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Telekom Gerichte verbieten irreführende Schreiben

 ·  Die Telekom hat Kunden Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben geschickt, ohne dass diese darum gebeten hätten. Solche Schreiben sind unzulässig und wettbewerbswidrig, urteilten jetzt das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln.

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Die Telekom hat ihre Kunden mit unzulässigen Schreiben verärgert.
© dpa
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