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Vererben Frauen vererben ihren Männern lieber nichts

 ·  Die Erbschaften werden immer höher, vererbt wird vor allem das Haus. Das zeigt eine Studie der Postbank. Überraschend ist aber, dass Frauen ihre Männer beim Vererben offenbar weniger wichtig sind als die Enkel.

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Erben in Deutschland können nach einer Studie mit deutlich größeren Nachlässen rechnen. Gut jede fünfte Erbschaft (22 Prozent) habe künftig einen Wert von 100.000 Euro und mehr. Das ergab eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Bislang lag der Anteil einer Umfrage aus dem Vorjahr zufolge bei 15 Prozent.

Demnach werden die kleineren Erbschaften seltener. Hatten bislang 49 Prozent einen Wert unter 25.000 Euro, werden der Prognose zufolge nur noch 14 Prozent unter dieser Schwelle liegen. Der Anteil im Bereich 25.000 Euro bis 100.000 Euro werde von 19 Prozent auf 12 Prozent sinken.

Nur weniger vererben Gold und Wertpapiere

Die Studie beleuchtet das Thema Erben aus der Sicht der Erblasser. Diese sehen das Thema Streit vergleichsweise gelassen. Nur jeder Zehnte befürchtet hier Konflikte. Im vergangenen Jahr waren Erben befragt worden. Von diesen erwartete jeder Vierte Zank.

Ansonsten bietet die Studie wenig Überraschendes. Näher beschäftigt hatten sich mit dem Thema Vererben nur 22 Prozent der Befragten. Was Wunder, denkt doch niemand gern an das eigene Ableben. Auch die Erbgüter sind klassisch: An erstere Stelle stehen mit Abstand Immobilien, elf Prozent der potentiellen Erblasser besitzen sogar mehrere. Auch das überrascht kaum, gehört der Löwenanteil der Befragten doch Jahrgängen vor 1962 an, in denen Immobilienbesitz als Wertanlage und Familiengut noch eine erheblich wichtigere Rolle spielte.

Überschätzte Möbel

An zweiter Stelle steht, wie nicht anders zu erwarten, Geld. Unerwartet niedrig ist dagegen der geringe Anteil der Wertpapiere mit 14 und des Goldes mit nur 6 Prozent. Dagegen wollen 40 Prozent Möbel, 30 Prozent Autos und 28 Prozent Schmuck vererben.

Offenbar sterben Legenden der Wertbeständigkeit nicht aus. Tatsächlich sind vererbte Möbel nur als Antiquitäten etwas wert. Das 15 Jahre alte Schlafzimmer zu 15.000 Euro wird dagegen in der Regel oft nur als altmodisch empfunden und lässt sich kaum für einen angemessenen Preis verkaufen. Das gilt auch für alten Schmuck, der häufig nur wenig mehr als den Materialwert einbringt. Tatsächlich sind sowohl Möbel wie auch Schmuck Konsumgüter und somit werden sie vom Erblasser meist höher eingeschätzt als von den Erben. Dennoch decken sich die Erwartungen der Erben hinsichtlich der Erbgüter im Wesentlichen mit denen der Erblasser.

Frauen sind Enkel wichtiger als Männer

Am interessanten sind Geschlechterunterschiede bei der Auswahl der Erben. Stehen Männer und Frauen Kindern und Enkelkindern ähnlich positiv gegenüber, halten Frauen ihre Lebenspartner wohl für weniger wichtig als Männer. Nur 29 Prozent der Frauen sehen in ihnen potentielle Erben, dagegen aber 62 Prozent der Männer. Sogar der Anteil der Frauen, die ihre Enkel bedenken wollen, ist mit 35 Prozent höher. Vielleicht ist es aber auch der reine Pragmatismus: Männer sterben im Schnitt früher und bei ähnlichem Lebensalter hat dann die Vererbung von Mann zu Frau mehr Sinn als umgekehrt…

Dass dem Menschen das Hemd näher ist als der Rock, zeigt die Studie auch. Lediglich 7 Prozent der Befragten wollen auch Stiftungen und andere Organisationen begünstigen und mehr als 40 Prozent wollen sich wegen ihres Erbplans nicht in ihren Ausgaben einschränken. Mit dem Anstieg des Wohlstands scheint also auch der Grundsatz „Die Kinder sollen es einmal besser haben“ überholt zu sein. Trotzdem ist das Versorgungsargument für 40 Prozent von Bedeutung und für 38 Prozent, den Erben eine Freude zu machen.

Erbrechtskenntnisse mit Lücken

Sorgen sollte man sich hinsichtlich der Kenntnisse des Erbrechts machen. Lediglich jeder zweite unter den Über-65jährigen hat überhaupt ein Testament gemacht, die Hälfte davon handschriftlich und knapp die Hälfte hat es irgendwo anders hinterlegt als bei Anwalt, Notar, Nachlassgericht oder zentralem Testamentsregister. In diesen Fällen könnte es immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, die dem Erblasser bei Abfassung überhaupt nicht bewusst gewesen sein mögen.

Wenigstens haben mehr als zwei Drittel dabei die Beratung eines Notars oder Anwalts gesucht. Das scheint auch nötig, denn die gesetzliche Erbfolge kennt mehr als die Hälfte allenfalls ungefähr. So hat so mancher Erbonkel möglicherweise nicht auf dem Schirm, dass im Falle seines Ablebens ohne Testament statt der Nichten die Eltern erben. Bei den Freibeträgen kennen sich gar 78 Prozent allenfalls ungefähr aus und das zentrale Testamentsregister kennen lediglich 7 Prozent „ziemlich genau“. Es ist wie fast immer in Geldangelegenheiten und auch sonst: Genauere Informationen und genauere Planung führen zumeist zu besseren Ergebnissen.

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Jahrgang 1964, Redakteur in der Wirtschaft.

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