Provisionen sorgen bei Geldgeschäften für viel Zündstoff. Privatleute möchten die Kosten minimieren, und Verkäufer wollen ihren Anteil maximieren. Das führt zu Interessenskonflikten, die nicht lösbar sind. Verbraucherschützer fordern seit Jahren die Offenlegung der Provisionen. In jüngster Zeit gipfelte die Forderung im totalen Verbot von Provisionen. Nur auf diese Weise, so die Hoffnung der Anlegervertreter, könne der Verkauf „unpassender“ und „überteuerter“ Finanzprodukte unterbunden werden. Das Verbot ist vom Tisch. Mitte der vergangenen Woche hat der Wirtschaftsausschuss des europäischen Parlaments bei der Neugestaltung der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) beschlossen, dass die Zahlung von Provisionen auch in Zukunft zulässig sei.
Der Umgang mit Provisionen ist in Deutschland ein Verwirrspiel ohne Ende. Versicherer müssen seit dem Jahr 2008 die Provisionen offenlegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken die Annahme von Provisionen offenlegen müssen. Gleichzeitig erlaubt dasselbe Gericht, dass „freie“ Anlageberater über die Höhe ihrer Provisionen schweigen dürfen. Folglich wird die Finanzberatung auf Provisionsbasis auch in Zukunft das vorherrschende Modell bleiben. Das ist nicht weiter tragisch, weil die Anleger auch in Zukunft ihren Verstand bemühen müssen. Jeder Mensch muss zunächst für sich die Entscheidung treffen, wie er Risiken abdeckt, Eigenheime finanziert und Vorsorgen fürs Alter trifft. Da hilft kein Verkäufer, und nützt auch die Offenlegung von Provisionen nichts. Die Prüfung der Kosten und Leistungen folgt erst an zweiter Stelle. Sonst besteht die Gefahr, dass fatale Fehler begangen werden.
Allein die Höhe der Provision ist nicht entscheidend
Zum Beispiel: Ein junger Ingenieur ist 30 Jahre und möchte sich gegen die Folgen der Berufsunfähigkeit absichern. Konkret geht es um die Zahlung einer Monatsrente in Höhe von 2000 Euro, die im Falle der Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr bezahlt werden soll. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Lösung ist der Abschluss einer Risikopolice. Die Prämie dieses Vertrages beträgt 83 Euro pro Monat. Alternativ kann der Jungakademiker eine Kapitalversicherung mit einer Monatsrente von 2000 Euro abschließen. Dafür sind monatlich 494 Euro fällig.
In dem ersten Vertrag steckt eine Provision von 1474 Euro, und in dem zweiten Vertrag ist eine Vergütung von 8773 Euro enthalten. Es liegt auf der Hand, dass viele Vertreter die zweite Lösung empfehlen. Genauso werden viele Verbraucher sagen, dass die Empfehlung bei diesen Provisionen kein Wunder sei. Viel wichtiger als die Höhe der Provision ist jedoch die Frage, welcher Vertrag „besser“ ist, und diese Frage ist kaum zu beantworten. Qualitativ ist ohne Zweifel der „teure“ Vertrag besser. Hier erhält der Ingenieur, sollte er berufsunfähig werden, die Rente bis zum Lebensende. Wird nur die Risikopolice abgeschlossen, werden die Zahlungen am 67. Geburtstag des Akademikers enden, so dass dem Mann die gefürchtete Altersarmut droht.
Falls der junge Mann die monatlichen 494 Euro aufbringen kann, sollte er den zweiten Vertrag wählen, weil er auf diese Weise zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt. Er sichert sich die lebenslange Rente bei Berufsunfähigkeit, und wenn er bis zur Pensionierung arbeiten kann, wird er bis zum Lebensende eine Altersrente von 2000 Euro bekommen. Ganz anders sieht die Sache aber aus, wenn der junge Mann den Buckel für die Prämie so krumm machen muss, dass er keine Rücklagen für ein neues Auto in fünf Jahren oder ein Eigenheim in zehn Jahren bilden kann. Dann wird der Ingenieur zu gegebener Zeit in Not geraten. Es mag zwar sein, dass das Gehalt in Zukunft steigen wird, doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Kredite notwendig, deren Kosten über der Rendite der Kapitalversicherung liegen. Das mag viele Betrachter nicht stören, doch günstig ist die Sache nicht. In solchen Fällen werden die Abschlüsse einer Risikopolice für den Fall der Berufsunfähigkeit und zwei Sparverträgen für Auto und Eigenheim vorteilhafte Alternativen sein.
Eine Alternative sind Sparvertrag und Kredit einer Bank
Bausparkassen verlangen für den Eintritt in ihre Unternehmen seit Jahr und Tag eine Gebühr von 1 Prozent der Vertragssumme. Das sind bei einem Bausparvertrag von 50.000 Euro genau 500 Euro. Es ist müßig, über die Frage zu streiten, ob die Bausparkasse die Gebühr offenlegen muss oder der freie Makler die Provision, die zum Teil höher als die Abschlussgebühr ist, verschweigen darf. Viel wichtiger ist die Überlegung, ob der Bausparvertrag das richtige Instrument für den Vermögensaufbau ist. Wenn sich ein Anleger für den Bausparvertrag entscheidet, sind zum Beispiel monatliche Sparraten von 300 Euro denkbar.
Sie werden mit 1 Prozent pro Jahr verzinst. Unter Berücksichtigung der Abschlussgebühr, die aus den ersten Sparraten bestritten wird, dauert es sieben Jahre, bis das Mindestsparguthaben von 50 Prozent erreicht ist. Nach der Zuteilung erhält der Anleger ein Bauspardarlehen, das mit 3,5 Prozent pro Jahr verzinst und mit 300 Euro pro Monat getilgt wird. Die Rückzahlung dauert 7,75 Jahre, so dass der ganze Vertrag knapp 15 Jahre laufen wird.
Die Alternative können der Sparvertrag und der Kredit einer Bank sein. Momentan können die 84 Sparraten je 300 Euro zu einem Zins von 2 Prozent angelegt werden. Folglich wird das Guthaben nach sieben Jahren 27.009 Euro betragen. Das sind 1457 Euro mehr als bei der Bausparkasse, so dass der Kredit entsprechend sinkt. Werden auf die Schuld von 22.991 Euro ebenfalls 93 Raten je 300 Euro entrichtet, darf der Kredit nominal 5,5 Prozent kosten.
Kredit so schnell wie möglich tilgen
Mieter mit dem Hang ins Eigenheim sollten also, um das in aller Deutlichkeit zu wiederholen, weniger über die Gebühr oder die Provision des Bausparvertrages maulen, sondern sich fragen, wie teuer Kredite in sieben Jahren sein werden. Das weiß aber kein Mensch. Daher bleibt nur die Empfehlung, dass alle Leute, die der Meinung sind, dass die Kredite in acht Jahren weiter 2,5 oder 3 Prozent wie zur Zeit kosten werden, zur Bank gehen sollten. Wem die garantierten 3,5 Prozent der Bausparkasse lieber sind, wird mit diesem Vertrag trotz der Abschlussgebühr besser bedient sein.
Im dritten Beispiel geht es um die Frage, wie ein Eigenheim zu gegebener Zeit „richtig“ finanziert wird. Wie soll zum Beispiel ein Ehepaar die Rückzahlung eines Kredites von 200.000 Euro gestalten? Die erste Empfehlung sollte lauten, den Kredit so schnell wie möglich zu tilgen, und die zweite Empfehlung sollte lauten, auf den Abschluss neuer Bausparverträge zu verzichten. Das hören Banken und Bausparkassen natürlich gar nicht gern, und es ist in ihren Augen ein Segen, dass die Gebühren, Kosten und Provisionen weitgehend im Dunkeln bleiben dürfen.
Maßgebend sind die Märkte
Die Bausparkasse muss zwar die Abschlussgebühr deklarieren, aber die 2000 Euro werden in der Regel kein Erdbeben auslösen, solange die Gebühr verrechnet wird. Viel wichtiger für die Banken, beispielsweise die Genossenschaftsbanken und Sparkassen, ist die Tatsache, dass die Margen nicht offenzulegen sind. Wenn die Institute dem Ehepaar ein Darlehen mit einer Tilgungsdauer von 15 Jahren verkaufen, erzielen sie bei einer Marge von 75 Basispunkten einen Rohgewinn von 11.000 Euro. Bringen sie aber einen Festkredit und einen Bausparvertrag an den Mann oder die Frau, winkt ein Rohgewinn von 13.000 Euro.
Besonders heikel sind Provisionen beim Aufbau der privaten Altersversorgung. Es ist zurzeit große Mode, Immobilien auf Pump zu kaufen, weil alle Welt befürchtet, dass der Euro zerfällt. In solchen Gemütslagen haben Verkäufer leichtes Spiel, eine Wohnung, einen Kredit und eine Versicherung zu verkaufen. Das bringt dem Verkäufer eine Provision, die in aller Regel 10 Prozent beträgt. Kostet die Wohnung rund 250.000 Euro, wird der Verkäufer mit 25.000 Euro nach Hause gehen. Dafür darf der Anleger auf eine Rendite von 2 bis 3 Prozent nach Steuern hoffen. Würde er das Geld in einen Aktienfonds einzahlen, blieben ihm von den 5 Prozent, welche der Markt vielleicht liefert, trotz der Provisionen und Verwaltungsgebühren etwa 3 Prozent, weil der Verkäufer bei diesem Produkt nur 8000 Euro erhält.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob die Immobilie oder der Investmentfonds die bessere Lösung ist. Die Antwort wird eben nicht, wie viele Beobachter meinen, von der Höhe der Provision abhängen. Maßgebend sind die Märkte, und weil kein Mensch in die Zukunft sehen kann, wird es auf die Frage, ob die Immobilie oder der Aktienfonds die bessere Lösung ist, heute auch keine Antwort geben.
Gesunder Menschenverstand als Versicherung vor Reinfällen
Die Offenlegung der Provisionen sollte für alle Verkäufer gelten, weil Investmentbanker nicht zimperlich sind, wenn es um Geld geht, vor allem um den eigenen Verdienst. Die verschiedenen Gebühren, die zum Beispiel bei Aktiensparplänen anfallen, sind nicht von Pappe. Das beginnt bei den einmaligen Ausgabeaufschlägen, doch richtig zur Sache geht es bei den jährlichen Verwaltergebühren. Wer zum Beispiel einen Betrag von 100.000 Euro insgesamt 20 Jahre anlegt, wird sich mit Sicherheit über den Ausgabeaufschlag von 5000 Euro ärgern. Was sind die einmaligen 5 Prozent aber im Vergleich zu den 1,5 Prozent, die bei deutschen Investmentfonds jedes Jahr anfallen? Dadurch wird der Anleger im Laufe der Jahre um weitere 30.000 Euro erleichtert, so dass der Ärger der Versicherer, dass die Investmentgesellschaften die Kosten im Kleingedruckten der Rechenschaftsberichte verstecken dürfen, durchaus berechtigt ist. Ungemach droht jetzt aber den Banken. Sie erhalten von der jährlichen Verwaltungsgebühr einen Teil als „Vertriebsfolgeprovision“ und müssen die Zahlungen nennen, doch freie Anlageberater, welche dieselbe Vergütung für dieselbe Arbeit erhalten, dürfen sich in Schweigen hüllen. Wo bleiben da Gerechtigkeit und Logik?
Die üppigen Kosten fallen, um keine Hoffnung aufkommen zu lassen, nicht nur bei Einmalanlagen, sondern auch bei Sparplänen an. Bei einem Aktiensparplan, der mit Raten von jeweils 500 Euro bedient und mit 5 Prozent verzinst wird, kommt im Laufe von 20 Jahren viel Geld zusammen, wenn in jeder Rate ein Ausgabeaufschlag von 5 Prozent und jährliche Verwaltungskosten von 1, 5 Prozent enthalten sind. Die hohen Kosten sollten wiederum aber nicht Anlass sein, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wer auf Aktien baut, sollte der Börse treu bleiben, weil es auch anders geht. Die börsengehandelten Indexfonds kosten im Einkauf höchstens 1 Prozent pro Rate, und die jährliche Verwaltung ist für maximal 0,25 Prozent zu haben. Dadurch können für den kostenbewussten Investor am Ende der Sparzeit rund 32.000 Euro mehr herauskommen.
Die wenigen Beispiele zeigen in aller Deutlichkeit, dass die Offenlegung von Provisionen politischer Aktionismus ist. Sie wird die Zufriedenheit der Privatleute über Finanzprodukte nicht steigern, weil dieses Ziel nicht zu erreichen ist. Selbst das totale Verbot von Provisionen bietet keine Gewähr, dass die Anleger besser entscheiden. Der Umgang mit Geld ist so heikel und schwierig, dass der gesunde Menschenverstand die einzige Versicherung vor Reinfällen aller Art ist.
Die Lösung
Norman Argubi (argubi)
- 08.10.2012, 17:24 Uhr
Beim Thema Versicherung leider noch viel komplizierter
Michael Schreiber (mshare)
- 08.10.2012, 15:44 Uhr
Provisionen auf Erfolgsbasis
Julius Franzot (JFranzot)
- 08.10.2012, 14:48 Uhr
Honorarberatung fördert neutrale Beratung
Karl Alexander Marx (K.Marx)
- 07.10.2012, 18:25 Uhr
Unabhängigkeit der Provision von der erbrachten Leistung
Dietmar Schmitt (dhschmitt)
- 07.10.2012, 13:17 Uhr