10.09.2011 · Wünsche nach Sondertilgungen und der Verlängerung von Hypotheken und Darlehen stoßen in vielen Fällen auf den erbitterten Widerstand der Kreditgeber.
Von Volker LoomanRichtlinien für Lesermeinungen
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Bis in die 90er Jahre gab es doch tatsächlich Banken
die das Wort 'Vorfälligkeitsentschädigung' gar nicht kannten. Heute hat das Controlling, im Zweifel mit Unterstützung der Verbände (Sparkassen und Genossenschaften), das Laufzeitenkongruenz-Problem im Griff. Die Bank verliert nicht, im Großen nicht (systemisch), im Kleinen nicht (Festzinskredite). Und selbst wenn sie verlöre: die Vorstände haben wie gesehen gerichtsfeste Verträge und im alleräußersten Notfall eine D&O, die sie vor Hartz IV bewahrt.
PS für die Redaktion: bitte nochmal akribisch den Stand des Verfahrens Breuer vs. Kirch Nachfolger darstellen. Lohnender investigativer Journalismus. Was da volkswirtschaftlich relativ 'Unsummen' verbrannt werden. Gerichte, Anwälte, Mitarbeiter.
@Ferstl: Verträge sind einzuhalten?
Ach wenn man sich in Bankster-Kreisen bei den Maastricht-Verträgen (Stichwort: no bail out) nur auch so vehement an dieses Prinzip erinnern würde.... !
Nennen wir doch die Bank einfach mal beim Namen
Sehr gut Herr Fleischhauer, Sie haben vollkommen Recht, eine reine Frage des Wettbewerbes.
Nennen wir daher doch die Bank aus den Niederlanden, vor der ich persönlich nicht nur aus den von Ihnen angedeuteten Gründen begeistert bin, sondern seit Jahren ein richtiger Fan, einfach mal beim Namen: ING DIBA.
Ups, hab ich jetzt gegen die political correctness verstoßen?
In Dänemark können, trotz fester Laufzeiten, die Kunden jederzeit ihren Vertrag kündigen und zu neuen Konditionen abschließen. Dies kostet im Vergleich zu Deutschland einen Zinsaufschlag von rund 0,50%. Das finde ich fair. Leider bewegen sich in Deutschland die Banken nur, wenn sie durch den Wettbewerb dazu gezwungen werden. Hier hat in den letzten Jahren eine Bank aus den Niederlanden enorme Pionierarbeit geleistet (Sondertilgungsrecht, Wechsel der Tilgungshöhe etc.) Vielleicht machen die ja noch mal was. Der Kunde mit den Lebensversicherungen wurde auf jeden Fall falsch beraten. Da die Höhe der Leistungen und der Zeitpunkt absehbar war, hätte man einen Darlehensteil darauf abgestellt. Also lieber gleich zum unabhängigen Baufinanzierungsberater. Die Hausbank ist einfach viel zu einseitig aufgestellt.
Andere Länder, andere Mathemantik?
Wann immer ich über die Usancen bei den Vorfälligkeitsentschädigungen hier im Lande nachdenke, bin ich hin und her gerissen: Einerseits entgeht mir nicht eine gewisse innere Logik der Argumentationen, andererseits verstehe ich nicht wie Geldinstitute in anderen Ländern Europas - die sich doch an den selben Geldmärkten refinanzieren - dann Konditionen wie etwa "Early repayment charge: 3% until 30/11/2013" (RBS in ihrem "mortage calculator") anbieten können.
Wenn die Logik de Finanzwirtschaft (so es sie gibt) in einem Land gilt, müsste sie doch in jedem anderen in gleicher Weise gelten...
Die Änderung von Krediten mit Festzins kann einen ruinieren!
Im Freundeskreis wollte ein Investor ein Geschäftshaus verkaufen und das Darlehen auf den Käufer übertragen - das wollten jedoch weder der meistbietende Käufer noch die Bank. Diese Bank (die inzwischen glücklicherweise bis auf ihr umgefärbtes Markenzeichen vom Markt verschwunden ist), machte dem Verkäufer folgendes Angebot: Lassen Sie das Darlehen bis zur Fälligkeit weiterlaufen und legen Sie den Verkaufserlös der Immobilie bei unserer Vermögensverwaltung an.
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Nun, die sogenannte "Vermögensverwaltung" schaffte es, das Vermögen asymptotisch gegen Null zu fahren, während der Kredit am Ende getilgt werden musste. Er bekam nach vielen Beschwerden einen kleinen "Schadenersatz" - nach Verzicht auf den Rechtsweg und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.
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Grundsätzlich sollte man bei der Darlehensaufnahme darauf bestehen, den Gesamtbetrag auf mehrere Fälligkeiten aufzuteilen. Damit wird man zwar nie die optimale Lösung finden - aber man bleibt flexibel und reduziert das Zinsrisiko bei Prolongation des Darlehens.
Kompliment Herr Lohman, wieder eine bemerkenswerte Punktlandung.
Ich bewundere Ihre Gabe zur anschaulichen Darstellung kompliziertester fiskalischer Sachverhalte. Wie schon mal gesagt, Ihnen gehört ein Lehrauftrag erteilt. Machen Sie weiter so.
Völlig Recht haben Sie auch, was das Verhalten der Banken angeht, so läßt sich jedenfalls nie Vertrauen zurückgewinnen.
Respekt von einem seit Jahren treuen Leser, welcher viele von Ihren Ratschlägen erfolgreich ausprobiert und umgesetzt hat. Wie wäre es mit einen Artikel zur aktuellen Goldhype? Als Börsenlaie seit 83 empfehle ich jedenfalls hier nun einfach mal ganz entspannt Kasse zu machen.
Vorfälligkeitsentschädigung ? Reine Verhandlungssache !
Derjenige, der sich nicht trennen will, hat bei den Verhandlungen um die Vorfälligkeitsentschädigung schlechte Karten. Deswegen ist der trennungswillige Kunde schlecht beraten, von sich aus die Initiative zu entsprechenden Gesprächen zu ergreifen. Viel sinnvoller ist es, die Ablösungsfähigkeit herzustellen, und sodann der Bank Anlass dafür zu bieten, ihrerseits die Initiative zu ergreifen: Unterlagen werden nicht mehr pünktlich, und wohlaufbereitet vorgelegt, sondern nur noch sporadisch, scheibchenweise und "nachfragebedürftig". Zahlungen erfolgen wiederholt verspätet, der Kunde ist für seinen "Betreuer" telefonisch kaum noch zu erreichen. Ganz Tollkühne risikieren sogar die Fälligstellung - das ist ein Ritt auf dem Rasiermesser, aber hoch lukrativ. Der Kunde, der nun ein Ablösungsangebot einer seriösen Bank vorlegen kann, das nun mal leider nur 90 oder 95 % der Kreditsumme ausmacht, hat gute Chancen, daß die alte, die "weichende Bank" Hurrah schreit und zugreift - nach ein paar anstandshalber geführten Verhandlungen, bei denen den Gesprächspartner ein paar "kleine Scheine" als "Vorstandsbonbons" hingeworfen werden - "Wir haben noch was rausholen können !"