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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Die Vermögensfrage Anleger sollten Hoffnungen auf hohe Zinsen begraben

 ·  Durch Zeit und Zinsen zu Wohlstand zu kommen, ist eine Schnapsidee. Der Verzicht auf Erträge ist kein Freibrief für die Abkehr von der Vorsorge. Die Tilgung bestehender Kredite bietet Vorteile.

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© Kai „Dieses hier ist besonders surreal...“

Die Zeiten sind sowohl für große Anleger als auch kleine Sparer heikel. Die Renditen öffentlicher Anleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren liegen bei 1,2 Prozent im Jahr. Und die Verzinsungen für Sparverträge sind zum Teil noch geringer. Hier und dort gibt es Anbieter, die höhere Zinsen in Aussicht stellen. Wer sich die Offerten aber im Detail ansieht, wird bald merken, dass nirgendwo mehr geflunkert wird als bei Geld und vor Gericht. Hier gibt es Sonderangebote, die nur wenige Wochen gelten, da werden Gebühren und Kosten unter den Teppich gekehrt, dort sind Risiken enthalten, welche die Geldanlage in Frage stellen.

Besonders hart treffen die niedrigen Erträge jene Sparer, die in der Hoffnung leben, mit Hilfe von Zeit und Zinsen zu Wohlstand zu kommen. Das war eine Schnapsidee, und das wird eine Schnapsidee bleiben. Es mag ein tolles Erlebnis sein, sich auf dem Papier auszurechnen, wie eine Million zustande kommt. Dafür sind nur vier Zutaten nötig: Laufzeit von 40 Jahren, Sparraten von 250 Euro, Steigerung von 3 Prozent im Jahr, Nettozinsen von 7 bis 8 Prozent und viel Optimismus. So können mit Hilfe von Glaube und Hoffnung ungefähr 1.019.000 Euro zusammenkommen.

Die Realität sieht freilich anders aus. Erstens werden sich Sparer in Zukunft mit Renditen von 3 bis 4 Prozent zufriedengeben müssen. Davon geht ein Viertel an den Staat, und ein Viertel verschwindet in den Taschen von Vermögensverwaltern. Wenn die Inflation ins Spiel kommt, wird aus dem Sparvertrag eine Nullnummer. Die jährliche Verzinsung sinkt auf 0 Prozent, und die Million schrumpft auf den mageren Realwert von 226.000 Euro. Das mag auf der einen Seite bitter sein, doch auf der anderen Seite sollten fehlende Zinsen nicht zu der Annahme verführen, dass Ersparnisse überflüssig seien. In vielen Fällen geht es nicht ohne Rücklagen.

Die Praxis sieht anders aus

Hinzu kommt der Umstand, dass die meisten Sparverträge gar nicht über solche Zeiträume durchzuhalten sind. Es mag in der Theorie zweckmäßig sein, kleine Geldbeträge über 30 oder 40 Jahre hinweg in Aktien anzulegen, doch die Praxis sieht anders aus. Im wirklichen Leben gibt es nicht nur das große Ziel, im Alter auf einem Sack voller Geld zu sitzen, sondern es gibt kleine Ziele wie Auto, Kinder, Eigenheim und Altersvorsorge, und dafür sind in der Regel mittelfristige Anlagen und Kredite notwendig. Dieser Umstand führt zu Renditen, die geringer als bei langfristigen Anlagen sind, was aber kein Beinbruch ist, weil es für den Verzicht andere Belohnungen gibt.

Die Notwendigkeit des Sparens offenbart sich schon in jungen Jahren. Wer zum Beispiel mit 18 oder 20 Jahren eine bezahlte Ausbildung anfängt, wird gut beraten sein, monatlich 100 Euro auf die Seite zu legen. Das führt nach fünf Jahren zu einem Guthaben von 6.000 Euro, und mit diesem Betrag kann sich der Sparer zum Beispiel ein gebrauchtes Motorrad kaufen. Vielleicht gibt es für diesen Preis auch ein altes Auto. Mobilität wird es auf jeden Fall geben.

Erträge spielen bei diesem Vorhaben keine Rolle. Bei einem Nominalzins von jährlich 2 Prozent stehen nach fünf Jahren zwar 302 Euro mehr auf der Habenseite, aber das ist gar nicht der springende Punkt. Viel wichtiger als die Zinsen sind erstens die Tatsache, das Geld überhaupt gespart zu haben, und zweitens die Erkenntnis, dass Erträge von 6 Prozent bei einer Laufzeit von fünf Jahren mit der Gefahr des Totalverlustes verbunden sind, weil kein Mensch auf dieser Welt einen Cent zu verschenken hat.

Das Geheimnis des Bausparens

Nullrunden bei der Geldanlage sind in vielen Bausparkassen an der Tagesordnung. Schon seit Jahren bezahlen die meisten Institute für Sparraten in der Regel jährlich 1 Prozent. Davon abzuziehen ist freilich die Abschlussgebühr. Sie beträgt bei den meisten Tarifen auch 1 Prozent, und wenn diese Kosten auf den Vertrag umgelegt werden, sinkt die Rendite auf 0,45 Prozent im Jahr.

Bei solchen Verzinsungen grenzt es an ein Wunder, dass die Bausparkassen jedes Jahr neue Rekorde feiern. Das Geheimnis des Bausparens sind drei Dinge, für die viele Menschen bereit sind, auf Zinsen zu verzichten. Das Verlangen nach Höhle und Hütte ist so alt wie der Mensch. Bausparverträge sind sichere Anlagen, weil mit dem Geld nicht spekuliert wird. Und die Sparer erwerben sich zu gegebener Zeit das Recht auf ein Darlehen zu günstigen Sätzen. Das sind handfeste Vorteile, die das Verlangen nach hohen Erträgen in den Hintergrund drängen.

Die niedrigen Habenzinsen sind für Menschen, die Geld brauchen, ein Geschenk des Himmels. Wer für den Bau oder Kauf eines Eigenheims beispielsweise 100.000 Euro benötigt, muss bei einer Zinsbindung von zehn Jahren im Moment nicht mehr als 3 Prozent bezahlen. Die logische Folge der niedrigen Zinsen sind hohe Rückzahlungen, weil jeder Euro, der in die Tilgung der Schulden fließt, Zinsen in Höhe von 3 Prozent erspart. Folglich beträgt die Rendite des umgekehrten Sparvertrages jährlich 3 Prozent.

Positive und negative Zinsdifferenzen

Die hohe Verzinsung der Tilgung ist den meisten Privatleuten aber gar nicht bewusst. Sie freuen sich, dass die Zinsen niedrig sind. Dafür nehmen sie Darlehen auf. In manchen Fällen sind die Kredite zu hoch. Sie vereinbaren niedrige Raten. In den meisten Fällen ist die Tilgung zu gering. Werden zu diesen Krediten freilich Sparverträge abgeschlossen, ist es bis auf den Gipfel der Unvernunft nicht mehr weit, weil die Dinge nach Belieben gedreht und gewendet werden können. Das Ergebnis wird stets gleich bleiben: Habenzinsen von 1 Prozent und Sollzinsen von 3 Prozent zur selben Zeit nützen auf jeden Fall der Bank, der Bausparkasse, der Versicherung, aber auf keinen Fall dem Privatmann oder der Privatfrau.

Die schlichte Einsicht, dass es nicht nur positive, sondern auch negative Zinsdifferenzen gibt, sollte viele Menschen bewegen, über ihre Geldanlagen nachzudenken. Das gilt auch für jene Schuldner, die in der glücklichen Lage sind, monatlich Geld übrig zu haben und sich allen Ernstes überlegen, zusätzliche Sparverträge abzuschließen. Die erste Gruppe ist gut beraten, die Anlagen aufzulösen und in die Senkung der Kredite zu stecken, und die zweite Gruppe ist gut beraten, auf neue Sparverträge zu verzichten und die Tilgung zu erhöhen.

Besonders die zweite Lösung ist für Tausende von Kreditnehmern der beste Sparvertrag, der zurzeit erhältlich ist. Und die meisten Banken lassen in solchen Fällen auch mit sich reden. Das wird in folgendem Beispiel deutlich. Ein vierundvierzigjähriger Anwalt steht bei einer Bank mit 80.000 Euro in der Kreide. Der Nominalzins liegt bei 4,5 Prozent im Jahr, und die Zinsbindung läuft in acht Jahren aus. Die monatliche Rate beträgt 575 Euro. Außerdem kann der Jurist jedes Jahr eine Sondertilgung von 5.000 Euro leisten.

Nun verdient der Anwalt so gut, dass monatliche Rückzahlungen von je 2.000 Euro möglich sind. Dafür will die Bank freilich eine Entschädigung von 6.000 Euro. Der hohe Betrag wurmt den Juristen gewaltig. Er vertritt die übliche Ansicht, dass die Bank in den letzten Jahren genug an ihm verdient habe, und das Institut ist der Meinung, dass der Kunde froh sein solle, dass das Institut überhaupt zur Erhöhung der Tilgungen bereit sei. Im vorliegenden Fall dürfen beide Parteien auf ihr Recht pochen, aber der Jurist wird gut beraten sein, mit der Bank keinen Streit vom Zaun zu brechen und die 6.000 Euro zu bezahlen.

Der Grund für diese Empfehlung ist einfach. Die Erhöhung der Monatsraten auf 2.000 Euro verkürzt die Laufzeit des Kredites auf 35 Monate. Die Umrechnung der Entschädigung von 6.000 Euro führt zu einem Anlagezins von 1,6 Prozent im Jahr. Das ist die Rendite für Anleihen dieser Laufzeiten, so dass die Bank überkorrekt gerechnet hat. Das kommt dem Anwalt zwar merkwürdig vor, aber die Rechnung ist richtig, und die entscheidende Frage aus Sicht des Juristen lautet: Gibt es eine Möglichkeit, insgesamt 35 Monatsraten von jeweils 1.425 Euro - die Differenz zwischen alter und neuer Rate - nach Abzug von Gebühren, Spesen und Steuern zu mehr als 1,6 Prozent im Jahr anzulegen oder nicht?

Die ehrliche Antwort muss ein klares Nein sein, weil für sichere Anlagen im Moment eben nur Magerzinsen gezahlt werden. Würde der Anwalt zum Beispiel einen Banksparplan mit einer Laufzeit von drei Jahren wählen, müsste er sich wahrscheinlich mit Renditen von 0,5 bis 1 Prozent im Jahr begnügen. Davon bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer 0,4 bis 0,7 Prozent übrig. Noch schlechter wird die Verzinsung bei Rentenfonds aussehen. Die Ausgabeaufschläge, Steuern und Verwaltungsgebühren werden die Verzinsung in voller Höhe auffressen, so dass die Umstellung des Kredites trotz der Forderung von 6000 Euro die bessere Lösung ist.

Nichts als laue Antworten

Verkäufer von Geldanlagen aller Art werden den Ratschlag mit dem Hinweis torpedieren, dass der Anwalt die Sparraten langfristig anlegen solle. Das hört sich gut an, doch wer bei solchen Äußerungen nachfragt, was das im Klartext heißt, wird in der Regel nur laue Antworten erhalten: eben langfristig, rentabel und sicher. Solche Sprüche sind mit Vorsicht zu genießen, weil der Anwalt im vorliegenden Falle eben nicht nur Schuldner, sondern gleichzeitig auch Gläubiger wäre. Er hat ein Darlehen aufgenommen, das jährlich 4,5 Prozent kostet, so dass es zweckmäßig wäre, im selben Zeitraum für mögliche Anlagen höhere Zinsen zu erzielen. Das dürfte aber zurzeit die Quadratur des Kreises sein. Nettorenditen von 4,5 Prozent im Jahr erfordern unter Berücksichtigung der üblichen Gebühren, Kosten und Steuern eine Bruttoverzinsung von jährlich 8 Prozent, und woher diese Erträge in den nächsten Jahren kommen sollen, weiß kein Mensch.

Die wenigen Hinweise zeigen in aller Deutlichkeit, wie heikel der frühe Abschluss langfristiger Sparverträge ist. In der Regel ist es einfacher und vorteilhafter, die private Finanzplanung in drei Etappen zu zerlegen, weil Eigenheime und Kredite eine Hürde mit hohen Sollzinsen sind. Folglich ist es sinnvoll, zuerst Geld zu sparen, dann den Kredit zu tilgen und schließlich wieder zu sparen. Das gilt auch für den Juristen. Er sollte sich in den nächsten Jahren auf die Rückzahlung der Schulden konzentrieren.

Danach kann er den Schalter auf Geldanlage und Altersvorsorge umlegen. Der Umstieg von der Tilgung auf die Geldanlage sollte aber nicht mit der Hoffnung auf hohe Zinsen verbunden sein. Sparverträge mit einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren werden, wenn sich die Zinsen auf dem aktuellen Niveau stabilisieren, nach Steuern höchstens 2 bis 3 Prozent im Jahr abwerfen. Das ist aber, um es noch einmal in aller Klarheit zu sagen, wirklich kein Beinbruch, weil es allein auf die Tatsache ankommt, überhaupt Geld auf die Seite zu legen. Kapital und Sicherheit sind wichtiger als Erträge und Zinsen.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

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