27.12.2008 · Für das Alter vorzusorgen ist Pflicht. Die Riester-Rente soll dazu Anreiz bieten. Trotz anderslautender Versprechen liegt die Rendite klassischer Rentenpolicen jedoch nur unter 4 Prozent pro Jahr.
Von Volker LoomanVorsorge für das Alter muss sein. Das weiß in der Zwischenzeit jeder Deutsche. Nur fällt der Start vielen Menschen schwer. Hier soll die Riester-Rente für Abhilfe sorgen. Sie wurde 2002 von Walter Riester, dem damaligen Bundesarbeitsminister, aus der Taufe gehoben, um Angestellten und Beamten einen Anreiz zu bieten, die Leistungen der staatlichen Versorgungswerke aufzubessern. Nach anfänglicher Zurückhaltung sind bis heute etwa 12 Millionen Verträge abgeschlossen worden.
Nun hat das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt, dass rund 950.000 Verträge wieder gekündigt wurden. Die genauen Gründe für die Aufhebung sind nicht bekannt. Vermutlich haben die Kündigungen ähnliche Ursachen wie in der Versicherungswirtschaft. Die Kunden brauchen das Geld für andere Dinge. Oder sie haben die Pferde gewechselt, weil ihnen bewusst wurde, dass die Riester-Rente trotz der staatlichen Zulagen nicht so rentabel ist wie erhofft. Die Aufhebung der Riester-Verträge ist jedoch in den ersten Jahren mit hohen Einbußen verbunden, so dass vor dem Abschluss des Vertrages ein Blick hinter die Kulissen lohnt.
Hinweise zur Rentabilität enthalten nur die halbe Wahrheit
Ein Anleger ist 37 Jahre alt. Er ist verheiratet und hat zusammen mit seiner Frau, die nicht berufstätig ist, zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren. Der Bruttoverdienst des Vaters liegt bei 48.000 Euro pro Jahr, und die Eltern überlegen sich, einen Teil der monatlichen Überschüsse in eine Riester-Rente anzulegen. Grundlage des Angebotes ist Paragraph 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Danach können Arbeiter, Angestellte und Beamte beliebige Beträge in „überwachte“ Geldanlagen wie zum Beispiel in Banksparpläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen einzahlen. Notwendig sind jährliche Sparraten von mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Grundförderung ist auf 2100 Euro pro Jahr begrenzt, so dass die Wirkung ab einem Bruttoeinkommen von 52.500 Euro verpufft. Die Subventionen fließen entweder als Sparzulagen oder Steuervorteile.
Die beiden Anleger wollen das Geld bis zum 67. Geburtstag des Vaters in eine Kapitalversicherung anlegen. Die Stiftung Warentest hat in ihrer letzten Untersuchung insgesamt 29 Angebote unter die Lupe genommen. Davon sind zwei Angebote sehr gut. Das ist auf der einen Seite die Cosmos in Saarbrücken, und das ist auf der anderen Seite die Hanse-Merkur aus Hamburg. Knapp verfehlt hat die Bestnote die Debeka aus Koblenz, die seit vielen Jahren zu den führenden Unternehmen der Branche zählt. Wer im Internet bei Cosmos vorbeischaut und sich über die Riester-Rente informiert, erhält ausführliche Darstellungen über den Vertrag. Mit gewisser Vorsicht sind freilich die Hinweise über die Rentabilität zu genießen, weil sie nur die halbe Wahrheit enthalten.
Bleistift und Taschenrechner zu zücken lohnt sich
Wenn das Ehepaar insgesamt 30 Jahre monatlich 4 Prozent des Bruttoeinkommens von 48.000 Euro - also 160 Euro - in die klassische Riester-Rente einzahlt, winkt im Alter eine lebenslange Rente von 613 Euro pro Monat. Das ist unter der Annahme, dass die Rente bis zum 85. Lebensjahr fließt, eine Basisverzinsung von 3,41 Prozent pro Jahr. Davon steht aber in den Unterlagen kein Wort. Stattdessen werden Verzinsungen des Eigenbeitrages in Aussicht gestellt, die zwischen 4,8 und 7,3 Prozent liegen. Das mag auf den interessierten Leser mächtig Eindruck machen, doch wer dem Angebot mit Bleistift und Taschenrechner zu Leibe rückt, wird auf andere Ergebnisse kommen.
Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen oder Steuervorteilen. Die Zuwendungen sind feste Beträge, die sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richten. Im vorliegenden Fall kann das Ehepaar zunächst die jährliche Grundförderung in Anspruch nehmen. Das sind 154 Euro pro Elternteil, insgesamt folglich 308 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind. Die Zulagen für die Kinder werden bis deren 25. Geburtstag bezahlt. Das heißt in Zahlen, dass die erste Kinderzulage noch 20 Jahre und die zweite Kinderzulage noch 22 Jahre bezahlt wird.
Vergünstigungen wie bei der Rürup-Rente gibt es nicht
Voraussetzung für die anfängliche Gesamtzuwendung von 678 Euro ist die Bereitschaft der Eltern, mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen zu sparen. Das sind im vorliegenden Fall jährlich 1242 Euro beziehungsweise 103,50 Euro pro Monat. Wenn diese Grenze unterschritten wird, werden auch die Zulagen gekürzt. Alternativ kommen Steuervorteile in Betracht. Hier werden die Sparraten wie Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen, und die Frage, welche Lösung günstiger ist, hängt vom Verdienst ab. Die Zulagen von 678 Euro sind 32 Prozent des Höchstbetrages von 2100 Euro, so dass bei Ehepaaren, die zwei Kinder haben und mehr als 32 Prozent an den Staat abgeben müssen, weil sie zum Beispiel noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung beziehen, der Steuervorteil günstiger ist. Unter diesem Grenzwert sind die Zulagen vorteilhafter. Die Finanzämter sind nach Paragraph 10a Absatz 4 EStG verpflichtet, jedes Jahr zu überprüfen, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist.
Im Alter können 30 Prozent der Ablaufleistung als Einmalzahlung abgerufen werden. Der Rest wird auf Dauer verrentet. Sowohl die Einmalzahlung als auch die Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig. Vergünstigungen wie bei der Rürup-Rente oder der Staatsrente, die erst 2040 zu 100 Prozent besteuert werden, gibt es bei der Riester-Rente nicht. Die Höhe der Abgaben hängt vom persönlichen Steuersatz während des Ruhestandes ab. Unter dem Strich führt die Riester-Rente wie bei jedem Geldgeschäft zu einem Zahlungsstrom. Er besteht vor Steuern aus 360 Sparraten à 160 Euro und 204 Rentenzahlungen à 613 Euro. Das sind 3,4 Prozent pro Jahr. Unter dem Aspekt, dass von der Rente lediglich 294 Euro garantiert sind, die Differenz von 319 Prozent von den künftigen Erträgen des Unternehmens abhängt, sinkt die garantierte Verzinsung auf 0,4 Prozent pro Jahr.
Die Steuer wird „vergessen“
Unter Berücksichtigung der Subventionen und Steuern sieht die Lage etwas besser aus. Bei einem Einkommen von 48.000 Euro während des Berufslebens und 30.000 Euro während des Ruhestandes springen Zulagen von 678 Euro heraus und fallen Abgaben von 2007 Euro an. Die Vorteile drücken die anfänglichen Sparraten auf 104 Euro, die Nachteile senken die Renten auf 445 Euro. Das führt zu einer Verzinsung von 3,7 Prozent pro Jahr und ist weit von den 6,1 Prozent entfernt, welche die Cosmos im Internet nennt. Der Grund ist schnell gefunden. In die Berechnung sind die Zulagen eingeflossen, doch die Steuern auf die Rente sind „vergessen“ worden.
Die Bewertung der Verzinsung ist Privatsache. Es gibt Fondssparpläne und Rentenversicherungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit höhere Erträge abwerfen, doch wer das Kapital in sichere Anleihen investieren möchte, muss diese Anlage mit ähnlichen Sparformen vergleichen, und hier kommen nur Rentenfonds und Kapitalversicherungen in Betracht. In den Rentenfonds werden die Sparraten in Anleihen angelegt. Bei einem Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr bleiben nach Abzug der künftigen Abgeltungsteuer von 25 Prozent noch 3 Prozent übrig. Außerdem gibt es für die monatlichen Sparraten keine Vergünstigungen. Das führt zu einem Endguthaben von 64.000 Euro. Wenn der Betrag über 17 Jahre weiterhin zu 3 Prozent angelegt und verrentet werden wird, winken monatliche Einkünfte von 381 Euro. Das entspricht einem abgezinsten Nachteil von 4500 Euro.
Die Alternativen sind nicht besser
Bei der klassischen Kapitallebensversicherung ist die Lage freundlicher, doch zu Begeisterung besteht auch kein Anlass. Die Prämien müssen in voller Höhe aus versteuertem Geld erbracht werden. Anschließend geht die Ablaufleistung in die Verrentung über, und die Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Er wird 17 Prozent betragen, so dass die Gesamtrendite nach Steuern ungefähr 3,9 Prozent beträgt. Bei diesen Alternativen ist es kein Wunder, dass sich die Riester-Rente trotz der Startprobleme in der Zwischenzeit zu einem Grundstein der privaten Altersvorsorge entwickelt hat. Kritiker mögen zu Recht bemängeln, dass die Riester-Rente nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Trotzdem sollten Arbeiter, Angestellte und Beamte auf die Riester-Rente nicht verzichten, weil es „den“ Sparvertrag fürs Alter nicht gibt.
Stattdessen wird die Rente aus mehreren Töpfen fließen - ein bisschen Staatsrente, ein wenig Betriebsversorgung, ein paar Cent aus dem Riester-Topf und einige Euro aus der Privatschatulle.
Da hat ja wirklich mal jemand gerechnet: Kompliment
Karsten Krug (kkrug)
- 27.12.2008, 11:23 Uhr
Wer Probleme mit Riester sinnvoll und
Klaus Zajac (crawler)
- 28.12.2008, 19:34 Uhr
Vorteilhaftigkeit einer Riesterrente im Vergleich zu privaten Rentenversicherung
Helmut Wüllenweber (-helmut-)
- 02.01.2009, 17:26 Uhr
Riester usw. sind wie ein Schwarzes Loch
Horst Trummler (Vandale6906)
- 02.01.2009, 18:03 Uhr