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Die Vermögensfrage Die Ablösung von Hypotheken ist ein Trauerspiel

06.09.2009 ·  Oft ist es ratsam, von Anfang an auch über das Ende nachzudenken. Sonst laufen die Dinge aus dem Ruder. Denn nicht selten wehren sich Kreditgeber trotz Entschädigung gegen vorzeitiges Rückzahlen der Schulden.

Von Volker Looman, Reutlingen
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Privatleute achten bei der Kreditaufnahme in der Regel auf den Nominalzins und die Monatsrate. Dabei übersehen sie jedoch Punkte, die zu späteren Zeitpunkten von größter Wichtigkeit werden können. Was geschieht mit den Darlehen, falls das Haus wegen Scheidung oder Umzug verkauft werden muss? Was passiert mit den Hypotheken, wenn plötzlich Geld vorhanden ist und es ratsam erscheint, die Schulden abzulösen? Wie wird gerechnet, wenn ein Partner stirbt und der Kredit durch Lebensversicherungen getilgt werden soll?

In sämtlichen Fällen verlangen die Geldgeber angemessene Entschädigungen, und was angemessen ist, bestimmt im Zweifel der Kreditgeber. Doch wie sollen sich die Kreditnehmer verhalten, wenn sich die Institute trotz der Bereitschaft, den Schaden in voller Höhe zu begleichen, stur stellen und sich weigern, die Kredite zurückzunehmen? Dann ist es ratsam, von Anfang an auch über das Ende nachzudenken. Sonst laufen die Dinge wie im folgenden Fall aus dem Ruder.

Auf dem Objekt lasten Schulden von 300.000 Euro

Ein selbständiger Steuerberater ist 55 Jahre alt und hat ein bewegtes Leben hinter sich: Die erste Frau ist gestorben, von der zweiten hat er sich getrennt, jetzt ist er in dritter Ehe verheiratet. Aus der ersten Verbindung stammen drei Kinder, die dem Vater in unterschiedlicher Höhe auf der Tasche liegen, so dass es kein Wunder ist, dass mit den Finanzen nicht alles zum Besten bestellt ist. Das gilt vor allem für das Eigenheim und die Kredite.

Der Mann wohnt in einem Eigenheim, das etwa 400.000 Euro wert ist. Auf dem Objekt lasten Schulden von 300.000 Euro. Das mag zu denken geben, weil der Steuerberater nicht mehr der Jüngste ist. Viel schlimmer ist jedoch, dass Geldanlagen im Wert von 350.000 Euro vorhanden sind. Das Kapital besteht aus drei Posten. Auf dem Girokonto liegen 25.000 Euro. In Festgeld sind 150.000 Euro angelegt. In einer Lebensversicherung stecken 175.000 Euro.

So einfach die Sache sein mag, so schwierig ist die Umsetzung

Wer die Renditen von Geldanlagen und die Kosten von Krediten kennt, wird schnell ahnen, wie der Hase läuft. Die Erträge der Geldanlagen liegen unter den Kosten der Kredite, so dass das Verlustgeschäft so schnell wie möglich beendet werden sollte. Im vorliegenden Fall geht es um 38.000 Euro. Sie sind die abgezinste Differenz zwischen den Erträgen der Geldanlagen, die bei 2,6 Prozent pro Jahr liegen, und den Kosten der Kredite, die 4,1 Prozent pro Jahr kosten.

So einfach die Sache sein mag, so schwierig ist aber die Umsetzung, weil die meisten Kreditnehmer auf Banken stoßen, die bei der Ablösung von Krediten ihre Sturheit in voller Eleganz zur Schau stellen. So prüft der Bankmitarbeiter, ob für die Rücknahme der Kredite eine „Rechtsgrundlage“ besteht. Wird das Haus nicht verkauft, ist der Fall für die meisten Kreditgeber klar: Man muss nicht, also will man auch nicht.

Die Geschichte mag für viele Zuhörer wie ein Märchen klingen

So ist es auch dem Steuerberater ergangen. Er hat die drei Banken, die das Haus finanzieren, gebeten, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung die Verträge aufzuheben, und er hat sich dreimal eine blutige Nase geholt. Die erste Bank hat auf den Brief überhaupt nicht reagiert. Das zweite Institut hat einen Standardbrief verschickt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Ablösung nicht gegeben seien. Nur das dritte Institut hat sich mit einem Angebot gemeldet. Frei nach dem Motto, dass es im Prinzip gehe, im konkreten Fall aber Probleme gebe, unterbreitete es dem Steuerberater die Offerte, den Vertrag gegen Zahlung der doppelten Entschädigung aufzuheben. Das hat für den Steuerberater natürlich keinen Sinn.

Die Geschichte mag für viele Zuhörer wie ein Märchen klingen, doch solche Dinge sind im Kreditgewerbe an der Tagesordnung. Noch schlimmer ist nur die Klärung der Frage, wer sich hier wie verhält. Ist der Kreditgeber ein Betonkopf, weil er das Geschäft ohne Schaden über die Bühne bringen könnte? Oder ist der Kreditnehmer von schlichtem Gemüt, weil er sich keine Gedanken darüber gemacht hat, was passieren könnte, wenn es Probleme gibt.

In diesem Fall ist eine Entschädigung fällig

Die Aufnahme von Krediten ist – um es deutlich zu formulieren – weder eine Geschichte, die zwischen Tür und Angel erledigt werden kann, noch eine Sache des Zinses und der Monatsrate allein. So wichtig der Einstieg ist, so wichtig ist auch der Ausstieg, und da ist es mit der Möglichkeit, jedes Jahr begrenzte Sondertilgungen leisten zu können, nicht getan. Das Leben ist unberechenbar geworden, so dass auch bei Krediten gewisse Vorkehrungen notwendig sind.

Zu einem „ordentlichen“ Kreditvertrag gehört auch die Frage, wie der Vertrag mit Anstand zu Ende gebracht werden kann, wenn es die Umstände erfordern. Die beste Art und Weise, die Dinge auf gute Weise zu regeln, sind einfache Nebenabreden, wie der Jurist sagt. Das kann zum Beispiel die Formulierung sein, dass der Vertrag trotz der Zinsbindung auflösbar ist. In diesem Fall, so muss die Konsequenz lauten, ist eine Entschädigung fällig. Grundlage für die Berechnung ist – unter Kaufleuten – die Wiederanlage der offenen Raten in festverzinsliche Wertpapiere zu Sätzen, die zum Beispiel jeden Tag im Börsenteil dieser Zeitung veröffentlicht werden. Würde diese Regelung im Vertrag stehen, könnte beim Ausstieg aus den Kreditverträgen nicht viel anbrennen.

Mit Anleihen, Festgeld und Sparbriefen wird keine Bank reich

In der Wirklichkeit sieht die Lage anders aus. Es gibt Tausende von Darlehen, die mit Hilfe von Bausparverträgen getilgt werden sollen, es gibt viele Hypotheken, die mit Hilfe bestehender Geldanlagen gelöscht werden könnten, und es gibt zahlreiche Fälle, in denen Kreditnehmer sterben und die Hinterbliebenen die Schulden mit Hilfe von Lebensversicherungen tilgen würden. Bei den Bausparkassen gibt es kein Problem. Hier können die klassischen Darlehen, nicht aber die Vorauskredite, jederzeit ohne Kosten abgelöst werden. Anders sieht die Situation bei Geschäftsbanken und Sparkassen aus. Dort gibt es zwar Anteilnahme, aber beim Geld hört die Freundschaft auf.

Das eröffnet zum Beispiel bei einem Darlehen von 250.000 Euro, das für zehn Jahre zu 5 Prozent eingedeckt worden ist und nach zwei Jahren beendet werden soll, weil der Kreditnehmer gestorben ist, zwei Möglichkeiten. Die „aufgeklärten“ Hinterbliebenen schließen höhere Versicherungssummen ab und bezahlen den „Schaden“ von 15.000 bis 20.000 Euro, weil sie sich dieses Recht einräumen ließen, und die „unbedarften“ Hinterbliebenen gehen mit dem Geld der Versicherung in die Anlageberatung der Bank. Was ihnen dort blüht, steht freilich in den Sternen.

Von Amts wegen dürfte das Geld nur in sichere Geschäfte investiert werden, weil zu gegebener Zeit ein sicherer Kredit abzulösen sein wird. Mit Anleihen, Festgeld und Sparbriefen wird freilich keine Bank reich, so dass die Gefahr aufkommt, andere Anlagen ins Spiel zu bringen. Aktienfonds, Beteiligungen und Rentenversicherungen sind, um einige Beispiele zu nennen, interessante und lukrative Anlagen, doch für Privatleute, die auf Schulden sitzen, sind sie nicht einmal dritte Wahl. Die einfache und präzise Nebenabrede, wie der Kredit ohne Murren abgelöst werden kann, wenn es die Umstände erfordern, ist für beide Parteien, nicht nur für den Kreditnehmer, die bessere Geldanlage.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
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