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Steuertipp Steuern aufs gemeinsame Girokonto

21.01.2012 ·  Wenn Ehepartner ein gemeinsames Konto haben, über das jeder Ehegatte allein verfügen kann, müssen sie mit Steuern rechnen. Der Fiskus wittert eine steuerpflichtige Schenkung.

Von Christoph Spiekermann
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Manche Steuerfallen sind kaum sichtbar. Tappt man aber hinein, kann das sehr schnell viel Geld kosten. Zum Beispiel bei der Schenkungssteuer. Schon wenn Ehepartner gemeinsam ein Konto innehaben, über das jeder Ehegatte allein verfügen kann, müssen sie vielleicht Steuern zahlen - zumindest, wenn sie größere Einkünfte haben.

Denn bei Einzahlungen eines Ehegatten auf so ein Konto wird auch der andere Ehegatte zur Hälfte mitberechtigt. Darin wittert der Fiskus eine steuerpflichtige Schenkung des einzahlenden Ehegatten an den Ehepartner - unabhängig vom ehelichen Güterstand und sogar dann, wenn der andere Ehegatte nichts von der Einzahlung weiß.

Geldgeschenke über 10 Jahre aufaddiert

Inzwischen dürfen zwischen Ehegatten 500.000 Euro steuerfrei verschenkt werden. Aber das kann schnell geschehen, zumal die Zahlungen über zehn Jahre zusammengezählt werden. Jeder Betrag, der nicht für den normalen Lebensunterhalt nötig ist, geht in die Rechnung ein. Und wenn dann ein Freiberufler seine Praxis verkauft oder ein Ehepartner das geerbte Haus, ist die Grenze schnell gerissen.

In einem Revisionsverfahren beschäftigt diese Frage derzeit die obersten Finanzrichter (Bundesfinanzhof, Az. II R 33/10). Was kann man in der Zwischenzeit tun?

Geld auf eigenen Konten ansparen

Wenn ein Ehepaar schon ein gemeinsames Konto hat, kann es zum Beispiel vereinbaren, dass der Erlös aus der Veräußerung der Kanzlei ausschließlich dem Ehegatten zusteht, der ihn erzielt hat. Das Geld sollte am besten erst gar nicht auf das gemeinsame Konto gelangen. Alles Geld, das über den normalen Lebensunterhalt hinausgeht, sollten die Ehepartner auf eigenen Konten ansparen. Und wer schon lange ein gemeinsames Konto hat, sollte die Zahlungen der vergangenen Jahre einmal nachrechnen. Keinesfalls sollten Beträge ohne steuerlichen Rat einfach zurücküberwiesen werden. Das kann eine neue Schenkung sein.

Selbst wenn das Finanzamt schon Steuern verlangt, kann ein Steuerberater die Steuer manchmal - nachträglich und ganz legal - abwehren. Wer das Problem von vornherein vermeiden möchte, der benützt am besten kein gemeinsames Konto. Stattdessen bietet sich für jeden Ehepartner ein eigenes Konto an - mit einer einfachen Vollmacht für den anderen.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei Ernst & Young.

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