19.09.2009 · Der Schutz gegen Invalidität ist wichtig. Das leuchtet vielen Menschen ein. Doch den dazu notwendigen finanziellen Aufwand scheuen sie vielfach. Junioren sollten aber auf die Grundabsicherung bei Berufsunfähigkeit nicht verzichten.
Von Volker Looman, ReutlingenDie Absicherung der Arbeitskraft gegen Invalidität leuchtet vielen Menschen ein. Doch wenn der Einsicht auch Taten folgen sollen, gehen in den meisten Haushalten die Lichter aus. Für den Unwillen, die finanziellen Folgen der Invalidität mit Hilfe privater Policen zu lindern, gibt es zahlreiche Gründe. Auf der einen Seite wird das Risiko nach Möglichkeit überhaupt aus dem Bewusstsein verdrängt. Und auf der anderen Seite ist vielen Leuten, vor allem Menschen, die zwischen 30 und 40 Jahre alt sind, der finanzielle Aufwand einfach zu hoch.
In späteren Jahren steigt zwar die Einsicht, dass es sinnvoll ist, sich gegen Invalidität abzusichern. Doch wer mehr als 40 Jahre alt ist, muss bereits so hohe Prämien bezahlen, dass die Absicherung wirklich zur Belastung wird. Und nach dem 50. Geburtstag hat sich dann die Sache in vielen Fällen von selbst erledigt, weil keine Absicherung mehr zu bekommen ist. Daher gehört die Vorsorge gegen die Invalidität für alle Berufseinsteiger zum Pflichtprogramm, weil nur in dieser Zeit hoher Schutz zu moderaten Preisen erhältlich ist.
Selbst für junge Spitzenverdiener viel Geld
Die Rundumversorgung ist aber in der Tat mit hohem Aufwand verbunden, weil zwei Versicherungen nötig sind. Erstens ist eine Berufsunfähigkeitsrente erforderlich, die bei Bedarf sofort zahlt, und zweitens ist eine Altersrente nötig, weil die Invalidenrente höchstens bis zum 67. Lebensjahr überwiesen wird. Wird die zweite Police also übersehen oder verdrängt, droht im Alter finanzielle Armut, weil kein Geld mehr bezahlt wird. Dafür sind Aufwendungen notwendig, die schnell 500 bis 600 Euro im Monat erreichen, wenn der Vertrag im Alter von 30 bis 35 Jahren abgeschlossen wird. Und das ist selbst für junge Spitzenverdiener viel Geld.
Wer bereit ist, diese Beträge auf den Tisch zu legen, kann in der Regel drei Wege einschlagen. Er kann eine klassische Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit abschließen. Alternativ ist die Vereinbarung einer Basisrente mit denselben Zusätzen denkbar. Genauso kommt allerdings auch die Mischung beider Bausteine in Betracht. Besonders groß ist die Verlockung, das zweite Paket zu wählen, weil die Prämien als Sonderausgaben absetzbar sind und die Steuerbelastung senken. Doch das Modell ist mit erheblichen Nachteilen verbunden, sofern die Berufsunfähigkeit tatsächlich eines Tages eintritt. Dabei gilt die Regel: Je früher der Anleger berufsunfähig wird, desto nachteiliger ist die steuerbegünstigte Invalidenrente.
Anders sieht die Rechnung bei der Basisrente aus
Bei der klassischen Rentenversicherung muss zum Beispiel ein Anleger, der 35 Jahre alt ist und eine lebenslange Monatsrente von 2000 Euro wünscht, rund 600 Euro aus versteuertem Geld bezahlen. Dafür winken ihm beim Bezug der Renten steuerliche Vorteile. Wird der Versicherte zum Beispiel in zehn Jahren berufsunfähig, sind 21 Prozent der Invalidenrente steuerpflichtig. Bei der Altersrente vom 65. Geburtstag an sind 18 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Das heißt, bei einem persönlichen Steuersatz von 20 Prozent, dass die Invaliditätsrente um 84 Euro und die Altersrente um 72 Euro sinkt.
Anders sieht die Rechnung bei der Basisrente aus. Hier führen die monatlichen Aufwendungen von jeweils 600 Euro erst einmal zu Steuervorteilen. Sie dürfen wie Sonderausgaben abgesetzt werden. Anfangs sind 70 Prozent der Prämien absetzbar, und dieser Satz steigt jedes Jahr um 20 Basispunkte. Das hat bei einem Steuersatz von 40 Prozent zur Folge, dass die Erstattung des Finanzamtes bei 168 Euro beginnt und im Laufe der Zeit - in diesem Fall bis zur möglichen Berufsunfähigkeit in zehn Jahren - auf 211 Euro steigt. Dafür muss der Versicherte aber in Kauf nehmen, dass sowohl die Berufsunfähigkeitsrente als auch die Altersbezüge höher besteuert werden. Bei der Invalidenrente gilt ein Ertragsanteil von 78 Prozent, und bei der Altersrente sind es sogar 100 Prozent. Folglich sinken im Ernstfall die Renten um jeweils 312 Euro im Monat, wenn in der Invalidenzeit ein Steuersatz von 20 Prozent gilt.
Das hört sich makaber an
Die dritte Möglichkeit ist eine Verknüpfung beider Modelle. Hier wird im ersten Schritt der Aufwand für eine selbständige Invalidenrente von 2000 Euro berechnet. Dafür sind monatlich 83 Euro notwendig. Danach wird die Prämie nach gewissen Kriterien mit einer Basisrente gemischt, so dass ein Gesamtaufwand von 200 Euro als Sonderausgabe absetzbar ist. Die zusätzlichen 116 Euro führen im Alter zu einer Rente von 466 Euro, so dass die Differenz zu den 2000 Euro „frei“ gestaltbar ist. Hier kommt in der Regel wieder die klassische Rentenversicherung zum Zuge, weil die Abgaben niedriger sind.
Die Bewertung der drei Zahlungsströme ist nicht ganz einfach, weil es darauf ankommt, wann die Berufsunfähigkeit eintritt. Das hört sich makaber an. Doch die Überlegung, welches Unglück zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang eintreten könnte, gehört in der Versicherungswirtschaft zu den unerforschlichen Dingen. Falls gar nichts passiert, um mit positiver Gesinnung in die Ungewissheit einzusteigen, ist die Basisrente das beste Modell.
Absicherung gegen die Widrigkeiten des Lebens
Der Privatmann zahlt 30 Jahre lang Prämien von jeweils 600 Euro im Monat und freut sich über die anfänglichen Steuervorteile. Ebenso genießt er von Mitte 60 bis Mitte 80 die Monatsrenten von je 2000 Euro. Die ganze Sache rechnet sich nach Steuern mit einem Wert von 4 Prozent im Jahr, und das ist für Rentensparpläne ein solides Resultat. Im Vergleich kostet das erste Modell etwa 28.000 Euro mehr, und die dritte Lösung ist um 17.000 Euro teurer.
Anders sieht das Ergebnis allerdings aus, wenn der Mann in zehn Jahren den Beruf an den Nagel hängen muss. In diesem Fall wäre das erste Modell die beste Vorsorge. Das liegt an den moderaten Steuern, die auf die Invalidenrente erhoben werden. Hier werden nur 21 Prozent der Bezüge besteuert, weil es sich um eine abgekürzte Leibrente handelt. Bei den Alternativen beträgt der Ertragsanteil allerdings jeweils 78 Prozent, weil die zuvor bezahlten Prämien als Sonderausgaben abgesetzt worden sind. Das führt unter dem Strich zu Nachteilen von jeweils 28.000 Euro, so dass die Verwirrung ins Unendliche steigt: Wie soll sich der Mensch gegen die Widrigkeiten des Lebens absichern?
Der sorglose Umgang mit fremdem Geld ist gefährlich
Die beste Absicherung ist die Erkenntnis, dass Gesundheit, Glück und Zufriedenheit im wahrsten Sinne des Wortes „unbezahlbare“ Geschenke sind. Das Leben ist und bleibt ein Risiko. Und da gibt es keinen Rundumschutz. Die zweitbeste Lösung ist das dritte Modell, da sich Vorzüge und Nachteile die Waage halten. Auf dem dritten Platz landet das zweite Modell, weil die Zahlen extrem sind. Endet die Geschichte gut, dann lacht die Sonne am Himmel. Geht die Sache allerdings schief, dann gießt es wie aus Kübeln.
Voraussetzung ist freilich in allen Fällen, dass die monatlichen Prämien auf den Tisch gelegt werden können. Bei diesem Aufwand werden die meisten Berufseinsteiger abwinken, weil die Aufwendungen künftige Investitionen wie den Kauf eines Autos, die Einrichtung einer Wohnung oder den Bau eines Hauses einschränken. Die großen Brocken sind zwar mit Hilfe von Krediten bezahlbar. Doch der sorglose Umgang mit fremdem Geld ist gefährlich. Wer über die Prämien für die Vorsorge hinaus kein Geld hat, kann auch keine Kredite bedienen. Und wer noch Reserven hat, muss für die Vorsorge zusätzliche Kosten entrichten, weil die Sollzinsen der Kredite höher als die Habenzinsen der Geldanlagen sind.
Da bleibt nur der Mut zur Lücke
Der einzige Ausweg aus dem Dilemma - Vorsorge oder Konsum - ist der zügige Aufstieg auf der Karriereleiter. Wer das anfängliche Bruttogehalt im Laufe weniger Jahre steigert, kann sich auch den „Luxus“ der frühen Vorsorge und des baldigen Sparens für künftige Vorhaben leisten. Umgekehrt sieht es aber für die Menschen düster aus, die mit geringen Einkommen auskommen müssen. Da bleibt nur der Mut zur Lücke. Bei knappen Kassen müssen sich die Menschen damit abfinden, dass Absicherungen ihre Grenzen haben.
Da hilft auch kein Klagen über den „sorglosen“ Staat; die Ansprüche an die Gemeinschaft sind auf Dauer nicht zu bezahlen. Daher sollten junge Menschen auf alle Fälle, auch wenn das Geld knapp ist, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um bei Invalidität wenigstens eine Grundversorgung bis zum 65. Geburtstag zu haben. Sonst besteht die Gefahr, eines Tages mit leeren Händen auf der Straße zu stehen.
Wie nett...
Norman Argubi (argubi)
- 21.09.2009, 21:03 Uhr