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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Pflegekosten Wer zahlt für Oma?

 ·  Die Pflege im Heim ist teuer. Und die gesetzliche Pflegeversicherung deckt höchstens die Hälfte ab. Reichen Rente und Ersparnisse des Pflegebedürftigen nicht aus, müssen die Kinder ran.

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Wenn die betagte Mutter zum Pflegefall wird, ist das Erstaunen der Angehörigen oft groß: über die hohen Kosten der Pflege, vor allem im Heim. Und über die geringen Erstattungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie deckt im besten Fall rund die Hälfte der Kosten ab.

Und der Rest? Hier ist das Erstaunen noch größer. Denn auch die Angehörigen müssen zahlen, wenn das Geld nicht reicht. Zunächst werden eine eventuell vorhandene private Pflegeversicherung, dann die Rente und die Ersparnisse der zu pflegenden Person angezapft. Dann muss der Partner zahlen. Wenn das nicht reicht, springt zunächst das Sozialamt ein. Es versucht dann aber, seine Ausgaben bei den Angehörigen einzutreiben.

Leibliche Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern zahlen

Verwandte ersten Grades sind zum Unterhalt für ihre Eltern verpflichtet, also die leiblichen Kinder. Aber nur mit dem Einkommen, das 1500 Euro netto übersteigt. Dieser Selbstbehalt soll die eigenen Kosten der Angehörigen decken. Diese Schwelle erhöht sich, wenn der Ehepartner über kein Einkommen verfügt und das Paar unterhaltsberechtigte Kinder hat.

Vom die Schwelle übersteigenden Einkommen müssen die Angehörigen die Hälfte für die Eltern abtreten. Kosten für Pflege oder Unterhalt können sie steuerlich absetzen. Alternativ können sie versuchen, die Kosten zu senken. Durch ein anderes Heim oder Pflege zuhause. Oder durch Pflege im Ausland. Wenn das denn die Eltern mitmachen.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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