10.08.2008 · Verbraucherschützer greifen die Bausparkassen wegen ihres Gebührenmodells an. Die Sparverträge sollen nicht mehr zu Beginn mit den gesamten Kosten belastet werden. Setzen sich die Kritiker durch, muss das nicht zum Vorteil der Sparer sein.
Von Volker LoomanNun ist es also so weit: Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen will den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen, um die Abschlussgebühren für Bausparverträge zu kippen. Auslöser der Klage ist die Ansicht von Juristen, dass die Kunden für die Gebühr keinen Gegenwert erhalten. Der bloße Abschluss des Bausparvertrages und die schlichte Einrichtung des Sparkontos sind in ihren Augen keine Leistungen, die einmalige Kosten von 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme rechtfertigen. Daher haben die Verbraucherschützer im Frühjahr drei Bausparkassen abgemahnt, auf die Gebühr zu verzichten, doch die betroffenen Institute haben die Frist für die Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Jetzt sollen die Richter in Karlsruhe die Frage klären, ob die Abschlussgebühren rechtens sind.
Die Kosten mögen für einige Juristen von existentieller Bedeutung sein, doch der normale Bausparer sollte sich von dieser Musterklage keinen Vorteil erwarten. Wenn die Abschlussgebühr zu gegebener Zeit verboten wird, werden sich die Bausparkassen schon zu helfen wissen. Dann wird die Entlohnung für die Vertreter - wie bei anderen Geldgeschäften üblich - in den Zins gepackt. Die Umstellung auf die Margenkalkulation ist für die Bausparkassen zwar mit Arbeit und Risiken verbunden, doch was nicht passt, wird eben passend gemacht. Die Auswirkungen werden mit Hilfe weniger Zahlen deutlich.
Bei genauem Hinsehen stellen sich einige Fragen
Die Bausparkassen verlangen für den Eintritt in ihre Unternehmen meist eine Gebühr von 1 Prozent der Vertragssumme. Bei der Badenia in Karlsruhe sind es sogar 1,6 Prozent der Bausparsumme. Das sind bei einem Vertrag von 50.000 Euro folglich 800 Euro. Es ist müßig, über die Frage zu streiten, ob das viel oder wenig Geld ist. Viel wichtiger ist die Überlegung, ob der Bausparvertrag das richtige Instrument für den Vermögensaufbau ist. Wenn sich ein Anleger für die Bausparverträge aus dem Badischen entscheidet, sind im klassischen Tarif dieses Hauses monatliche Sparraten von 220 Euro vorgesehen.
Sie werden mit 1 Prozent pro Jahr verzinst. Unter Berücksichtigung der Abschlussgebühr, die aus den ersten Sparraten bestritten wird, und der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent auf die Guthabenzinsen wird es acht Jahre dauern, bis das Mindestsparguthaben von 40 Prozent erreicht worden sein wird. Das exakte Guthaben wird bei 20.898 Euro liegen, so dass Anspruch auf ein Darlehen von 29.102 Euro besteht. Der Kredit wird nach der Zuteilung mit 3,45 Prozent pro Jahr verzinst und mit 275 Euro pro Monat getilgt. Die Rückzahlung der Schulden dauert 126 Monate, so dass der Vertrag insgesamt 20 Jahre und sechs Monate läuft.
Das sieht auf den ersten Blick toll aus, doch bei genauem Hinsehen stellen sich einige Fragen. Sie beginnen bei der Rentabilität des Sparvertrages. Wer insgesamt 96 Raten à 220 Euro in einen Spartopf steckt und nach acht Jahren ein Guthaben von 20 898 Euro erwarten kann, braucht von der Finanzmathematik nicht viel zu verstehen. Die Verzinsung ist negativ, weil das Endguthaben kleiner als die Summe der Sparraten ist. Sie liegt bei minus 0,27 Prozent pro Jahr. Das bietet zum Jubel wenig Anlass, doch bei anderen Unternehmen sind die Aussichten kaum besser.
Bei der Gemeinschaft der Freunde in Ludwigsburg - kurz Wüstenrot genannt - kostet der Abschluss derzeit 1 Prozent der Bausparsumme, und die Guthaben werden, wie ein Blick ins Internet verrät, momentan mit 0,5 Prozent pro Jahr verzinst. Das macht unter dem Strich minus 0,25 Prozent. In Schwäbisch Hall, dem Sitz der größten Bausparkasse in Deutschland, sind 0,11 Prozent erzielbar, und bei der Landesbausparkasse in Stuttgart winken 0,47 Prozent, weil die jährlichen Guthabenzinsen in diesen Unternehmen bei 1 beziehungsweise 1,5 Prozent liegen.
Die Alternativen sind alles andere als rosig
Die vier Ergebnisse sind ein deutlicher Wink, wohin die Reise gehen wird, wenn der Bundesgerichtshof die Abschlussgebühr eines Tages verbieten sollte. Die nominalen Zinsen der Guthaben werden um null Prozent streuen, und das ist kein Wunder. Die Kassen müssen ihre Vertreter entlohnen, und wenn sie keine Gebühren mehr verlangen dürfen, muss eben der Zins herhalten. Daher sind die rechtlichen Scharmützel über die Abschlussgebühren akademische Sandkastenspiele ohne finanziellen Nährwert.
Die geringen Renditen mögen auch für den gemeinen Kritiker des Bausparens abermals Wasser auf die Mühlen sein, doch das Kind sollte nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden, weil die Alternativen für die Sparer, die vom Eigenheim träumen, alles andere als rosig sind. Denkbar sind zum Beispiel der Sparvertrag und der Kredit einer Bank. Im Augenblick können 96 Sparraten à 220 Euro zu einem Festzins von 3,5 Prozent angelegt werden. Davon bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer jährlich 2,58 Prozent übrig, so dass das Guthaben nach acht Jahren bei 23.399 Euro stehen wird. Das sind rund 2500 Euro mehr als bei der Badenia in Karlsruhe, so dass der folgende Kredit entsprechend sinkt. Jetzt sind nicht mehr 29.102 Euro, sondern nur noch 26 601 Euro notwendig. Werden auf diesen Betrag insgesamt 126 Raten à 550 Euro entrichtet, darf der Kredit der Bank nominal 5,3 Prozent pro Jahr kosten.
Mieter mit dem Hang zum Eigenheim sollten also weniger über die Abschlussgebühren der einzelnen Bausparkassen maulen, sondern sich fragen, wie teuer die Kredite in acht Jahren sein werden. Das weiß natürlich kein Mensch, doch wer die Hoffnung hat, dass Kredite in acht Jahren wie im Moment zwischen 5 und 5,5 Prozent kosten, ist mit der Badenia gut bedient, weil deren Sollzins von 3,45 Prozent schon heute feststeht. Bei der Konkurrenz sind die kritischen Sollzinsen wegen der höheren Renditen sogar noch niedriger, so dass die Bausparverträge für Sparer, die vom Eigenheim träumen und besonderen Wert auf Sicherheit legen, erste Wahl sind und auch in Zukunft bleiben werden.
Die Freiheit hat ihren Preis
Gegner des Bausparens können mit Nachdruck auf die höheren Renditen alternativer Sparformen hinweisen, doch bei nüchterner Betrachtung der Dinge halten sich die Vorteile in Grenzen. Bei den klassischen Rentenfonds winken im Augenblick jährliche Verzinsungen von 4 bis 4,5 Prozent. Davon bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer und unter Berücksichtigung der lästigen Ausgabeaufschläge von 2,5 Prozent je Rate freilich nicht mehr als 2,7 Prozent pro Jahr übrig, so dass sich die Investmentfonds und die Sparpläne mit Festzins ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern. Vorteilhaft bei den Rentenfonds ist die Flexibilität des Sparers. Er kann die Raten beliebig anpassen, doch die Freiheit hat auch ihren Preis, weil das Sparkonto wegen der Kursschwankungen nicht stabil ist. Hier können steigende Kapitalmarktzinsen zu erheblichen Einbußen führen.
Aktienfonds und Kapitalversicherungen sind denkbare Alternativen, doch die Modelle enthalten Risiken, die für Anleger, die acht oder zehn Jahre sparen und anschließend auf die Kreditseite wechseln, kaum in Frage kommen. Bei den Aktienfonds nagen die Abgeltungsteuer, die Ausgabeaufschläge und die Verwaltungsgebühren gewaltig an der Verzinsung, und die Chance, die Kreditaufnahme in acht oder zehn Jahren zu maximieren, steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, dass die Aktienkurse einbrechen. Genauso wenig kommen die Kapitalversicherungen in Betracht, weil die Erträge bei jungen Sparern in voller Höhe steuerpflichtig sein werden. Daher wird auf der Fahrt ins Eigenheim an der Bausparkasse - mit oder ohne Abschlussgebühr - kein Weg vorbeiführen.
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