Wenn die betagte Mutter zum Pflegefall wird, ist das Erstaunen der Angehörigen oft groß: über die hohen Kosten der Pflege, vor allem im Heim. Und über die geringen Erstattungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie deckt im besten Fall rund die Hälfte der Kosten ab.
Und der Rest? Hier ist das Erstaunen noch größer. Denn auch die Angehörigen müssen zahlen, wenn das Geld nicht reicht. Zunächst werden eine eventuell vorhandene private Pflegeversicherung, dann die Rente und die Ersparnisse der zu pflegenden Person angezapft. Dann muss der Partner zahlen. Wenn das nicht reicht, springt zunächst das Sozialamt ein. Es versucht dann aber, seine Ausgaben bei den Angehörigen einzutreiben.
Leibliche Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern zahlen
Verwandte ersten Grades sind zum Unterhalt für ihre Eltern verpflichtet, also die leiblichen Kinder. Aber nur mit dem Einkommen, das 1500 Euro netto übersteigt. Dieser Selbstbehalt soll die eigenen Kosten der Angehörigen decken. Diese Schwelle erhöht sich, wenn der Ehepartner über kein Einkommen verfügt und das Paar unterhaltsberechtigte Kinder hat.
Vom die Schwelle übersteigenden Einkommen müssen die Angehörigen die Hälfte für die Eltern abtreten. Kosten für Pflege oder Unterhalt können sie steuerlich absetzen. Alternativ können sie versuchen, die Kosten zu senken. Durch ein anderes Heim oder Pflege zuhause. Oder durch Pflege im Ausland. Wenn das denn die Eltern mitmachen.
Solidarität ist hier besser als Gruppen auszuspielen
Peter Spindler (pedro2012)
- 24.01.2013, 19:46 Uhr
Warum immer nur die Oma die ganzen Kosten für die Gesellschaft verursacht?
Harald Muller (FAZguy)
- 24.01.2013, 19:45 Uhr
Was ist mit den Kinderlosen?
Lena Naujoks (LenaNau)
- 24.01.2013, 17:00 Uhr
Nur ein erster Eindruck
Stefan Kugl (Kugll)
- 24.01.2013, 16:36 Uhr
Voll- statt Teilkasko
Johannes Meister (john23)
- 24.01.2013, 15:33 Uhr