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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Die Vermögensfrage Flurbereinigung im Privatvermögen entspannt

 ·  In der Lebensmitte sollten Sparer Versicherungen und Kredite auf den Prüfstand stellen. Denn sie entsprechen nur noch selten den Wünschen und Zielen der Anleger.

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© Kai „Ich habe extra einen Profi engagiert...“

Denkt der Deutsche an die Rente in der Nacht, ist er nicht selten um den Schlaf gebracht. Die Störungen wären aber nicht vonnöten, wenn die Einsicht bestünde, dass die Altersvorsorge ein Gebäude ist, an dem ein Leben lang - meist das ganze Berufsleben hindurch - gebaut wird. So wie auf jeder Baustelle Stockwerk für Stockwerk errichtet wird, verhalten sich aber nur wenige Anleger beim Aufbau ihrer Vorsorge. Die meisten Deutschen sind Bastler und Heimwerker, und so gehen sie auch beim Umgang mit Geld zu Werke. Sie hämmern und schrauben, um im Bild zu bleiben, in jeder Ecke ein bisschen herum, ohne eine Sache richtig zu beenden, und bei dieser Arbeitsweise ist es kein Wunder, dass die Bauten am Schluss etwas „hausbacken“ aussehen. Die Ursachen werden in folgendem Beispiel deutlich.

Ein Anwalt ist 45 Jahre alt. Er ist mit einer Richterin verheiratet, die drei Jahre jünger ist. Das Paar lebt im Norden der Republik und hat zwei Kinder im Alter von zehn und acht Jahren. Die beiden Juristen sind seit 15 Jahren ein Paar und haben in den Sturm- und Drangzeiten ihrer Ehe flott gelebt. Außerdem wurden sie von mehreren Vermittlern mit den üblichen Versicherungen gegen Husten, Schnupfen und Heiserkeit zugeschüttet. Der finanzielle Ernst des Lebens begann vor sechs Jahren, als sich der Mann in die Kanzlei der Kollegen einkaufte. Das führte zu einer Kreditaufnahme von etwa 150.000 Euro. Vor drei Jahren sind 350.000 Euro für den Kauf des Eigenheims hinzugekommen. Folglich sind die beiden Juristen halbe Millionäre, nur mit dem „falschen“ Vorzeichen.

Längst keinen Überblick mehr

In den letzten Monaten sind dem Anwalt nebst Frau massive Zweifel gekommen, ob die finanzielle Statik des Haushaltes in Ordnung ist. Die Eltern versteuern pro Jahr etwa 250.000 Euro. Das ist auf den ersten Blick „bannich“ Geld, wie es an der Küste heißt, doch die Liste der Ausgaben ist lang. Hier sind Abgaben an den Staat und das Versorgungswerk fällig, dort fließt Geld in Kredite, Sparverträge und Versicherungen. Da bleibt unter dem Strich nicht fürchterlich viel übrig, und das stößt dem Ehepaar sauer auf. Nun liegt die Frage auf dem Tisch, ob für die Kredite (500.000 Euro) weiterhin nur Zinsen bezahlt werden sollen und was mit den Guthaben (300.000 Euro) passieren soll, die in den Investmentfonds und Kapitalversicherungen stecken. Kurzum geht es um die sicheren Renten der beiden Juristen im Alter.

Bevor die beiden Akademiker, die über ihre Finanzen, wie das bei Juristen im Doppelpack keine Seltenheit ist, längst keinen Überblick mehr haben, zum wiederholten Male ihre Ordner durchforsten, dürfte es vorteilhafter sein, sich an einem Wochenende einmal in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen, was ein Ehepaar, das Mitte 40 ist und viel Geld verdient, zum finanziellen Glück braucht. Das sind, wenn es hoch kommt, neun Punkte: Haftpflicht-Policen, Krankenkassen, Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Versorgung der Hinterbliebenen, Einzahlungen in das Versorgungswerk, Notgroschen auf dem Girokonto, Tilgung des Bürokredites, Rückzahlung der Hausschulden, Aufbau des freien Vermögens.

Die Absicherung gegen Schäden, die selbst verursacht worden sind, führt bei Freiberuflern zu drei Policen: Auto-Haftpflicht, Berufs-Haftpflicht und Privat-Haftpflicht. Die ersten Verträge sind Pflicht, der letzte Vertrag ist Kür. Bei zahlreichen Anwälten ist die Privat-Haftpflicht-Police in der Berufs-Haftpflicht-Versicherung enthalten, und das ist nicht von Vorteil. Der Grund ist die Deckungssumme. Bei der beruflichen Police ist ein Betrag von zwei bis drei Millionen Euro branchenüblich. Das bedeutet aber, dass diese Höhe auch bei Privat-Haftpflicht-Schäden gilt, und das ist zu wenig. Sinnvoller sind die Entflechtung der beiden Verträge und der Neuabschluss einer Privat-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckung von 50 Millionen Euro.

Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist heikel

Die Krankenkassen bieten Spielraum für Verbesserungen. Das gilt in erster Linie für den Vertrag des Mannes. Anwälte sind in der Regel in privaten Unternehmen versichert. Das kann in bestimmten Fällen vernünftig sein. Unvernünftig ist aber die Tatsache, dass die Selbstbehalte bei ambulanter Heilbehandlung zu niedrig und die Karenzzeiten beim Krankentagegeld zu kurz sind. Durch den Einbau höherer Selbstbehalte sind erhebliche Einsparungen möglich. Und beim Krankentagegeld lassen sich die Prämien durch lange Karenzzeiten senken.

Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist ein heikler Punkt. Die Versorgungswerke bieten bei Invalidität hohe Renten, doch Invalidität heißt in diesen Fällen, dass Anwälte zu 75 oder 100 Prozent berufsunfähig sein müssen. Wann ist ein freier Anwalt aber berufsunfähig? Wenn er nicht mehr stehen kann? Wenn er nicht mehr streiten kann? Oder wenn er nicht mehr denken kann? Das Risiko, aus dem Versorgungswerk trotz körperlicher oder seelischer Beschwerden doch keine Rente zu bekommen, treibt viele Juristen in jungen Jahren in die Arme von Unternehmen, die schon bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent langjährige Renten bezahlen.

Die Entscheidung ist aber die Flucht in eine Scheinsicherheit, da auch bei Versicherungen das Risiko besteht, dass die Rente im Ernstfall nicht oder nur in begrenztem Umfang gezahlt wird. Außerdem kostet die Variante viel Geld, wenn die Verträge an Kapitalpolicen angehängt werden. Im vorliegenden Fall hat der Jurist vor vielen Jahren zwei Versicherungen abgeschlossen. Sie bieten dem Mann aber nicht die Sicherheit, die er sich eigentlich wünscht. Hinzu kommt der Aspekt, dass das Geld, das in den Policen steckt, in der Tilgung der Schulden besser angelegt wäre.

Sind Lebensversicherungen nötig und in welcher Höhe?

Vor diesem Hintergrund sollte sich der Anwalt mit Hilfe des Steuerberaters zwei Modelle durchrechnen. Wie steht der Jurist da, wenn er die Policen in ihrer aktuellen Form weiterlaufen lässt? Und wie sieht das Leben aus, wenn die Verträge gekündigt werden, mit den Rückkaufswerten die Schulden vermindert werden und eine reine Risikopolice für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen wird? Die Richterin braucht sich diese Gedanken nicht zu machen, weil sie als Beamtin auf Lebenszeit zumindest in finanzieller Hinsicht auch bei Dienstunfähigkeit eine gute Partie bleibt.

Ebenso sollten die Absicherungen der Hinterbliebenen überprüft werden. Wie steht der Anwalt finanziell da, wenn die Frau stirbt, und wie sieht es bei der Richterin aus, wenn der Mann ums Leben kommt? Der Mann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter arbeiten, sich zu gegebener Zeit die nächste Frau suchen und nach Möglichkeit nicht heiraten, um die Witwerrente zu kassieren. Ähnlich sieht es bei der Frau aus: weiterhin arbeiten, den Kanzleianteil verkaufen, die betrieblichen Kredite tilgen, mit dem nächsten Mann in „wilder Ehe“ leben und die Witwenrente einstreichen.

Die skizzenhafte Darstellung der Versorgungslage wird zu der Frage führen, ob Lebensversicherungen nötig sind, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Antwort ist nicht leicht zu beantworten. Der Tod des Partners trifft, da gibt es nichts zu deuteln, den Mann in finanzieller Hinsicht härter als die Frau. Wenn die Richterin stirbt, hat der Anwalt weiterhin die Kredite am Hals, und er muss sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Haushaltshilfe bemühen. Da geht es der Frau etwas besser. Sie wird den Kanzleikredit abstoßen können, und nach Lage der Dinge braucht sie keine Haushaltshilfe. Folglich sollte sich der Mann intensiv Gedanken darüber machen, eine Police auf das Leben seine Frau abzuschließen. Und die Richterin sollte einen Vertrag auf das Leben ihres Mannes vereinbaren, wenn sie den Hauskredit allein nicht stemmen kann oder will.

Wenn die Versicherungen in trockenen Tüchern sind, kommen die Geldanlagen an die Reihe. Bei dem Versorgungswerk des Anwaltes scheint auf den ersten Blick nicht viel zu machen zu sein. Das ist aber nicht richtig. Der Mann muss von Amts wegen zahlen, und ein Ausstieg ist nicht möglich. Überlegenswert ist aber die Frage, ob der Anwalt über den Mindestbeitrag hinaus freiwillige Zahlungen leisten soll oder nicht. Die Antwort hängt in erster Linie von der Rendite und der Sicherheit der freiwilligen Zahlungen ab. Das Geschäft ist bei nüchterner Betrachtung ein Spar- und Rentenplan.

Der Anwalt bezahlt Geld in das Versorgungswerk und kann die Prämien als Sonderausgaben geltend machen, und er wird im Alter eine Zusatzrente erhalten, die der Einkommensteuer unterliegt. Dafür lässt sich die Rendite berechnen, und wenn die Verzinsung nach Steuern nicht mindestens 2 Prozent beträgt, sollte sich der Jurist nach Alternativen umsehen. Bei den Geldanlagen ist der Notgroschen Pflicht. Sinnvoll sind drei Monatsgehälter nach Steuern. Die beiden Akademiker haben ein jährliches Nettoeinkommen von ungefähr 180.000 Euro. Folglich sollte die Rücklage etwa 50.000 Euro betragen. Bei der Anlage dieses Betrages spielen Zinsen keine Rolle. Stattdessen sind Sicherheit und Verfügbarkeit gefragt, und das sind die besten Voraussetzungen für das Sparbuch. Genauso geeignet ist aber auch ein Festgeldkonto.

Danach geht es zur Sache. Die Frage lautet: Geldanlage oder Schuldentilgung? Der Kopf muss auch Juristen, die im Rufe stehen, vom Rechnen nicht viel zu verstehen, mit Nachdruck sagen, dass Habenzinsen in der Regel niedriger als Sollzinsen sind. Folglich wären die Geldanlagen aufzulösen und Kredite zu vermindern. Und in der Folgezeit sollte bis zur Tilgung des letzten Cent auf jegliche Geldanlage verzichtet werden. Und was sagt der Bauch zu diesem Vorschlag? Das geht nicht, das kostet Geld, das macht kein Mensch so, da werden Vorteile verschenkt.

Unterhaltung auf allen Kanälen

Die einzelnen Argumente hören sich, um es auf den Punkt zu bringen, gut und schön an. Sie ändern aber nichts an der Tatsache, dass sich die Verzettelei nicht rechnet. Das heißt im Klartext, dass es vorteilhafter ist, die bestehenden Anlagen von A wie Aktiensparplan über K wie Kapitalpolice bis Z wie Zuwachssparen aufzulösen und die Kredite zu reduzieren. Das gilt sowohl für die betrieblichen als auch die privaten Schulden. Und der zweite Punkt ist der Verzicht auf neue Sparverträge. Bis zur Tilgung des letzten Euro sollte jeder Cent in die Rückzahlung der Schulden fließen, weil die lastenfreie Kanzlei und das schuldenfreie Eigenheim Bausteine der Altersvorsorge sind.

Die Empfehlungen sind einfach und klar, doch die Umsetzung stößt in der Praxis auf vielfältige Probleme, weil die Umstellung der Kredite mit Kosten verbunden ist, zum Teil aber auch am Widerstand der Kreditgeber scheitert. Die Auflösung der Geldanlagen sind Sondertilgungen, und die Erhöhung der Raten sind Tilgungsbeschleuniger. Sie sind für die Kreditgeber mit Einbußen verbunden, weil die Banken die zurückgezahlten Beträge nicht mehr zum selben Zinssatz wieder ausleihen können, und für diese Schäden müssen die Kreditnehmer aufkommen.

Das löst bei vielen Anlegern so heftige Schmerzen aus, dass die Flurbereinigung des Privatvermögens in vielen Fällen abgeblasen wird. Der Anwalt und die Richterin können die Sache aber drehen und wenden, wie sie wollen. Die Rückzahlung der bestehenden Schulden ist weder altmodisch noch spießig, sondern die Konzentration der Kräfte auf den Punkt. Das Ehepaar hat in jeder Hinsicht harte Jahre vor sich. Der Mann hat die Krise in der Lebensmitte vor sich, die Frau wird in die Wechseljahre kommen, und den Kindern steht die Pubertät ins Haus. Da ist auf allen Kanälen für Unterhaltung gesorgt. Die Zukunft kostet Kraft, Nerven und Geld, so dass die Jammerei über die Vorfälligkeitsentschädigungen fehl am Platz ist.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

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