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Steuertipp Was sich bei Minijobs jetzt steuerlich ändert

 ·  Bei den Minijobs hat sich einiges geändert: Die monatliche Verdienstgrenze steigt von bisher 400 auf 450 Euro. Außerdem unterliegt der Minijobber automatisch der Versicherungs- und der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er kann sich aber davon befreien lassen.

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Marie Gruber
Marie Gruber (mariluI) - 09.01.2013 15:36 Uhr

Wer sagt es sei verlorenes Geld ist schlicht kurzsichtig.

Ein Schüler lässt sich ab dem 17 Lebensjahr bei Verwandten oder sonst wo als Minijobber verdingen.

Er optierte nach der alten Regel und zwar mit dem Mindestbetrag 156€ im Monat.

Also erwarb er für praktisch keinen Beitrag Rentenanwartschaft und da er nun studiert hat er in den 10 Jahren schon 10 Versicherungsjahre der später 45 nötigen Jahre gewonnen.

Der Schüler zahlte jährlich den Mindestbetrag Riester 80€ und der Staat legt jährlich 80 € drauf. Ja nach 10 Jahren plus Zinsen sind das ~ 1800 €

Und dann noch die VWL mit einer steuerfreien Prämie 20% ist eine richtig stattliche Summe zusammen gekommen.

10 Jahre Rentenanwartschaft für fast um sonst. Das soll sich nicht rechnen ?

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hansi baumert
hansi baumert (Habaum) - 09.01.2013 13:35 Uhr

Jeder eingezahlte Euro ist nach heutigem Stand verlorenes Geld, denn demnächst sinkt die

Rente ja sowieso auf Almosenniveau. Also warum da noch freiwillige Zahlungen leisten?
Die Rente wird systematisch zu Grunde gerichtet. Für mich ist der Fall klar -jetzt stressfrei zu leben und garantiert nicht mehr im Hamsterrad rennen(und dann noch für irgendwelche ungedeckte Versprechungen)

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Friedhelm Tiemann

Pauschale Steuer

Nur als Anmerkung: Es ist nicht ganz richtig, dass der Minijobber keine Steuern zahlen muss. Es liegt im Belieben des Arbeitgebers ob der Arbeitgeber oder der Minijobber die Steuer trägt.

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