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Die Vermögensfrage Altersvorsorge ist in erster Linie eine Frage der Disziplin

 ·  Der Staat fördert kombinierte Spar- und Rentenverträge in besonderem Maße. Doch die Akzeptanz bei den Bürgern hält sich in Grenzen.

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© Kai

Die Altersvorsorge ist in vielen Haushalten heftige Flickschusterei. Hier ein bisschen Staatsrente, da ein wenig Riester-Rente, obendrein eine Mini-Versicherung. Das ist in vielen Fällen besser als nichts, doch die Maßnahmen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie im Ruhestand bestenfalls für Schwarzbrot und Mineralwasser reichen. Wer mehr möchte - daran führt kein Weg vorbei - muss mehr auf die Seite legen, und das beizeiten. Mit dem Willen zum Sparen allein ist es freilich auch nicht getan. Es kommt auch darauf an, den richtigen Weg einzuschlagen.

Wer heute 50 Jahre alt ist, noch 15 Jahre arbeiten möchte und eine zusätzliche Monatsrente von 1000 Euro wünscht, sollte sich an große Zahlen gewöhnen. Das liegt weniger am Zins, sondern eher an der Geldentwertung und der Versorgungsdauer. Falls die Inflation das Kapital jedes Jahr um 2 Prozent abschmilzt, wird der Wert der 1000 Euro im Verlauf der nächsten 15 Jahre auf 743 Euro sinken. Umgekehrt muss die Rente auf 1346 Euro steigen, um ihren Wert zu behalten.

Sollen die Bezüge im Alter insgesamt 20 Jahre lang fließen, weil der Anleger gerne 85 Jahre alt werden möchte, müssen in den nächsten 15 Jahren rund 291.000 Euro auf die Seite gebracht werden. Dahinter verbergen sich vier Annahmen. Erstens: Der Zinssatz des Rentenplans beträgt 3 Prozent vor Steuern. Zweitens: Die erste Rente im Alter beträgt 1346 Euro. Drittens: Die Bezüge steigen jedes Jahr um 2 Prozent. Viertens: Nach 240 Entnahmen ist der Topf leer.

Pflicht zum Sparen

Rund 300.000 Euro sind ohne Zweifel viel Geld. Und wer in der glücklichen Lage ist, die Aufgabe zu meistern, hat sich mit drei Dingen zu beschäftigen: Es kommen nur Sparverträge in Betracht, es ist viel Disziplin notwendig, und es stellt sich die Frage nach der Rentabilität und Sicherheit der Verträge. Der mit Abstand heikelste Punkt ist allen Unkenrufen zum Trotz nicht der Zins der Anlage, sondern die Disziplin des Anlegers. Es gibt viele Untersuchungen über das Verhalten privater Investoren, und jedes Mal, wenn es ums langfristige Sparen geht, kommt derselbe Befund heraus. Es fehlt nicht am Willen, etwas fürs Alter zu tun, sondern es mangelt an der Disziplin, die Sparverträge auch durchzuhalten.

Daher ist es kein Wunder, dass die Besitzer von Immobilien im Alter „reicher“ sind als vergleichbare Investoren, die ihr Geld in freie Anlagen gesteckt haben. Der andauernde Druck, die Immobilien zu entschulden zu müssen, sorgt im Laufe der Zeit für kleine Vermögen. Aus dieser Erkenntnis hat der Staat seine Lehren gezogen. Er fördert Spar- und Rentenverträge mit der Pflicht zum Sparen und dem Zwang zur Verrentung in besonderem Maße. Trotz der staatlichen Anreize wachsen die Bäume aber nicht in den Himmel. Die Renditen für „sichere“ Geldanlagen bewegen sich zur Zeit zwischen 2 und 3 Prozent vor Steuern, und es sind keine Anzeichen erkennbar, dass sich daran in Zukunft viel ändern wird. Folglich wird die private Altersvorsorge zum Tauschgeschäft: Was jetzt auf die Seite gelegt wird, das wird später verzehrt. Zinsen spielen eine untergeordnete Rolle.

Der bekannteste Spar- und Rentenvertrag ist die aufgeschobene Leibrente. Hier wird zunächst Geld angespart. Danach wird das Kapital bis zum Lebensende verrentet. Wenn im Laufe von 15 Jahren zum Beispiel rund 291.000 Euro angesammelt werden sollen, sind bei einem Zinssatz von 3 Prozent monatlich 1283 Euro notwendig, um das Ziel zu erreichen. Die Erträge der Leibrente bleiben in der Sparphase steuerfrei, wenn das Kapital verrentet wird. Sollte das Guthaben zu gegebener Zeit doch vom Konto abgehoben werden, schlägt das Finanzamt zu. Wird der Vertrag vor dem 60. Geburtstag aufgelöst, muss auf die Zinsen die Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent bezahlt werden. Und wenn die Police nach dem 60. Geburtstag zur Auszahlung kommt und nicht verrentet wird, muss die Hälfte der Zinsen der persönlichen Besteuerung unterworfen werden. Hier wird der Steuersatz in vielen Fällen höher sein als die Abgeltungsteuer, so dass die Abgaben ansteigen.

Plus von 15.000 Euro

Während der Verrentung werden die Bezüge mit dem Ertragsanteil belastet. Das sind bei einem Anleger, der 65 Jahre alt ist, jährlich 18 Prozent der Renten, so dass die Abgaben kaum der Rede wert sind. Folglich ist die aufgeschobene Leibrente ein Spar- und Rentenvertrag mit mäßiger Besteuerung in der zweiten Halbzeit. Das kommt in den Renditen zum Ausdruck. Vor Steuern rentiert sich die Kombination mit 3 Prozent im Jahr. Davon bleiben nach Abzug der Steuern im Ruhestand jährlich 2,5 Prozent übrig, wenn die Privatleute im Alter nach der Grundtabelle voraussichtlich 50.000 Euro versteuern werden.

Alternativ kann der Anleger eine Basisrente vereinbaren. Diese Anlage, in Fachkreisen oft Rürup-Rente genannt, ist mit der aufgeschobenen Leibrente vergleichbar. Zuerst wird gespart, danach wird verrentet. Nur wird der Vertrag anders besteuert. Die Sparraten können in hohem Maße als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dafür müssen die Rentenbezüge im Alter in hohem Maße versteuert werden. Folglich ist die Basisrente interessant für Anleger, die während des Berufslebens viel Geld verdienen und im Ruhestand mit Bezügen rechnen, die deutlich niedriger sind.

Vom nächsten Jahr an können die Sparraten zum Beispiel zu 74 Prozent als Werbungskosten geltend gemacht werden. In den Folgejahren steigt die Abzugsfähigkeit um 200 Basispunkte im Jahr, so dass 2025 die volle Abzugsfähigkeit erreicht sein wird. Der Ertragsanteil der Renten wird im vorliegenden Fall bei 88 Prozent liegen. Das führt bei einem Einkommen von 100.000 Euro während des Berufslebens und 50.000 Euro während des Ruhestandes zu einer Rendite von 3 Prozent im Jahr nach Steuern. Das ist im Vergleich zur Leibrente ein Plus von 15.000 Euro.

„Verbilligung“ der Leibrente

Noch höhere Renditen lassen sich mit guten Immobilien erzielen, die während des Berufslebens vermietet und entschuldet und mit Beginn des Ruhestandes in eine Leibrente umgetauscht werden. Gekauft wird zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 350.000 Euro. Davon sollten nach Möglichkeit höchstens 20 Prozent auf das Grundstück entfallen, um die steuerliche Abschreibung der Gebäudekosten auszureizen. Außerdem sollten die Immobilien monatliche Erträge von mindestens 1500 Euro abwerfen. Das sind unter Berücksichtigung der Kosten rund 5 Prozent des Kaufpreises, so dass nicht jede Wohnung in Frage kommt. Falls die Erträge der Immobilie und der Preis des Grundstückes jedes Jahr um 2 Prozent steigen und der Wert des Gebäudes wegen des Abnutzung im Jahr um 2 Prozent fällt, kann der Anleger in 15 Jahren mit einem Endwert von 290.000 bis 300.000 Euro rechnen.

Das führt zu einer Basisrendite von 5,3 Prozent und kann in Verbindung mit günstigen Krediten zu vorteilhaften Zinsdifferenzgeschäften führen. Falls im selben Zeitraum der Zins für ein Festdarlehen jährlich 4 Prozent beträgt und die Rendite einer Kapitalversicherung, die zur Tilgung der Schulden eingesetzt wird, bei 3 Prozent liegt, ist unter dem Strich eine Verzinsung von 4,2 Prozent möglich. Das liegt an den Werten der einzelnen Bausteine nach Steuern. Bei einem Jahreseinkommen von 100000 Euro bringt die Immobilie jährlich 3,3 Prozent, der Kredit kostet 2,3 Prozent, die Kapitalversicherung liefert 2,5 Prozent.

Beim Eintritt in den Ruhestand wird die Immobilie verkauft und der Kredit getilgt. Der Erlös von 300.000 Euro reicht nicht aus, um die Schulden begleichen zu können. Hierfür ist am Ende der Vermietung eine Sonderzahlung von 60.000 Euro nötig. Die beiden Schritte leuchten vielen Privatleuten überhaupt nicht ein, weil zur Zeit die Meinung vorherrscht, dass Immobilien und Kredite die beste Versicherung gegen Inflation und Wäh-rungsreformen seien. Das mag in Einzelfällen richtig sein. Doch im vorliegenden Fall haben die Immobilie und der Kredit einen anderen Zweck. Sie dienen ausschließlich der „Verbilligung“ der Leibrente. Durch die unterschiedliche Besteuerung der beiden Abschnitte - hohe Vorteile während der Vermietung und niedrige Abgaben während des Ruhestandes - wird die Basisrendite der Leibrente um 68 Prozent gehebelt.

Umschichtung von Kapital in Basisrenten

Das vierte Modell ist die Verknüpfung eines Aktiensparplans, einer Basisrente und eine Leibrente. Das sieht auf den ersten Blick schwierig aus, ist aber bei Lichte betrachtet ganz einfach. Der Anleger steckt 180 Raten von 1500 Euro in börsengehandelte Indexfonds. Dort wird eine Rendite von 5 Prozent erwartet. Auf diese Weise sollen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Aus dem Aktiendepot sollen im letzten Drittel fünf Jahresraten zu jeweils 20.000 Euro entnommen und in die Basisrente umgeschichtet werden. Und das Endkapital des Aktiendepots, etwa 253.000 Euro, wird in eine Leibrente umgewandelt.

Die Umschichtung von Kapital in Basisrenten gehört zu den Strategien, die im Moment für Spitzenverdiener besonders lukrativ sind. Hier werden die schnelle Abzugsfähigkeit der Aufwendungen und die langsame Besteuerung der Renten in optimaler Form ausgenutzt. Die Umwandlung des Aktiendepots in die Leibrente folgt ähnlichen Prinzipien. Zunächst werden die Erträge der Aktien steuerfrei eingestrichen. Dann wird die Abgeltungsteuer bezahlt, die in der Regel unter dem persönlichen Steuersatz liegt, und am Schluss sind auf die Leibrenten kaum Abgaben fällig. Folglich kommt unter dem Strich eine Verzinsung von 3,1 Prozent heraus.

Eingeschränkte Flexibilität

Die vier Modelle bieten - das liegt in der Natur der Sache, unterschiedliche Chancen und Risiken. Die einfachsten Lösungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die beiden Leibrenten. Das klassische Angebot und die moderne Offerte bauen auf Anleihen auf. Entsprechend niedrig ist die Verzinsung von 2,5 bis 3 Prozent. Viel wichtiger als die finanzielle Differenz ist der rechtliche Unterschied der beiden Verträge. Wer sich für die Basisrente entscheidet, fährt auf gut deutsch gesagt in die Sackgasse. Er bezahlt Geld in einen Topf, aus dem das Kapital nur in Form laufender Renten zurückfließt. Bei der klassischen Leibrente kann der Anleger beim Umstieg von der Spar- auf die Rentenphase noch eingreifen und sich bestimmte Einmalbeträge entnehmen. Das ist bei der Rürup-Rente nicht der Fall.

Die Verknüpfung der Leibrente mit Immobilien und Krediten ist schwere Kost. Das Modell wirft im vorliegenden Fall mit einer Rendite von 4,2 Prozent zwar die höchste Verzinsung ab, doch die Anleger sollten das Ergebnis mit Zurückhaltung betrachten. Der Barwert ist im Vergleich zu den anderen Modellen um 20.000 bis 30.000 Euro höher, doch wie groß ist die Gefahr, beim Verkauf der Immobilie möglicherweise Einbußen hinnehmen zu müssen?

Außerdem kommt in der Rendite die eingeschränkte Flexibilität zum Ausdruck. Immobilien auf Pump sind Geldgeschäfte, welche die Anleger zum Sparen zwingen. Das ist auf der einen Seite gut, doch auf der anderen Seite sollte sich jeder gut überlegen, ob er diesen Zwang will. Leibrenten und Rürup-Verträge können mit einem Federstrich eingestellt werden, doch die Trennung von Immobilien und Krediten kann zu heftigen Schmerzen führen. Manchmal ist sie gar nicht möglich, so dass dieAltersvorsorge ins Wanken gerät.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

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