Home
http://www.faz.net/-gvg-139mo
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Die Vermögensfrage Hohe Lebensversicherungen sind vielen Männern ein Dorn im Auge

11.07.2009 ·  Auf der einen Seite haben die Menschen zahlreiche Versicherungen, doch auf der anderen Seite ist die Versorgung bei Berufsunfähigkeit und Tod gering. Die Absicherung der Hinterbliebenen sollte zur Auflage gemacht werden.

Von Volker Looman
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (7)

Die Versorgung in vielen Haushalten ist paradox. Auf der einen Seite haben die Menschen zahlreiche Versicherungen, doch auf der anderen Seite ist die Absicherung bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod gering. Die Gefahr der Unterversorgung ist bei Krankheit noch am geringsten, weil die gesetzliche Krankenversicherung und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Angestellten für gewisse Entspannung sorgen, doch bei Erwerbsunfähigkeit und bei Tod ist die Versorgung in vielen Haushalten düster. Das gilt in erster Linie für die Invalidität, doch auch bei Tod ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen in der Regel recht mager, weil die Versicherungssummen viel zu niedrig sind. Das wird in folgendem Beispiel deutlich.

Ein Ehepaar ist Mitte 30 und hat zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren. Der Vater arbeitet als Manager in der Industrie, und die Mutter kümmert sich zu Hause um den Nachwuchs. Das Nettoeinkommen liegt bei 50.000 Euro pro Jahr. Das ist auf den ersten Blick viel Geld, doch bei nüchterner Analyse der Dinge wird schnell deutlich, dass die Familie auch Ansprüche hat. Die Eltern geben für sich etwa 18.000 Euro aus, und die Kinder kosten rund 6000 Euro. Das Auto schlägt mit 5000 Euro zu Buche, das Haus verschlingt 4000 Euro, die Prämien der Versicherungen summieren sich auf 2000 Euro, der Urlaub fordert 3000 Euro, und die Kreditraten schlagen sich mit 12.000 Euro nieder.

Trübe wird die Lage bei Scheidung, Invalidität und Tod

Das sind die üblichen Zahlen des gehobenen Mittelstands in Deutschland. Solange sich die Eltern nicht trennen und solange der Vater weder arbeitslos noch krank wird, kann sich die Familie über den Wohlstand freuen. Trübe wird die Lage aber bei Scheidung, Invalidität und Tod. Das größte Problem ist heute die Scheidung. Im Schnitt wird jede zweite Ehe geschieden, doch abgekühlte Liebe lässt sich nicht versichern. Das dürfte der Hauptgrund sein, warum viele Frauen nicht bereit sind, ihren Beruf aufzugeben, und die Einstellung ist trotz aller Schwierigkeiten, die Beruf und Familie mit sich bringen, in der Regel richtig. Solange die Scheidung zum Alltag gehört, bleiben Bildung und Arbeit die einzige Versicherung gegen drohende Armut.

Beim Tod des Vaters droht den Hinterbliebenen der finanzielle Abstieg, wie ein Blick in die Tabelle verrät. Hier wird aus Sicht der Mutter dargestellt, wie viel Geld notwendig ist, falls der Vater stirbt. Von besonderer Bedeutung ist in dieser Tabelle die Schere zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Die Einnahmen klettern jedes Jahr um 2 Prozent, doch die Ausgaben steigen im selben Zeitraum um 4 Prozent, weil angesichts der hohen Staatsschulden damit zu rechnen ist, dass die Geldentwertung in den kommenden Jahren stark zunehmen wird.

Die Ausgaben fangen beim persönlichen Konsum der Mutter an

Die Übersicht beginnt mit den Einnahmen. Wenn die Mutter nicht berufstätig ist und kein Vermögen besitzt, sind die einzigen Einnahmen die Witwenrente und das Kindergeld. Das sind im Moment rund 12.000 Euro pro Jahr. Ab dem elften Jahr sollen die Renten der Hinterbliebenen um 40 Prozent sinken, weil die Mutter wieder arbeiten will. Sie rechnet mit einem Nettoeinkommen von 2000 Euro pro Monat, so dass bei einem Lohnanstieg von 2 Prozent mit einem Anfangswert von 29.000 Euro kalkuliert werden kann.

Die Ausgaben fangen beim persönlichen Konsum der Mutter an. Er soll 1000 Euro im Monat beziehungsweise 12.000 Euro pro Jahr betragen. Der Nachwuchs kostet 3000 Euro je Kind. In 15 beziehungsweise 17 Jahren steigen die Ausgaben für Kinder an, weil die Ausbildung beginnen wird. Die Ausgaben für Auto, Haus, Versicherungen und Urlaub werden sich beim Tod des Vaters kaum ändern. Daher gelten die bekannten Beträge: 5000 Euro für das Auto, 4000 Euro für den Unterhalt des Eigenheims, 2000 Euro für die Versicherungen und 3000 Euro für den Urlaub. Hinzu kommt im Abstand von zehn Jahren ein neues Auto im Wert von jeweils 20.000 Euro.

Die beste Antwort ist eine Risikolebensversicherung

Über die Höhe der einzelnen Posten mögen die Ansichten auseinandergehen. Die eine Familie wird der Meinung sein, dass die Ausgaben zu hoch seien, die andere Familie wird sich fragen, wie sie mit solchen Beträgen über die Runden kommen soll. Die Höhe der Zahlen ist aber gar nicht der Knackpunkt. Stattdessen geht es um die Lösung des Problems, dass die Mutter nach dem Tod ihres Mannes geringe Einnahmen und hohe Ausgaben hat. Folglich entstehen Löcher in der Kasse. Das sind im vorliegenden Fall zunächst 19.000 Euro pro Jahr. Die Lücke wächst in den nächsten Jahren an. Ab dem elften Jahr wird sie durch das Einkommen der Mutter wieder kleiner werden. In der Folge werden die Ausgaben durch die Ausbildung der Kinder aber wieder ansteigen, so dass sich die Frage stellt, wie die Versorgung der Hinterbliebenen gesichert werden kann.

Die beste Antwort ist eine Risikolebensversicherung. Die Höhe der Police hängt von der Liebe des Vaters zu seiner Familie ab. Wenn die Ehefrau und die Kinder zum Beispiel über 30 Jahre abgesichert werden sollen, ist eine Versicherungssumme von 706.000 Euro notwendig. Dahinter verbergen sich der Konsum und die Restschuld, die auf dem Haus lastet. Die Unterdeckungen sind mit jeweils 3 Prozent pro Jahr abgezinst worden, weil die Versicherungssumme von 506.000 Euro nach der Auszahlung zu 4 Prozent vor Steuern und zu 3 Prozent nach Steuern angelegt werden könnte. Die Hypothek steht bei 200.000 Euro, so dass sie auch in dieser Höhe abzusichern ist.

Viele Männer sind nicht bereit, ihre Familie in dieser Höhe abzusichern

Eine Risikolebensversicherung in Höhe von 706.000 Euro, die über 30 Jahre hinweg in gleichen Beträgen fällt, kostet zum Beispiel bei der Cosmos in Saarbrücken im Schnitt etwa 52 Euro je Monat, und bei der Hannoverschen ist der Vertrag für monatlich 31 Euro zu bekommen. Das ist kaum der Rede wert, und trotzdem sind viele Männer nicht bereit, ihre Familie in dieser Höhe abzusichern.

Die Ursache liegt in dem Gefühl, dass sich Frau und Kinder nach dem Tod des Vaters ein lustiges Leben machen könnten. Die Gefahr mag in Einzelfällen bestehen. Trotzdem führt bei nüchterner Analyse der Zahlen an „hohen“ Risikolebensversicherungen kein Weg vorbei. Wenn die Hinterbliebenen zum Beispiel zehn Jahre abgesichert werden sollen, liegt die notwendige Summe bei 435.000 Euro. Der Barwert des Konsums liegt bei 235.000 Euro, und die Hypothek schlägt weiterhin mit 200.000 Euro zu Buche.

Hinterbliebenen-Versorgung als gesetzliche Vorschrift

Die monatliche Ersparnis von 12 Euro mag die Kasse entlasten, doch die Sparsamkeit sollte nicht gerade an dieser Stelle auf die Spitze getrieben werden. Witwen mit zwei Kindern sind auf dem Heiratsmarkt keine Vorzugsmodelle, so dass eine Absicherung von 15 bis 20 Jahren überlegenswert ist. Umgekehrt gilt übrigens derselbe Grundsatz. Wenn eine Mutter stirbt, ist ein Vater mit kleinen Kindern auf Haushaltshilfen angewiesen, und wenn die Frau auch noch berufstätig war, wird der Tod der Mutter große Löcher in die Kasse des Vaters reißen. Daher können die meisten Familien die Dinge drehen und wenden, wie sie wollen. Lebensversicherungen mit Leistungen von 100.000 oder 200.000 Euro sind, wenn Schulden vorhanden sind, kaum der Rede wert.

Wegen drohender Geldentwertung gewinnt die Absicherung an Bedeutung, weil sich die Bereitschaft, das Problem zu beheben, aus zwei Gründen in Grenzen hält. Männer haben keine Lust, für Dinge zu bezahlen, in deren Genuss sie niemals kommen können, und Versicherungsvertreter bekommen für diese Verträge so wenig Provision, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Deshalb sollte sich der Gesetzgeber überlegen, die Hinterbliebenen-Versorgung gesetzlich vorzuschreiben. Bei der Geburt jedes Kindes ist eine Lebensversicherung von mindestens 200.000 Euro nachzuweisen, und wer nicht spurt, wird mit der Kürzung des Kindergeldes bestraft!

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Zinsen