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Die Vermögensfrage Für Künstler ist die Altersversorgung ein Kunststück

26.08.2007 ·  Trotz der angekündigten Anhebung des Rentenalters müssen Beamte kaum Einbußen hinnehmen. Freiberufler sind dagegen in der Regel viel schlechter gestellt. Vor allem Künstler haben es sehr schwer. Die Vermögensfrage.

Von Volker Looman
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Die Ankündigung der Bundesregierung, das Rentenalter der Beamten auf 67 Jahre zu erhöhen, hat bei den Betroffenen wenig Protest ausgelöst. Möglicherweise haben die Staatsdiener seit Monaten damit gerechnet, doch vielleicht ist ihnen aber auch bewusst, dass sich die Einbußen in Grenzen halten werden. Wenn ein 65 Jahre alter Beamter noch 20 Jahre leben wird und beispielsweise Anspruch auf eine Monatspension von 3500 Euro hat, ist die Altersversorgung bei einem Zinssatz von 3 Prozent etwa 633.000 Euro wert.

Wird die Pension nur 18 Jahre lang bezahlt, sinkt der Barwert auf 586.000 Euro, so dass der Schwund etwa 7 Prozent beträgt. Das ist, nüchtern betrachtet, nicht mehr als ein Nadelstich, weil den Beamten die Altersversorgung wie eine Morgengabe in den Schoß fällt. Die Inspektoren, Studienräte und Assessoren der Republik leben zwar im Glauben, im Vergleich zu Angestellten oder Selbständigen der freien Wirtschaft viel weniger zu verdienen, doch in den meisten Fällen stimmt das nicht.

Künstler leben häufig von der Hand im Mund

Wer im Ruhestand 600.000 Euro auf dem Konto haben will, um davon im Alter zu leben, muss bei einer Spardauer von 35 Jahren und einem jährlichen Zins von 3 Prozent nach Steuern knapp 800 Euro pro Monat sparen. Die Rechnung macht deutlich, dass Beamte nicht nur im Berufsleben, sondern auch im Alter auf weichen Kissen ruhen.

Das sieht bei vielen Freiberuflern anders aus. Vor allem Künstler leben in der Regel von der Hand im Mund. Bildhauer, Maler, Musiker und Schriftsteller hangeln sich mit Hungerlöhnen durchs Leben, und Altersvorsorge ist in diesen Kreisen in acht von zehn Fällen ein Fremdwort. Die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven greift ihren Mitgliedern zwar mit preiswerten Krankenversicherungen unter die Arme, doch wenn es um die Rente geht, sind auch die Mittel der Künstlersozialkasse begrenzt. Sie kann nur auszahlen, was Auftraggeber und Künstler in den Topf einbezahlt haben, und das sind oft Kleckerbeträge.

Im Alter ist oft nur ein karges Leben möglich

Daher müssen sich die meisten Künstler nicht nur im Beruf, sondern auch im Alter auf ein karges Leben einrichten. Im Vergleich zu Beamten, die für ihre Altersversorgung keinen Euro aufbringen, sind selbst arrivierte Künstler, die gut geerbt haben, graue Kirchenmäuse. Das wird am Beispiel einer Musikerin deutlich, die 45 Jahre alt ist, einen Betrag von 480.000 Euro geerbt hat und jetzt vor der Frage steht, wie sie das Geld zwischen jetziger und späterer Verwendung aufteilen soll.

Die Künstlerin verdient zurzeit 2500 Euro pro Monat. Das scheint auf den ersten Blick viel zu sein, doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Lage der Frau nicht rosig ist. Erstens verdient sie die Summe noch nicht lange, zweitens ist der Betrag nicht garantiert, und drittens erlebte sie immer wieder Durststrecken, in denen sie überhaupt kein Geld verdiente. Vor diesem Hintergrund sind die augenblicklichen 2500 Euro ein Segen, doch die Musikerin weiß nicht, wie lange sie so viel verdienen wird.

Erbschaft sollte langfristig „weggesperrt“ werden

Das heißt, dass auf der einen Seite das Geld so angelegt werden muss, dass die Musikerin schon in den nächsten Jahren einen Teil des Kapitals fürs tägliche Leben verwenden kann. Auf der anderen Seite ist die Erbschaft aber eigentlich fürs Alter vorgesehen und sollte langfristig „weggesperrt“ werden. Die sicherste Lösung ist ohne Zweifel der Kauf von Anleihen. Die Erbschaft wird in voller Höhe in festverzinsliche Anleihen investiert, die im Moment etwa 4 Prozent pro Jahr abwerfen. Das wird in den kommenden 40 Jahren bei einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu jährlichen Nettoerlösen von 3 Prozent führen.

Werden die Erträge bis zum Rentenbeginn in 20 Jahren zu 3 Prozent wieder angelegt, und wird das Vermögen vom 65. Geburtstag bis zum Lebensende vollständig aufgezehrt, kann die Anlegerin mit einer Monatsrente von 4000 Euro rechnen, die jedes Jahr um 2 Prozent steigen wird. Weil die Inflation mit Sicherheit auch in den nächsten 20 Jahren ihr Unwesen treibt, wird die Startrente bei einer Geldentwertung von 2 Prozent auf 2700 Euro sinken. Damit wird deutlich, dass 480.000 Euro auf dem Papier viel scheinen, in der Wirklichkeit aber kein großes Vermögen sind. Außerdem wirft die Rendite von 3 Prozent die Frage auf, ob es nicht höher verzinste Alternativen gibt.

Die Zinsen unterliegen voll der Abgeltungssteuer

Die zweite Möglichkeit ist die Aufteilung des Kapitals auf vier Töpfe. Die Anlegerin legt 30.000 Euro zu 3 Prozent in Festgeld an. Danach steckt sie jeweils 150.000 Euro in Anleihen, Immobilien und Aktien. Die Anleihen sollen 4 Prozent bringen, bei den Immobilien werden 5 Prozent erwartet, und die Aktien sollen 8 Prozent abwerfen. Die Mischung der Anlagen führt unter dem Strich zu einer Verzinsung von 4,9 Prozent. Das liegt nicht nur an den höheren Erträgen, sondern auch an der unterschiedlichen Besteuerung der einzelnen Anlagen.

Die Zinsen unterliegen voll der Abgeltungssteuer. Die Erträge des offenen Immobilienfonds sind zu 60 Prozent von der Abgeltungssteuer betroffen, weil die Abschreibungen und die Schuldzinsen die Bemessungsgrundlagen senken, und bei den Aktien werden, sofern das Depot vor dem 1. Januar 2009 angelegt wird, nur die Erträge von der Abgeltungssteuer berührt. Die Kursgewinne bleiben steuerfrei, wenn das Depot in den nächsten 15 Jahren nicht umgeschichtet wird.

Der Mietvorteil führt zu einer steuerfreien Rendite

Auf jährlich 5,1 Prozent kann die Verzinsung steigen, wenn die Erbschaft in Festgeld, in eine Kapitalversicherung, in eine Eigentumswohnung und in Aktien angelegt wird. Der Geldmarktfonds und die Kapitalversicherung verzinsen sich wie in der zweiten Mischung mit 3 und 4 Prozent pro Jahr, doch die Erträge der Police werden erst am Ende der Laufzeit zur Hälfte der individuellen Besteuerung unterworfen. Dadurch liegt die Rendite der Versicherung etwas über der Verzinsung der Anleihen.

Bei der Eigentumswohnung steht der Gedanke im Mittelpunkt, die heutige Miete der Musikerin, die etwa 500 Euro beträgt, in Eigentum umzuwandeln. Das gelingt mit einem Appartement, das heute 120.000 Euro kostet und in 15 Jahren für denselben Wert wieder verkauft werden kann. Der Mietvorteil führt zu einer steuerfreien Rendite von 4,35 Prozent pro Jahr, so dass sich die Wohnung rechnet. Das liegt aber am „Grenzwert“ von 130.000 Euro. Bei höheren Kosten oder bei Aufnahme von Fremdkapital würde die Verzinsung so stark in den Keller sacken, dass die Miete besser wäre.

Größere Gewinne durch Minimierung der Kosten

Bei steigenden Mieten ist die Rendite der Wohnung sogar noch höher. Wenn die Mieten jedes Jahr um 2 Prozent steigen, außerdem der Wert des Objekts um ein Prozent pro Jahr klettert, geht die Verzinsung der gesamten Erbschaft auf 5,4 Prozent hinauf. Das ist im Vergleich zur Ausgangslösung - dem ausschließlichen Kauf festverzinslicher Anleihen - ein Mehrertrag von etwa 171000 Euro. Außerdem sind die Risiken durch die breitere Streuung des Kapitals erheblich niedriger.

Trotz höheren Renditen sollte die Musikerin die Hoffnung begraben, durch aktive Vermögensverwaltung den Markt zu schlagen. Mit 480.000 Euro ist der Aufbau einer Altersversorgung möglich, doch die größten Gewinne erzielt die Anlegerin durch die Minimierung der Kosten. Wenn sich die Musikerin zum Beispiel für die Mischung aus Festgeld, Anleihen, Wohnung und Aktien entscheidet, sind die Einstiegspreise von größter Bedeutung. Indexfonds statt Einzeltitel und Altbau statt Neubau bringen der Investorin hohe Vorteile, so dass die Anlegerin dank der Erbschaft mit einem blauen Auge über die Runden kommen kann. Im nächsten Leben sollte sich die Musikern aber um eine Beamtenstelle bemühen, weil diese Lösung wegen der Pension unschlagbar ist.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z., 25.08.2007, Nr. 197 / Seite 20
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