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Die Vermögensfrage Basisrente mit Aktien bietet Selbständigen eine gute Verzinsung

14.04.2007 ·  Die Wahl der richtigen Altersvorsorge ist keine leichte Entscheidung. Interessant ist vor allem die Basisrente mit Aktien. Die Rentabilität ist dank unterschiedlicher Besteuerung der Prämien und Renten hoch.

Von Volker Looman
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Die Abrundung der Altersvorsorge ist für Anleger, die den Ruhestand am Horizont sehen, aber noch einige Jahre berufstätig sind, zurzeit nicht einfach. Auf der einen Seite sind Menschen, die zwischen 50 und 60 Jahre alt sind, in der glücklichen Lage, ein paar Kohlen mehr auf die Schippe legen zu können. Doch auf der anderen Seite tauchen bei der Überlegung, wie sich das Geld am besten anlegen lässt, zahlreiche Fragen auf.

Diese Schwierigkeiten liegen in der Regel an drei Dingen: Erstens kommen keine Einmalanlagen, sondern nur Sparverträge in Betracht. Zweitens sind die Zinsen für sichere Investitionen im Keller, und drittens spielt das Finanzamt eine wichtige Rolle, weil die einzelnen Sparverträge höchst unterschiedlich besteuert werden. Die Probleme werden in folgendem Fall deutlich.

Ehepaar braucht nur einen Spar- und Rentenplan

Ein Steuerberater ist 55 Jahre alt. Der Mann ist verheiratet, und das Ehepaar hat zwei Kinder, die erwachsen sind und ihre eigenen Wege gehen. Vor einem halben Jahr haben die Anleger das letzte Privatdarlehen getilgt. Nun stehen jeden Monat etwa 500 Euro zur Verfügung und sollen zusätzlich in die Altersvorsorge fließen. Zunächst sollen die Raten zehn Jahre lang in einem Topf angesammelt werden. Danach soll die Beute verrentet werden.

Auf den ersten Blick sieht die Angelegenheit einfach aus: Das Ehepaar braucht einfach nur einen Spar- und Rentenplan. Doch bei genauem Hinsehen stellt sich die überaus tückische Frage, welcher Plan denn der richtige ist. Der Steuerberater hat zum Beispiel die Möglichkeit, die zusätzlichen Sparraten dem Versorgungswerk in die Hand zu drücken und auf diese Weise die Altersrente zu erhöhen. Genauso kann er das Geld in eine Rentenversicherung einzahlen und im Ruhestand eine Privatrente beziehen. Denkbar ist auch der Abschluss einer Basisrente, und die vierte Lösung schließlich könnte auch der Abschluss eines Investmentfonds mit Schwerpunkt auf Aktien sein.

Kanzleiwert nach Abzug von Steuern bei 200.000 Euro

Es gibt ohne Zweifel weitere Möglichkeiten, doch das größte Problem bei dieser Entscheidung besteht in der Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. Dreh- und Angelpunkt sind weder die Rendite noch die Sicherheit des zusätzlichen Sparvertrages, sondern die Risikobereitschaft des Ehepaars und die Frage, in welche Klasse das Geld fließen soll. Um diese Frage korrekt zu beantworten, ist ein kleiner Vermögensstatus zu Beginn des Ruhestandes notwendig. Das bedeutet im Klartext, dass der Steuerberater ausrechnen muss, wie hoch das heutige Kapital unter Berücksichtigung laufender Erträge und künftiger Sparraten in zehn Jahren sein wird.

Aus heutiger Sicht wird das Vermögen, wenn die Überschüsse aus der Kanzlei nicht berücksichtigt werden, aus acht Verträgen bestehen: Die Kanzlei wird nach Abzug der Steuern einen Wert von etwa 200.000 Euro haben. Die Rente des Versorgungswerkes wird ungefähr 2500 Euro pro Monat betragen. Die beiden Kapitalversicherungen sollen eine Rente von 1500 Euro pro Monat liefern. Das Depot mit den festverzinslichen Wertpapieren wird voraussichtlich 150.000 Euro auf die Waage bringen. Das Eigenheim wird einen Wert von ungefähr 400.000 Euro haben. Das Mietshaus soll Erträge von 4000 Euro pro Monat abwerfen. In dem Aktientopf wird, wenn die Rechnung des Anlegers aufgehen sollte, ungefähr ein Vermögen von 100.000 Euro liegen.

Addition führt zu einem Vermögen von 1.656.000 Euro

Mit dieser Aufstellung ist im Moment noch nicht viel anzufangen, weil die Bilanz aus einmaligen und laufenden Werten besteht. Notwendig sind aber die Barwerte ohne Eigenheim. Der Verkauf der Kanzlei wird zu Bargeld von 200.000 Euro führen. Die Rente des Versorgungswerkes ist bei einer Zahlungsdauer von 20 Jahren und einem Abzinsungssatz von 4 Prozent etwa 416.000 Euro wert. Unter denselben Rahmenbedingungen liefern die beiden Policen rund 250.000 Euro. Die Anleihen sind 150.000 Euro wert. Und die Miete sollte aus Vorsichtsgründen um 25 Prozent gekürzt werden, so dass der Marktwert bei einem Ansatz von 15 Jahresmieten schätzungsweise 540.000 Euro beträgt. Die Aktien in dem Wertpapierdepot sind mit einem Kurswert von 100.000 Euro anzusetzen.

Die Addition der sieben Positionen führt zu einem Vermögen von 1.656.000 Euro, so dass sich der Steuerberater um seine Rente keine Sorgen machen muss. Das Ehepaar lebt in einem lastenfreien Eigenheim und kann, wenn das ganze Vermögen nach Steuern zu 3 Prozent angelegt und im Laufe der Zeit verbraucht werden würde, monatlich 9129 Euro ausgeben. Selbst wenn man eine jährliche Geldentwertung von 3 Prozent unterstellt, müsste das Ehepaar nicht am Hungertuch nagen, weil die Rente immer noch 6791 Euro beträgt.

Höchste Rendite bei der Basis- oder Rürup-Rente

Zu Beginn des Ruhestands werden 12 Prozent in der Kasse des Ehepaars liegen. Anleihen und Renten werden mit 49 Prozent zu Buche schlagen. Die Immobilie hat einen Anteil von 33 Prozent, und die Quote der Aktien beträgt 6 Prozent. Bei dieser Aufteilung kann der Rat für das Bargeld und die zusätzlichen Raten nur lauten: Aktien werden trotz der relativ hohen Risiken die interessanteste Lösung sein. Erstens kann sich das Ehepaar den Luxus erlauben, überhaupt Geld in Aktien zu investieren, und zweitens ist die Aussicht hoch, dass Renditen der Aktiensparpläne - gleichgültig ob mit oder ohne Basisrente - mit Vergleich zu alternativen Geldanlagen attraktiver sind.

Die höchste Rendite wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die in der Öffentlichkeit allgemein so ungeliebte Basis- oder Rürup-Rente auf Aktienbasis sein. Hier fließen die 120 Sparraten von jeweils 500 Euro in einen Topf, der sich mit 8 Prozent pro Jahr verzinsen kann. Die Einzahlungen sind zu 64 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig, und die Absetzbarkeit steigt jedes Jahr um 20 Basispunkte. Dafür sind die späteren Renten zu 74 Prozent steuerpflichtig. Die Rendite der Kombination beträgt bei Steuersätzen von 42 Prozent während des Berufslebens und 30 Prozent während des Ruhestandes jährlich 8,86 Prozent.

Pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent

Der freie Aktiensparplan bringt nach Steuern eine Rendite von rund 6 Prozent. Das Kapital wird wie bei der Basisrente sowohl in der Sparphase und in der Rentenzeit mit 8 Prozent verzinst, doch steuerlich sieht die Rechnung anders aus. Die Sparraten sind als Werbungskosten nicht absetzbar. Dafür muss die Entnahme auch nicht mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Beim klassischen Aktiensparplan sollen die künftigen Dividenden und Kursgewinne nach dem Willen der Bundesregierung mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent belastet werden, so dass die Vorsteuerrendite der Anlage um ein Viertel schrumpft. Die 6 Prozent des freien Aktiensparplans, der nach Belieben verrentet werden kann, bedeuten im Vergleich zu den 8,86 Prozent der Basisrente, bei der nur die Verrentung möglich ist, einen Nachteil von 14.000 Euro.

Zusammenbruch der Industrie löst Notstände aus

Noch ungünstiger sind das Versorgungswerk und die Rentenversicherung. Bei beiden Anlagen wird das Kapital in Anleihen investiert, und hier sind zurzeit höchstens 4 Prozent erzielbar. Das Versorgungswerk wird wie die Basisrente behandelt. Die Absetzbarkeit der Raten beginnt bei 64 Prozent, klettert im Laufe der Zeit auf 82 Prozent, und die Renten unterliegen zu 74 Prozent der Steuer. Bei der Rentenversicherung sind die Prämien nicht absetzbar; dafür werden die Renten mit einem Ertragsanteil von lediglich 18 Prozent besteuert. Das führt nach Steuern zu Verzinsungen von 4,77 und 3,57 Prozent pro Jahr.

Die Verzinsungen sind in Relation zu den Aktien so niedrig, dass keine Veranlassung besteht, zusätzlich in Anleihen zu investieren. Natürlich gibt es für die Verzinsung der Aktien keine Garantie, doch das finanzielle Fundament des Ehepaars ist so breit und so solide, dass ein Aktienanteil von 18 Prozent, breit gestreut und passiv verwaltet, keine Gefahr ist. Sollten alle Stricke reißen und alle Aktien in den Sand gesetzt werden, sinkt das Vermögen zwar um 300.000 Euro, doch bei diesem Kollaps wird das Ehepaar vermutlich Probleme anderer Art haben: Der totale Zusammenbruch der Industrie wird Notstände auslösen, so dass auch Renten und Mieten unter die Räder kommen werden!

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z., 14.04.2007, Nr. 87 / Seite 20
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