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Dienstag, 18. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Die Vermögensfrage Die Altersvorsorge zwingt zum Umgang mit hohen Zahlen

 ·  Wer ein Unternehmen aufgebaut und das Eigenheim abbezahlt hat, dem fehlt oft die Rücklage für den Ruhestand. Doch Magerzinsen und Inflation erfordern ein Vermögen in Millionenhöhe.

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© Kai „Selbstverständlich haben Sie mit der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge alles richtig gemacht, Frau Schwendler...“

Die private Altersvorsorge wird in Zeiten niedriger Guthabenzinsen, hoher Risiken und schleichender Geldentwertung zu einer Rechnung mit großen Zahlen. Das gilt in besonderem Maße für Spitzenverdiener, die etwa 50 Jahre alt sind. Sie haben Unternehmen, Kanzleien und Karrieren aufgebaut. Man hat Eigenheime errichtet und Kredite getilgt.

Nun sind die Kinder in der Ausbildung. Da liegt es in der Sache der Natur, dass für die Rücklage von Geld, das im Ruhestand auch wieder ausgegeben werden kann, bisher kaum Mittel übrig geblieben sind. Für die Bildung der Rücklagen wird es nun aber höchste Zeit. Falls die Privatleute jetzt nicht die Vorsorge, sondern den Konsum ankurbeln, wird ihnen im Ruhestand heftiger Wind ins Gesicht wehen.

Wer heute 50 Jahre alt ist, muss damit rechnen, noch 35 Jahre zu leben. Soll ab dem 67. Geburtstag zum Beispiel eine Rente von 5.000 Euro pro Monat zur Verfügung stehen, sind Rücklagen von 1,08 Millionen Euro notwendig, wenn die Monatsraten zusammengezählt werden. Kommt die Inflation ins Spiel, sind die Zahlen kaum zu ertragen. Bei einer jährlichen Entwertung von 2 Prozent steigt die Summe der Renten auf 1,29 Millionen Euro, und bei einer Inflationsrate von 3 Prozent pro Jahr kommen 1,4 Millionen Euro zusammen.

Anleger werfen die Flinte ins Korn

Mit Hilfe von Zinsen und Zinseszinsen wird die ganze Geschichte etwas freundlicher. Trotzdem geht sie ins Geld beziehungsweise unter die Haut. Bei einem jährlichen Anlagezins von 2 Prozent nach Steuern werden lediglich 908.000 Euro benötigt, wenn die Inflation außen vor bleibt, und bei einem Schwund von 2,5 Prozent pro Jahr sind es 1,1 Millionen Euro.

Bei solchen Differenzen ist es kein Wunder, dass Anleger die Flinte ins Korn werfen. Mutlosigkeit beim Aufbau der Altersversorgung ist freilich die schlechteste Lösung. Da leisten Arbeiten und Sparen bessere Dienste, weil die Privatleute je nach Beruf und Motivation noch 15 bis 20 Arbeitsjahre vor sich haben.

Bei einer Spardauer von 17 Jahren, einem jährlichen Anlagezins von 2 Prozent nach Steuern und ohne Inflation sind 204 Raten je 3747 Euro erforderlich, um die notwendigen 908.000 Euro zu erreichen. Bei dem höheren Ziel von 1,1 Millionen Euro, in welchem die Inflation enthalten ist, sind es 204 Monatsraten je 3.789 Euro, wenn die Zahlungen jedes Jahr um 2,5 Prozent steigen. Die Werte sind ohne Zweifel harte Kost, doch wer im Alter eben 5000 Euro pro Monat ausgeben möchte, muss zuvor den notwendigen Preis bezahlt haben. Sonst bleiben nur die üblichen Rückrechnungen: Lebenszeit kürzen, Guthabenzins erhöhen, Steuern vergessen oder Ansprüche senken.

Verzehr des Kapitals

Das Prinzip gilt auch bei Privatleuten, die im Alter laufende Bezüge aus Rentenkassen erwarten, oder bei Freiberuflern, die im Ruhestand monatliche Zahlungen aus ihren Versorgungswerken erwarten. Von der gewünschten Rente wird der Hoffnungswert abgezogen, und die Versorgungslücke wird nach dem bekannten Schema ermittelt. Sollten im Alter bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien, Versicherungen oder Wertpapiere zur Verfügung stehen, kann die Versorgungslücke um diese Werte vermindert werden.

Wichtig für das Verständnis der Versorgungslücke ist allein die Erkenntnis, dass das Rechenschema den Verzehr des Kapitals und der Zinsen unterstellt. Im vorliegenden Beispiel sind weder die 908.000 Euro noch die 1,1 Millionen Euro zu halten. Die Probe ist der beste Beweis. 908.000 Euro werfen bei einem Zinssatz von 2 Prozent monatlich 18.000 Euro beziehungsweise 1.500 Euro pro Monat ab, wenn das Kapital erhalten bleibt. Wenn aber 60.000 Euro benötigt werden, muss das Kapital zum großen Leidwesen potentieller Erben im Laufe des Ruhestandes in voller Höhe verzehrt werden. Sonst ist die Wunschrente von 5.000 Euro pro Monat nicht darstellbar.

Über den Verzehr des Kapitals sind endlose Diskussionen möglich. Die einen Anleger sind der Ansicht, dass der Verzehr des Kapitals sittenwidrig sei, und die anderen Privatleute vertreten die Meinung, dass der Aufbau des Vermögens untrennbar mit dem anschließenden Verzehr verbunden sei. Hier gibt es weder falsche noch richtige Lösungen. Wichtig ist in sämtlichen Fällen nur die richtige Rechentechnik. Falls das Kapital verzehrt wird, darf die Rente abgezinst werden, und wenn das Vermögen erhalten bleiben soll, dürfen eben nur Zinsen angesetzt werden.

Fünftelung der monatlichen Sparraten

Folglich müsste bei einer Jahresrente von 60.000 Euro und einem Anlagezins von 2 Prozent ein Kapitalstock von drei Millionen Euro vorhanden sein. Wer in den nächsten 17 Jahren zum Beispiel ein Vermögen von einer Million Euro aufbauen will, um die Sache auf einen Punkt zu bringen, wird sich die Frage stellen: Wie werden die Sparraten von rund 4000 Euro in der heutigen Zeit am besten angelegt? Die schlichte Antwort lautet: So wie in der Vergangenheit auch, weil es an der Geldfront nichts Neues gibt. Sparen ist Sparen, Kosten sind Kosten, Risiko ist Risiko.

Folglich gilt im Umkehrschluss: An der Notwendigkeit des Sparens führt kein Weg vorbei, die Kosten sind hoch, falls die Anleger nicht aufpassen, und beim Risiko sollte die Kirche im Dorf stehenbleiben. Wer bei den Zinsen nach Steuern auf mehr als 2 Prozent hofft, setzt sich der Gefahr aus, dass aus der Kapitalstock ins Wanken gerät.

Ein einfacher Plan für den Aufbau der Altersversorgung ist die Fünftelung der monatlichen Sparraten. Im vorliegen-den Fall können je 800 Euro in Basisrenten, Rentenpolicen, Immobilienfonds, Aktienfonds und Rohstofffonds gesteckt werden. Der Weg ist nicht spektakulär, bietet aber gewisse Sicherheit, das Ziel zu erreichen, da 40 Prozent in Anleihen, 20 Prozent in Immobilien und 40 Prozent in Aktien und Rohstoffe investiert werden.

Attraktive Steuersparmodelle

Die Basisrenten und die Rentenpolicen sind attraktive Steuersparmodelle. Beim ersten Vertragstyp können die Aufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden, und bei dem zweiten Vertragstyp werden die Renten im Alter nur mit den Ertragsanteilen besteuert. Außerdem sorgen die Rürup-Renten und die Rentenpolicen im Ruhestand für die lebenslange Grundversorgung, weil bei beiden Typen das Geld in Form laufender Bezüge zurückfließt. Der Rest steht als Einmalkapital zur Verfügung, muss aber im Laufe der Zeit verzehrt werden.

Mit der Verteilung der Sparraten auf fünf Töpfe wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Die Rendite des Paketes beträgt 3,25 Prozent nach Steuern, falls die Anleihen jährlich 3 Prozent, die Immobilien jährlich 4 Prozent und die Aktien nebst den Rohstoffen jährlich 5 Prozent abwerfen. Bevor sich die Anleger jedoch nach Sparformen umsehen, die angeblich mehr abwerfen, sollten sie einen Blick auf die Kosten werfen.

Da ist in der Regel mehr als mit höheren Zinsen zu holen. Die 204 Raten von jeweils 4.000 Euro ergeben in der Summe 816.000 Euro. Bei Aufschlägen, Gebühren und Provisionen von 5 Prozent, die bei Investmentfonds und Versicherungen an der Tagesordnung sind, kommen Beträge von 41.000 Euro zusammen. Kostet die jährliche Verwaltung zusätzlich 100 Basispunkte, kommen Gebühren von 50.000 bis 60.000 Euro hinzu, so dass die Sparverträge im Verlauf der 17 Jahre mit Kosten von etwa 100.000 Euro belastet werden.

Höhere Renditen nur mit höheren Risiken

Höhere Renditen lassen sich sowohl bei einmaligen als auch laufenden Anlagen nur mit Hilfe höherer Risiken erzielen. Die fünf Anlagen können zum Beispiel auf drei Verträge reduziert werden. Jeweils ein Drittel geht in Anleihen, Immobilien und Aktien. Hinter den Anleihen steckt die Basisrente, hinter den Immobilie verbirgt sich eine Wohnung auf Pump, und der dritte Teil fließt in einen Aktienfonds. Auf diese Weise können unter dem Strich jährlich 3,75 Prozent herauskommen. Nur müssen sich Anleger, die solche Wege einschlagen, der Gefahren bewusst sein.

Die größte Gefahr dieses Modells ist das Einkommen des Sparers. Wenn es bis zum Ruhestand jedes Jahr mindestens 200000 Euro beträgt, sind die Steuervorteile der Basisrente sicher. Dann winken auch die Vergünstigungen bei der Vermietung der Immobilie. Genauso können die Kredite getilgt werden. Sollte das Einkommen freilich sinken, kann das Gebäude schnell ins Wanken geraten, weil die Steuervorteile zurückgehen und die Kreditraten zur Belastung werden. Sollte es dann auch noch zu Problemen bei der Miete oder an der Börse kommen, ist der Einsturz des Gebäudes nur eine Frage der Zeit.

Bei diesen Perspektiven ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit besser, auf Kredite zu verzichten und die freie Altersvorsorge auf beschauliche Art und Weise aufzubauen: erst sparen, dann verzehren. Dieser langweilige Weg hat den großen Vorteil, dass der Anleger selbständig bleibt. Er hängt nicht mehr von Kreditgebern ab, und das kann jenseits des 50. Geburtstages eine Genugtuung sein. Wer über Jahre hinweg Kredite für Praxis und Haus abgestottert hat, wird die finanzielle Freiheit zu schätzen wissen, weil Unabhängigkeit neben der Gesundheit und Zufriedenheit die Anlagen mit der höchsten Rendite sind.

Mit dem Risiko fertig werden

Unverzichtbar beim Aufbau der freien Altersvorsorge bleibt der Blick auf die Absicherungen. Die höchste Bedeutung bei den Versicherungen haben Privat-Haftpflicht und Krankenkasse. Bei dem ersten Vertrag sollte die Deckungssumme so hoch wie möglich sein, am besten 50 Millionen Euro, weil die Prämien kaum der Rede wert sind. Richtig ins Geld gehen dagegen die Beiträge für die Krankenversicherungen. Dagegen helfen in der Regel nur zwei Möglichkeiten. Der Selbstbehalt bei ambulanter Heilbehandlung sollte so hoch wie möglich sein, und die Karenzzeit beim Krankentagegeld sollte so lange wie möglich sein. Dadurch können jeden Monat einige Hunderter eingespart werden.

Ein wunder Punkt bleibt die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit. Wer bis zum 50. Geburtstag keine Verträge abgeschlossen hat, wird danach Probleme haben, noch einen Versicherer zu finden, der selbständige Policen anbietet. Und wenn sich Gesellschaften finden, die das Risiko versichern, sind die Prämien in der Regel so hoch, dass die Bereitschaft auf den Nullpunkt sinkt.

Folglich müssen Privatleute mit dem Risiko, berufsunfähig zu werden, einfach fertigwerden. Sollte überhaupt keine Absicherung vorhanden sein, weder in Form von Vermögen noch in Form von Versicherungen, wird bei der Sparverträgen die Basisrente oder die Rentenversicherung erste Wahl sein, weil bei diesen Verträgen die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich ist.

Der letzte Punkt ist die Absicherung der Hinterbliebenen. Selbst wenn bei Spitzenverdienern der Betrieb und das Privathaus entschuldet sind, stellt sich die Frage, ob die Frau und die Kinder finanzielle Unterstützung brauchen, wenn der Mann stirbt. Die klassischen Hausfrauen sind zwar vom Aussterben bedroht, hier und da soll es sie aber noch geben.

Das erfordert den Abschluss entsprechender Risikolebenspolicen, weil Frauen nach dem 50. Geburtstag sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch auf dem Heiratsmarkt überdurchschnittlich hohen Vermittlungsproblemen unterliegen, um es dezent auszudrücken. Die Deckungssumme wird in solchen Lebenslagen sechsstellig.

Wenn eine 50 Jahre junge Ehefrau lebenslang 2000 Euro pro Monat bekommen soll, ist bei einem Anlagezins von 2 Prozent und einer Dynamik von 2,5 Prozent eine Police von 904000 Euro nötig, so dass die Millionenfrage in bestimmten Privathaushalten ein Dauerthema ist.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
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