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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Schenken und Vererben (1) Der teure Streit ums Erbe

 ·  Ist der Angehörige beerdigt, lassen Erbstreitigkeiten oft nicht lange auf sich warten - und die kosten viel Geld. Konflikte in der Familie kann man aber im Vorfeld vermeiden.

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Wenn Menschen ihr Testament verfassen, wollen sie vor allem eines: dass die Erben möglichst viel von ihrem Vermögen abbekommen, und der Staat - durch die Erbschaftssteuer - möglichst wenig. Steuerliche Überlegungen geraten in den Vordergrund und überdecken mitunter ein anderes Ziel, das noch viel wichtiger ist: Streit in der Familie zu vermeiden. Das Besondere eines Erbstreits ist, dass einander vertraute Personen miteinander ringen. Da man sich seit Kindheitstagen kennt und duzt, handelt man oftmals emotional und hemmungslos.

Anders als bei einem kaufmännischen Rechtsstreit fehlt der Blick aus der Vogelperspektive und die nüchterne Abwägung von Kosten und Nutzen. Dadurch legt man sich Scheuklappen an, verschließt sich sinnvollen Lösungen, zahlt unnötig hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, um dann - wie häufig - am Ende nach vielen Jahren doch den von den Anwälten im ersten Jahr nach dem Erbfall erarbeiteten Vergleich abzuschließen.

Die Beziehungen bleiben auf der Strecke

Der Unterschied ist aber, dass man in der Zwischenzeit sehr viel Geld ausgegeben hat und, was noch viel misslicher ist, die Familie auf der Strecke geblieben ist. Nach einem intensiven Erbstreit sind die persönlichen Bande gekappt und die Beziehungen untereinander oft auch in die nächste Generation hinein mit hässlichen Narben versehen. Das im juristischen Schlachtenlärm verschossene Pulver hat auf Dauer den Boden der gemeinsamen Beziehungen verätzt. Diese Kollateralschäden sind viel schlimmer als eine unnötig gezahlte Erbschaftssteuer.

Das Phänomen des Erbstreits erfasst alle gesellschaftlichen Schichten, Berufsgruppen und Ausbildungshintergründe. Während im Arbeiterhaushalt um die Bett- und Leibwäsche des Verstorbenen gestritten wird, geht es in der Einfamilienhaussiedlung um den Einkaräter der Verstorbenen. In den Villenvororten Münchens, Düsseldorfs oder Hamburgs wird darum gestritten, ob der Verstorbene unentdeckt testierunfähig war oder ob eines der Erbberechtigten die Frucht eines außerehelichen Seitensprungs ist. Im Professorenhaushalt wird genauso gestritten wie im Unternehmerhaushalt.

Patchworkfamilien sind besonders anfällig

Einer der teuersten Rechtsstreitigkeiten des 20. Jahrhunderts war der Streit zwischen Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza und seiner spanischen fünften Ehefrau mit seinem ältesten Sohn Georg um das Familienvermögen und verschlang unglaubliche 120 Millionen Euro Anwalts- und Gerichtskosten.

Besonders gefährlich und eine hoch explosive Mischung ist die heute typisch gewordene Patchworkfamilie mit Kindern aus verschiedenen Ehen oder Beziehungen des Erblassers oder der Erblasserin. In den Jahrzehnten unseres Berufslebens hörten und sahen wir schon manches Bemerkenswertes wie den ältesten Sohn, der sich am Sterbetag der Mutter Zugang zum Safe im Haus verschaffte, das Testament aus dem versiegelten Umschlag entnahm und seiner noch unter Schock stehenden Schwester mit lauter Stimme vorlas, wenige Stunden nachdem der Leichenbestatter die Bahre mitgenommen hatte. Oder der Sohn, der sich am Friedhof von seiner Stiefmutter mit den Worten verabschiedete, dass jetzt die Zeit der Abrechnung komme.

Noch zu Lebzeiten Klarheit schaffen

Das Testament muss Vorsorge treffen. Vorsorgen heißt, gemeinschaftliches Eigentum möglichst zu vermeiden und die Nachlassabwicklung in die Hände einer neutralen Person in Form eines familienfremden Testamentsvollstreckers zu legen, wenn die Differenzen zu Lebzeiten erkennbar sind. Schließlich sollte man darüber nachdenken, zu Lebzeiten bindende Regelungen über die Verteilung des Vermögens mit den potentiellen Streithähnen zu treffen. Dies können Schenkungen unter Pflichtteilsverzicht sein oder Erbverträge, in denen bindend Vermögensbestandteile einzelnen Personen zugesprochen werden. Auch Lebensversicherungen oder andere Verträge zugunsten Dritter können helfen, streitvermeidend Vermögen außerhalb einer Erbengemeinschaft zu verteilen.

Üblicherweise vermuten Kinder aus den Vorehen dunkle Kräfte am Werk, wenn der Vater oder die Mutter nochmal heiraten. Selbst lückenlose und zeitnahe Beantwortung aller Fragen und die Dokumentation des Vermögens kurz nach dem Tod kann nicht das Misstrauen ausräumen, obwohl diese Person es war, die sich um den Verstorbenen in den letzten Krankheitsjahren gekümmert hat. Auch ist zu überlegen, ob man testamentarisch anordnet, dass nur vor einem Schiedsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestritten wird statt vor dem Landgericht unter Anteilnahme der Lokalpresse. Trotz aller Differenzen in der Sache ist man in der rechtlichen Auseinandersetzung klug beraten, wenn die beteiligten Anwälte die Streitpunkte ruhig und sachlich adressieren und nicht ihre Schriftsätze mit schrillen und emotionalen Anekdoten aus der Vergangenheit mit Häme und Zynismus garnieren. Nicht die rechtlichen Argumente, sondern diese Dolchstöße sind es, die Familien zerstören und auch die rationale Entscheidungsfindung dauerhaft unmöglich machen. Einer rechtlichen Argumentation beugt man sich eher als einer schriftlichen Ohrfeige.

Immobilien sind schneller verteilt als der Hausrat

Nichtsdestotrotz ist die Verlockung manchmal groß, diesem Impuls nachzugeben. Der Mandant giert nach Satisfaktion und möchte es, nachdem er beleidigt worden ist, in derselben Sprache heimzahlen. Punkte macht man bei Gericht damit nicht. Der Richter möchte den Sachverhalt und den Rechtsstandpunkt professionell aufbereitet erhalten, nicht Emotionen und Tratsch hören. Interessanterweise sind oft die Unternehmensbeteiligungen und Immobilien des Erblassers in der Erbauseinandersetzung schneller verteilt als der wertmäßig bedeutungslose Hausrat. Bewährt hat sich für die Hausratsverteilung, dass man testamentarisch anordnet, dass einer teilt und der andere dann aus den beiden Teilen wählen kann. Die vehement vorgetragenen Bewertungssorgen sind auf einmal wie weggeblasen.

Helfen kann auch, dass man eine Testamentsvollstreckung nur für den Fall anordnet, dass diese erst eingreift, wenn man sich nicht binnen einer zu definierenden Frist über alle Fragen geeinigt hat. Die Vorstellung, dass kostenpflichtig der Familienanwalt das regelt, was man vernünftigerweise selbst erledigen könnte, führt manchmal zur Disziplinierung. In komplizierten Familiensituationen ist manchmal das Ausschlagen des Erbes gegen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs jedenfalls bei liquiden Vermögen die für die Familie bessere Entscheidung, weil es die familiären Beziehungen weniger belastet als auf ewig in den goldenen Ketten eines komplexen Testaments in enger Nähe aneinander gekettet zu bleiben.

Hans Flick ist Gründer und Christian von Oertzen Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mit Sitz in Bonn, Berlin, Frankfurt und München.

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