 290.000 Euro aufgenommen werden. Das bedeutet bei einem Eigenkapital von 90.000 Euro, dass die Immobilie bei Nebenkosten von 10 Prozent höchstens 345.000 Euro kosten darf. Soll das Haus bereits in zehn Jahren abbezahlt sein, sinkt die Grenze auf 270.000 Euro. Jede höhere Investition würde die Familie in Schwierigkeiten bringen, weil weitere Vorhaben wie zum Beispiel die Ausbildung der Kinder oder der Aufbau der freien Altersvorsorge auf der Strecke bleiben würden.

Wie man aus dem Kredit wieder herauskommt

Der leise Hinweis auf das Alter des Physikers bedeutet in Zahlen, dass die anfängliche Tilgung auf mindestens 5 bis 6 Prozent eingestellt werden sollte. Die Verknüpfung niedriger Anfangstilgung und jährlicher Sonderzahlungen ist mit Vorsicht zu genießen. Sie ist auf der einen Seite verlockend, weil die Eigenheimer das Gefühl haben, sich gewisse Hintertüren offenzuhalten, doch die Flexibilität ist auf der anderen Seite die Achillesferse der Hausfinanzierung. Die meisten Eigenheimer bringen, da sollten sich die Leute nichts vormachen, die Disziplin für Sondertilgungen nicht auf. Daher lautet das Motto kurz und bündig: Die anfängliche Tilgung muss 5 Prozent pro Jahr betragen! Die hohe Belastung mag Schmerzen auslösen, doch der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Wer solche Raten packt, sollte sie sich auch gönnen, und wer diese Raten nicht verkraftet, sollte auf das Eigenheim besser verzichten!

Die Kombination von Krediten mit Bausparverträgen und Investmentfonds ist eine fragwürdige Geschichte. In den meisten Fällen werden den Anlegern unrealistische Zinsdifferenzen aufgetischt. Die Renditen von Bausparverträgen streben wegen der Abschlussgebühr und Magerzinsen gegen null, und die Verzinsung der Investmentfonds nähert sich unter Berücksichtigung der Aufschläge, Steuern und Verwaltungskosten dem Effektivzins der Darlehen, so dass sich die Verknüpfung von Anlagen und Krediten in der Regel nicht lohnt.

Die einfachste Lösung sind die klassischen Hypotheken mit festem Zins und laufender Rückzahlung. So einfach die Verträge sind, so sehr sollten die Privatleute aber an die Wechselfälle des Lebens denken. Banken haben von Natur aus kein Interesse, in ihre Kreditverträge besondere Klauseln einzubauen, wie Änderungen zu regeln sind. Ratenwechsel und Sondertilgungen sind nicht die Lösung des Problems. Gemeint ist die Frage, wie der Kreditvertrag trotz der Zinsfestschreibung auf faire Art und Weise beendet werden kann, weil das Leben in der Regel nicht nach Plan verläuft. Auf der einen Seite bangen viele Menschen um ihren Arbeitsplatz und geht die Hälfte aller Ehen in die Brüche, und auf der anderen Seite taucht immer wieder das Problem auf, dass die Anleger durch Erbschaften oder Sparverträge zu Geld kommen, das in der Tilgung der Kredite besser als in alternativen Anlagen angelegt ist. Daher sollten in jedem Kreditvertrag konkrete Absprachen enthalten sein, dass Darlehen abgelöst und umgestellt werden dürfen und wie in solchen Fällen zu rechnen ist. Sonst gibt es im Ernstfall auf beiden Seiten gewaltigen Ärger!

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

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