Viele Leute können Steuern sparen, wenn sie einen Teil ihres Vermögens den Kindern schenken. Denn dann fallen Zinsen und andere Kapitalerträge bei den Kindern an, und die Familie profitiert von deren Steuerfreibeträgen. Dazu gehören vor allem der Grundfreibetrag (8004 Euro) und der - für Kapitalerträge maßgebliche - zusätzliche Sparer-Pauschbetrag (801 Euro). Selbst wenn das Kind mehr verdient, profitiert die Familie immer noch von den niedrigen Steuersätzen für Geringverdiener. Deshalb werden weniger Steuern fällig, wenn die Kapitaleinkünfte auf mehrere Familienmitglieder verteilt werden.
Dazu muss das Geld aber den Kindern gehören. Das Finanzamt erkennt eine Übertragung auf die Kinder nur an, wenn sie auch zivilrechtlich wirksam ist. Das ist vor allem dann kompliziert, wenn die Kinder noch nicht 18 sind. In diesem Fall dürfen Eltern mit ihrem Kind nur dann Verträge schließen, wenn diese Verträge für das Kind "lediglich rechtlich vorteilhaft" sind, also keine Nachteile bringen. Das kann ein Geschenk sein oder die Übertragung eines Bankguthabens. Auch die Schenkung eines Grundstücks ist grundsätzlich lediglich rechtlich vorteilhaft - aber nur, wenn das Kind nicht in einen Verwaltervertrag eintreten muss.
Bei größeren Beträgen auf Schenkungssteuer achten
Nicht ganz so einfach gestaltet sich die Rückforderung des Geschenkten: Ob diese mit Minderjährigen ohne die Mitwirkung eines Gerichtes wirksam vereinbart werden kann, ist umstritten. Wenn überhaupt, darf der Minderjährige maximal dazu verpflichtet werden, das herauszugeben, was er von dem Geschenk noch besitzt. Alles Weitere gilt sicher als nachteilig.
Einfacher wird die Steuererklärung, wenn Eltern beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) für das Kind beantragen. Wer die hat, bekommt von der Bank seine Zinsen ohne Steuerabzug voll ausgezahlt, sogar dann, wenn der Sparerfreibetrag von 801 Euro bereits überschritten ist.
Wer seinem Kind größere Beträge überschreibt, sollte auf die Schenkungsteuer achten. Zwar können Eltern ihren Kindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Doch das ist schneller verbraucht, als viele Leute denken. Denn die Schenkungen werden über einen Zehnjahreszeitraum zusammengerechnet. Fazit: Beachtet man ein paar Dinge, kann die Übertragung von Einkunftsquellen auf die Kinder ein gutes Mittel sein, um Steuern zu sparen.
Der Autor ist Rechtsanwalt/Steuerberater sowie Director bei der EY Law GmbH.