Telekom
Gerichte verbieten irreführende Schreiben
11.06.2012 ·
Die Telekom hat Kunden Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben geschickt, ohne dass diese darum gebeten hätten. Solche Schreiben sind unzulässig und wettbewerbswidrig, urteilten jetzt das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln.
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Die Telekom hat ihre Kunden mit unzulässigen Schreiben verärgert.
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