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Die Vermögensfrage Die Abgeltungssteuer bringt Kuponschneidern wenig

27.11.2006 ·  Gewinne und Zinsen von Anleihen und Aktien werden von 2009 an mit 25 Prozent besteuert. Hochbesteuerte Besitzer festverzinslicher Wertpapiere werden die Gewinner sein. Der Nutzen ist dennoch gering.

Von Volker Looman, Reutlingen
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Die größten Gewinner der geplanten Abgeltungssteuer werden hochbesteuerte Besitzer festverzinslicher Wertpapiere sein. Sie werden am meisten davon profitieren, daß die Erträge, Gewinne und Zinsen von Anleihen und Aktien von 2009 an mit 25 Prozent besteuert werden sollen. Wer heute sein gesamtes Vermögen, zum Beispiel 500.000 Euro, in einem Wertpapierdepot anlegt, das 4 Prozent pro Jahr abwirft und mit einem Steuersatz von 40 Prozent belastet wird, kann sich in zwei Jahren über einen jährlichen Steuervorteil von 3000 Euro freuen, weil die Zinsen künftig nur noch mit 25 Prozent besteuert werden.

Der effektive Nutzen der Abgeltungssteuer ist jedoch bei nüchterner Betrachtung selbst für die Anhänger festverzinslicher Wertpapiere gering. Erstens verzichten Anleger, die größere Beträge zu 100 Prozent in Anleihen investieren, durch die fehlende Beimischung anderer Anlagen auf höhere Erträge. Zweitens gibt es für Sparer, die mit regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufbauen wollen, bereits heute günstigere Alternativen. Dies machen zwei Beispiele deutlich.

26.000 Euro mehr als bei heutigen Steuersätzen

Ein Anleger ist 40 Jahre alt und möchte in den kommenden 20 Jahren monatlich 1000 Euro sparen. Wenn die 240 Raten in einen Banksparplan oder in einen Rentenfonds fließen, die jährlich 4 Prozent bringen, kann der Anleger am Ende der Sparzeit mit einem Guthaben von 365.000 Euro rechnen. Dadurch beträgt die Rendite, sofern keine Gebühren anfallen, genau 4 Prozent vor Steuern. Die jährlichen Zinsen unterliegen zur Zeit dem persönlichen Steuersatz, so daß die Rendite nach Steuern sinkt. Bei einem Einkommen von beispielsweise 100.000 Euro, das nach dem Splittingtarif besteuert wird, geht die jährliche Verzinsung auf 2,24 Prozent zurück. Sofern die Steuern aus dem Guthaben bezahlt werden, wird das Sparkonto bei einem Guthaben von 302.000 Euro enden.

Die jährliche Rendite kann in Zukunft auf 3 Prozent steigen, weil die Erträge nur noch um ein Viertel gekürzt werden. Die Bank oder die Fondsgesellschaft muß die Abgeltungssteuer - wie heute bei der Zinsabschlagssteuer üblich - jeweils am Jahresende an das Finanzamt abführen, so daß das Endguthaben bei 328.000 Euro liegen wird. Das sind 26.000 Euro mehr als bei den heute geltenden Steuersätzen.

Kapitalversicherung bedeutungslos geworden

Das ist auf den ersten Blick erfreulich, doch bei genauem Hinsehen stellt sich die Frage, warum der Anleger in diese Verträge investiert. Mit der klassischen Kapitalversicherung, zum Beispiel der privaten Rentenversicherung, steht dem Investor seit Jahr und Tag ein Sparvertrag zur Verfügung, der nach Steuern mehr als 3 Prozent abwirft. Die traditionelle Kapitalversicherung ist am 1. Januar 2005 in der Bedeutungslosigkeit versunken. Grund ist die Tatsache, daß die Erträge aller Verträge, die seit diesem Tag abgeschlossen wurden und in Zukunft abgeschlossen werden, am Ende der Laufzeit mindestens zur Hälfte besteuert werden.

Das ist im Vergleich zu anderen Sparverträgen, die auf Anleihen aufbauen, freilich kein Unglück. Wenn die Prämien ebenfalls eine Jahresrendite von 4 Prozent abwerfen, bleiben die Zinsen während der Spardauer zunächst steuerfrei. Dadurch kann sich ein Vermögen von 365.000 Euro aufbauen. Die Zinsen von 125.000 Euro werden zur Hälfte besteuert, so daß das zu versteuernde Einkommen im Schlußjahr um 62.500 Euro ansteigt. Das führt zu einer Steuerzahlung von 28.000 Euro, und das Guthaben sinkt auf 337.000 Euro. Das sind 9000 Euro mehr als beim Sparvertrag mit Abgeltungssteuer. Die Differenz ist bei einem Abzinsungssatz von 3 Prozent heute 5000 Euro wert.

Höhere Vorteile bei Spar- und Rentenplänen

Im Augenblick sind keine Anzeichen erkennbar, daß die Besteuerung der Kapitalversicherung über den Haufen geworfen werden wird. Die Erträge der Policen sollen, wenn die Verträge mindestens zwölf Jahre bestehen und nach dem 60. Geburtstag des Anlegers fällig werden, auch künftig zur Hälfte und mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden. Damit bleibt die Kapitalversicherung für Anleger, die auf Anleihen fixiert sind, unter Renditeaspekten ein interessanter Sparvertrag.

Noch höher sind die Vorteile bei Spar- und Rentenplänen. Wer von Anfang an mit dem Gedanken spielt, das Kapital am Ende der Sparphase zu verrenten, also Kapital und Zinsen zu verbrauchen, ist unter steuerlichen Gesichtspunkten mit Kapitalversicherungen hervorragend bedient. Das liegt in erster Linie an den niedrigen Abgaben im Alter. Wer in den nächsten 20 Jahren monatlich 1000 Euro in eine Rentenversicherung zahlt, kommt bei einem Zins von 4 Prozent pro Jahr am Ende auf ein Kapital von 365.000 Euro, das ohne Abzug von Steuern in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Sie wird etwa 1900 Euro pro Monat betragen.

Herkömmliche Sparverträge können nicht mithalten

Hinter diesem Satz verbergen sich die Annahmen, daß das Kapital weiterhin mit 4 Prozent pro Jahr verzinst wird und die Rente insgesamt 25 Jahre, also bis zum 85. Geburtstag, gezahlt werden wird. Die Rente wird mit einem Ertragsanteil von lediglich 22 Prozent besteuert. Wenn das steuerpflichtige Einkommen des Anlegers im Ruhestand auf 60.000 Euro sinkt, liegt die Gesamtverzinsung des Vertrages bei 3,65 Prozent pro Jahr.

Mit diesem Ergebnis können herkömmliche Sparverträge nicht mithalten. Falls die Verzinsung der 240 Sparraten à 1000 Euro um 25 Prozent gekürzt wird, sinkt das Kapital, das verrentet werden kann, und wenn die Kürzung während der Rente in dieser Form weiterbesteht, kommen unter dem Strich monatliche Bezüge von 1543 Euro heraus. Das sind im Vergleich zur Rentenversicherung rund 227 Euro weniger, so daß es kein Wunder ist, daß auch die Rendite nur 3 Prozent pro Jahr beträgt. Das sind 65 Basispunkte weniger als bei der Rentenversicherung, und der finanzielle Nachteil liegt bei 21.000 Euro.

Anleger muß mit 48.000 Euro Verlust rechnen

Wird der Sparplan zu heutigen Bedingungen abgeschlossen, muß der Anleger mit einem Verlust von 48.000 Euro rechnen. Ursache ist in diesem Fall die Belastung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Die jährlichen Zinsen von 4 Prozent werden in der Sparphase auf ein Einkommen von 100.000 Euro aufgeschlagen. In der Rentenphase erhöhen sie das Einkommen von 60.000 Euro. Dadurch fallen so hohe Abgaben an, daß die Verzinsung nach Steuern auf 2,52 Prozent sackt.

Die private Rentenversicherung ist, wenn es ums Sparen und Verrenten auf der Grundlage festverzinslicher Wertpapiere geht, kaum zu schlagen. Der einzige Wermutstropfen ist die Tatsache, daß die private Rentenversicherung eine Wette auf die Länge des Ruhestandes ist. Hier gilt zur Zeit die Faustformel: Wer mindestens 85 Jahre alt werden wird, gewinnt bei dieser Anlage, wer aber mit 70 oder 75 Jahren stirbt, hat bei dieser Investition verloren. Hintergrund ist der Umstand, daß bei den freien Rentenverträgen noch Endguthaben vorhanden sein werden; bei der Rentenversicherung ist das Kapital in der Regel verloren.

Das bedeutet zum Beispiel beim Tod mit 75, daß die Rendite der Rentenversicherung auf 1,62 Prozent sackt. Das sind im Vergleich zu den Anleihen mit Abgeltungssteuer etwa 39.000 Euro weniger. Für den Verstorbenen sind solche Rechenspiele nicht mehr von Bedeutung. Doch es könnte sein, daß die Hinterbliebenen bei der Pflege des Grabes sparen, weil sie sich um eine höhere Erbschaft betrogen fühlen.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z., 25.11.2006, Nr. 275 / Seite 24
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