05.11.2011 · Privatleute sollten bei der Auswahl der richtigen Sparverträge und Versicherungen auf die Gebühren und Kosten achten - sonst rächt es sich im Ruhestand.
Von Volker LoomanDie private Altersvorsorge ist in Zeiten geringer Zinsen, hoher Risiken und offener Inflation eine Rechnung mit großen Zahlen. Das gilt in erster Linie für Freiberufler und Unternehmer, die etwa 50 Jahre alt sind. Sie haben Unternehmen, Kanzleien und Praxen aufgebaut. Man hat Eigenheime gebaut und in der Regel entschuldet. Nun sind die Kinder in der Ausbildung. Da liegt es in der Sache der Natur, dass für den Aufbau freier Mittel, die im Ruhestand wieder verzehrt werden können, bisher wenig Geld übrig geblieben ist. Für die Bildung solcher Rücklagen wird es nun höchste Zeit. Und falls diese Selbständigen jetzt nicht die Altersvorsorge, sondern den Konsum ankurbeln, kann es im Ruhestand lange Gesichter geben. Das wird in folgenden Zahlen deutlich.
Wer heute 50 Jahre alt ist, kann und sollte damit rechnen, noch 30 bis 40 Jahre zu leben. Wird der Mittelwert von 35 Jahren ins Auge gefasst und soll ab dem 65. Geburtstag eine Monatsrente von 5000 Euro zur Verfügung stehen, sind in der Summe 1,2 Millionen Euro nötig. Das müssen sogar Anwälte, die von Hause aus mit den Grundrechenarten eher auf Kriegsfuß stehen, zweifelsfrei anerkennen. Das ist saumäßig viel Geld, wie der Schwabe zu sagen pflegt. Kommt die Inflation ins Spiel, wird die Sache heftig. Bei einer jährlichen Entwertung von 3 Prozent steigt die Summe der Renten - das ist kein Scherz - auf 2,5 Millionen Euro, so dass auch Friesen, von Natur aus eher ruhige Zeitgenossen, schon mal in Wallung geraten.
Mit Hilfe von Zinsen und Zinseszinsen wird die Geschichte erträglicher. Trotzdem geht sie ins Geld beziehungsweise unter die Haut. Bei einem jährlichen Anlagezins von 3 Prozent nach Steuern und ohne Inflation werden in 15 Jahren lediglich 907.000 Euro benötigt, und bei einer Entwertung von 3 Prozent werden es schätzungsweise 1,84 Millionen Euro sein. Folglich kostet der Geldschwund der Altersvorsorge ungefähr 937.000 Euro, so dass es kein Wunder ist, wenn einzelne Anleger die Flinte gleich ins Korn werfen.
Mutlosigkeit ist für den Aufbau der Altersversorgung freilich die schlechteste Lösung. Da leisten Arbeiten und Sparen bessere Dienste. Anleger haben je nach Beruf und Motivation nach dem 50. Geburtstag noch 10 bis 20 Arbeitsjahre vor sich. Bei einer Spardauer von 15 Jahren, einem jährlichen Anlagezins von 3 Prozent nach Steuern und ohne Inflation sind 180 Raten je 4000 Euro nötig, um 907.000 Euro zu erreichen. Bei einem Ziel von 1,84 Millionen Euro sind es 180 Raten je 6665 Euro, die jedes Jahr um 3 Prozent steigen. Die Zahlen sind ohne Zweifel harte Kost, doch wer diese Rente wünscht, muss den Preis bezahlen. Sonst gibt es nur die üblichen Alternativen: Lebenszeit verkürzen, Anlagezins erhöhen oder Rentenansprüche senken. Das Prinzip gilt auch bei Managern, die im Alter laufende Bezüge aus Rentenkassen erwarten, oder bei Freiberuflern, die im Ruhestand regelmäßige Zahlungen aus Versorgungswerk erwarten. Von der gewünschten Rente wird der Hoffnungswert abgezogen, und die Versorgungslücke wird nach dem bekannten Schema ermittelt. Sollten im Alter größere Vermögenswerte wie Immobilien, Versicherungen oder Wertpapiere zur Verfügung stehen, kann die abgezinste Versorgungslücke um diese Werte vermindert werden.
Wichtig für das Verständnis der Versorgungslücke ist die Erkenntnis, dass das Rechenschema den Verzehr des Kapitals und der Zinsen unterstellt. Im vorliegenden Beispiel sind weder die 907.000 Euro noch die 1,84 Millionen Euro zu halten. Die Rückrechnung ist der beste Beweis. 907.000 Euro werfen bei einem Zinssatz von 3 Prozent jedes Jahr rund 27.000 Euro ab, wenn das Kapital erhalten bleibt. Weil aber 60.000 Euro benötigt werden, muss das Kapital zum großen Leidwesen potentieller Erben im Laufe der 20 Jahre in voller Höhe verzehrt werden. Sonst ist die monatliche Wunschrente von 5000 Euro nicht darstellbar.
Über den Verzehr des Kapitals sind endlose Diskussionen möglich. Die einen Anleger sind der Ansicht, dass der Verzehr des Kapitals sittenwidrig sei, und die anderen Privatleute vertreten die Meinung, dass der Aufbau des Vermögens untrennbar mit dem anschließenden Verzehr verbunden sei. Hier gibt es weder falsche noch richtige Lösungen. Wichtig ist in sämtlichen Fällen nur die richtige Rechentechnik. Falls das Kapital verzehrt wird, darf die Rente abgezinst werden, und wenn das Vermögen erhalten bleiben soll, dürfen eben nur die Zinsen angesetzt werden. Folglich müsste bei einer Jahresrente von 60.000 Euro und einem Anlagezins von 3 Prozent ein Kapitalstock von zwei Millionen Euro vorhanden sein.
Wer in den nächsten 15 Jahren beispielsweise ein Vermögen von einer Million Euro aufbauen wird, wird sich die Frage stellen: Wie werden die notwendigen 4400 Euro in der heutigen Zeit am besten angelegt? Die Antwort lautet: so wie auch in der Vergangenheit, weil es an der Geldfront nichts Neues gibt. Sparen ist Sparen, Kosten sind Kosten, Risiko ist Risiko. folglich gilt im Umkehrschluss: An der Notwendigkeit des Sparens führt kein Weg vorbei, die Kosten sind hoch, falls die Anleger nicht aufpassen, und beim Risiko sollte die Kirche im Dorf bleiben. Wer bei den Zinsen nach Steuern auf mehr als 3 Prozent hofft, setzt sich der Gefahr aus, dass aus dem Kapitalstock ein Trümmerhaufen wird.
Ein einfacher Plan für den Aufbau der Altersversorgung ist die Fünftelung der monatlichen Sparraten. Im vorliegenden Fall werden jeweils 880 Euro in eine Basisrente, eine Rentenpolice, einen Immobilienfonds, einen Aktienfonds und einen Rohstofffonds gesteckt. Der Weg ist wenig spektakulär, doch er bietet gewisse Sicherheit, das Ziel zu erreichen, weil 40 Prozent in Anleihen, 20 Prozent in Immobilien und 40 Prozent in Aktien und Rohstoffe investiert werden. Die Basisrente und die Rentenpolice sind attraktive Steuersparmodelle. Beim ersten Vertrag können die Aufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden, und beim zweiten Vertrag werden die Renten im Alter nur mit Ertragsanteil besteuert. Die Rüruprente und die Rentenpolice sorgen im Ruhestand für lebenslange Grundversorgung, weil bei beiden Verträgen das Kapital in Form laufender Bezüge zurückfließt. Der Rest steht als Einmalkapital zur Verfügung, muss aber im Laufe der Zeit verzehrt werden.
Mit der Verteilung der Sparraten auf fünf Töpfe wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Die Rendite des Paketes beträgt 3 Prozent nach Steuern, falls die Anleihen jährlich 3 Prozent, die Immobilien jährlich 4 Prozent und die Aktien nebst den Rohstoffen jährlich 5 Prozent abwerfen. Bevor sich die Anleger jedoch nach Sparformen umsehen, die angeblich mehr abwerfen, sollten sie einen Blick auf die Kosten werfen. Da ist in der Regel mehr als mit höheren Zinsen zu holen. Die 180 Raten von jeweils 5000 Euro ergeben in der Summe genau 792.000 Euro. Bei Aufschlägen, Gebühren und Provisionen von 5 Prozent, die bei Investmentfonds und Versicherungen an der Tagesordnung sind, kommen Beträge von 40.000 Euro zusammen. Kostet die jährliche Verwaltung zusätzlich 100 Basispunkte, werden die Verträge mit 64.000 Euro belastet. Daher gilt auch bei der Anlage kleiner Beträge das Motto, dass Augenmaß und Umsicht die Mutter des Erfolges sind: 104.000 Euro im Laufe von 20 Jahren sind kein Pappenstiel.
Höhere Renditen lassen sich sowohl bei einmaligen als auch laufenden Anlagen nur mit Hilfe höherer Risiken erzielen. Die fünf Anlagen können zum Beispiel auf drei Verträge reduziert werden. Jeweils ein Drittel geht in Anleihen, Immobilien und Aktien. Hinter den Anleihen steckt die Basisrente, hinter den Immobilie verbirgt sich eine Wohnung auf Pump, und der dritte Teil fließt in einen Aktienfonds. Auf diese Weise können unter dem Strich jährlich 4 bis 5 Prozent herauskommen. Das sind etwa 100.000 Euro mehr als bei der ersten Lösung. Nur müssen sich Anleger, die solche Wege einschlagen, über die Gefahren bewusst sein. Die größte Gefahr dieses Modells ist das Einkommen des Sparers. Wenn es bis zum Ruhestand jedes Jahr mindestens 200.000 Euro beträgt, sind die Steuervorteile der Basisrente sicher. Dann winken auch die Vergünstigungen bei der Vermietung der Immobilie. Genauso können die Kredite getilgt werden. Sollte das Einkommen sinken, kann das Gebäude schnell ins Wanken geraten, weil die Steuervorteile zurückgehen und die Kreditraten zur Belastung werden. Sollte es dann auch noch zu Problemen bei der Miete oder an der Börse kommen, ist der Einsturz des Gebäudes nur eine Frage der Zeit.
Bei diesen Perspektiven ist es besser, auf Kredite zu verzichten und die freie Altersvorsorge auf beschauliche Art und Weise aufzubauen: Erst sparen, dann verzehren. Dieser langweilige Weg hat den großen Vorteil, dass der Anleger selbständig bleibt. Er hängt nicht mehr von irgendwelchen Kreditgebern ab, und das wird jenseits der 50 eine emotionale Genugtuung sein. Wer über Jahre hinweg Kredite für Praxis und Haus abgestottert hat, wird die finanzielle Freiheit zu schätzen wissen, weil Unabhängigkeit neben der Gesundheit und Zufriedenheit die Anlagen mit der höchsten Rendite sind.
Unverzichtbar beim Aufbau der freien Altersvorsorge bleibt der Blick auf die Absicherung. Die höchste Bedeutung bei den Versicherungen haben Privat-Haftpflicht und Krankenkasse. Bei dem ersten Vertrag sollte die Deckungssumme so hoch wie möglich sein, am besten 50 Millionen Euro, weil die Prämien kaum der Rede wert sind. Richtig ins Geld gehen dagegen die Beiträge für die Krankenversicherungen. Dagegen helfen in der Regel nur zwei Möglichkeiten. Der Selbstbehalt bei ambulanter Heilbehandlung sollte so hoch wie möglich sein, und die Karenzzeit beim Krankentagegeld sollte so lange wie möglich sein. Dadurch können jeden Monat einige Hunderter eingespart werden.
Ein wunder Punkt bleibt die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit. Wer bis zum 50. Geburtstag keine Verträge abgeschlossen hat, wird Probleme haben, noch einen Versicherer zu finden, der selbständige Policen anbietet. Und wenn sich Gesellschaften finden, die das Risiko versichern, sind die Prämien so hoch, dass die Bereitschaft auf den Nullpunkt sinkt. Folglich müssen Privatleute mit dem Risiko, jenseits der 50 berufsunfähig zu werden, einfach fertig werden. Sollte keine Absicherung vorhanden sein, weder in Form von Vermögen oder Versicherungen, wird bei den Sparverträgen die Basisrente oder die Rentenversicherung erste Wahl sein, weil bei diesen Verträgen die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich ist.
Der letzte Punkt ist die Absicherung der Hinterbliebenen. Selbst wenn bei Freiberuflern und Unternehmern der Betrieb und das Privathaus entschuldet sind, stellt sich die Frage, ob die Frau und die Kinder finanzielle Unterstützung brauchen, wenn der Mann stirbt. Die klassischen Hausfrauen sind zwar vom Aussterben bedroht, aber hier und da soll es sie noch geben. Das erfordert den Abschluss entsprechender Risikolebenspolicen, weil Frauen nach dem 50. Geburtstag sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch auf dem Heiratsmarkt gewissen Absatzproblemen unterliegen, um es vorsichtig auszudrücken. Die Deckungssumme kann in solchen Lebenslagen siebenstellig werden. Wenn eine 50 Jahre junge Ehefrau lebenslang 3000 Euro pro Monat bekommen soll, ist es bei einem Anlagezins von 3 Prozent und einer Dynamik von 2 Prozent eine Police von 1,2 Millionen Euro, so dass der Umgang mit großen Zahlen in vielen Haushalten ein Dauerthema ist.
Immer wieder Immobilien
Maximilian Meier (maxmeier999)
- 07.11.2011, 11:16 Uhr
Unterschied zwischen Theorie und Praxis
Erich Arnold (olderich)
- 06.11.2011, 18:13 Uhr
das sind doch alles übertreibungen
burt goldmann (dr_goldmann)
- 06.11.2011, 11:45 Uhr
5000 Euro im Monat sind wenig
Erich Arnold (olderich)
- 05.11.2011, 19:32 Uhr
Zyniker
Alois Mantler (louisms)
- 05.11.2011, 18:30 Uhr