Die Bundesregierung denkt laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ vom Dienstag darüber nach, wie sie ein neues Gesetz zu Lebensversicherungen noch vor Inkrafttreten nachbessern kann. Das Blatt beruft sich auf ein Mitglied der Unionsfraktionsspitze mit dem Zitat: „Wir sind ins Nachdenken gekommen, weil die Gesetzesänderung offenbar bei einigen Versicherten zu einer Minderung der Auszahlung um über zehn Prozent führt. Das hat uns vorher niemand gesagt.“
Der Bundestag hatte Anfang November gegen den Protest der Opposition beschlossen, die Beteiligung von Lebensversicherungskunden an den Überschüssen von Lebens- und Rentenversicherungsunternehmen weitgehend zu verändern.
Vor allem Versicherte, die in diesen Monaten die Auszahlung aus ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung erwarten, kann die Gesetzesänderung laut Zeitung drastische Einbußen bedeuten. Die Zeitung schreibt unter Berufung auf Koalitionskreise, dass man intern Möglichkeiten prüfe, um das Gesetz zu korrigieren. Denkbar sei, kurzfristig die umstrittene Regelung über einen Änderungsantrag auf Eis zu legen. Es werde auch erwogen, vom Widerspruchsrecht des Bundesrats Gebrauch zu machen.
Lebensversicherer wollen Kunden nicht an den Bewertungsreserven festverzinslicher Papiere beteiligen
Der Knackpunkt liegt in einem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 8. November: Im Fachdeutsch entschied der Bundestag, Kunden von Lebensversicherungen künftig nicht mehr zur Hälfte an den Bewertungsreserven festverzinslicher Papiere zu beteiligen.
Dem Beschluss war eine langjährige und intensive Lobbyarbeit der Versicherer vorausgegangen. Sie hatten bemerkt, dass einige Anleihen aus ihren Depots an der Börse mehr wert waren, als in der Buchhaltung stand. Von diesem Mehrwert hätten die Lebensversicherungen die Hälfte ausschütten müssen, und zwar seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008. Doch das wollten die Versicherer nicht. Ihr Argument: Diese „stillen Reserven“ seien nur eine vorübergehenden Erscheinung. Sie entstehen in einer Phase niedriger Zinsen, wie sie aktuell festzustellen ist, weil die Papiere höher verzinst sind als der Kapitalmarktzins. Damit steigt der Kurs der Anleihen über ihren Ausgabepreis, die Versicherer weisen das als Stille Reserve aus.
Die Unternehmen aber hielten ihre Kapitalanlagen in der Regel, bis sie fällig werden, argumentiert die Branche. Der Wertzuwachs gehe wieder verloren, wenn die Anleihe zurückgezahlt wird. Zudem zwinge sie die Regelung dazu, höher verzinste Papiere in einem Moment zu verkaufen, in dem sie auf sie angewiesen seien, um die Kapitalerträge zu erwirtschaften, mit denen sie die vertraglich garantierten Versprechen an ihre Kunden erfüllen können.
Neuregelung könnte Auszahlung für einzelne Kunden um mehr als 10 Prozent vermindern
Wird aus der Stillen Reserve dagegen tatsächlich ein Gewinn, profitiert davon auch der Kunde: Wenn Versicherer nämlich Papiere mit einem höheren Marktwert aus eigenen Stücken in diesem Kapitalmarktumfeld veräußern, realisieren sie diesen Buchgewinn, was in das Kapitalanlageergebnis eingeht. An diesem Überschuss müssen sie ihre Kunden dann zu mindestens 90 Prozent beteiligen. Daran ändert auch die Neuregelung des Bundestags nichts, die zum 21. Dezember in Kraft treten soll.
Die Versicherungsbranche beziffert die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Titeln in diesem Jahr auf etwa 7 Prozent. Da etwa jeder zehnte Vertrag durch regulären oder vorzeitigen Ablauf innerhalb eines Jahres beendet werde, müssten nach alter Regel die Hälfte von 0,7 Prozent der Kapitalanlage an die ausscheidenden Kunden ausgeschüttet werden. Die deutschen Lebensversicherer verwalten Kapitalanlagen von rund 743 Milliarden Euro. Grob kalkuliert entsprechen die 0,35 Prozent auf diesen Wert also einer Ausschüttung von rund 2,6 Milliarden Euro, die nach der Neuregelung als zusätzlicher Sicherheitspuffer der Versicherer dienen würden.
Laut Aussage eines Mitglieds der Unionsfraktion im Bundestag führt die bereits beschlossene Neuregelung bei einzelnen Kunden dazu, dass ihre Auszahlungen zum Teil um mehr als 10 Prozent vermindert werden. Für einen Vertrag mit einer Ablaufleistung von 50.000 Euro wären das 5000 Euro weniger. Nach Berechnungen der Ratingagentur Assekurata verliert ein Kunde, der 25 Jahre lang in einen Vertrag eingezahlt hat und eine garantierte Ablaufleistung von 50.000 Euro hatte, rund 0,1 Prozentpunkt seiner Beitragsrendite. Die tatsächliche Ablaufleistung wird demnach um 1000 Euro auf rund 73.000 Euro geschmälert. Klar ist: Wenn die Politik die Versicherer und ihre Bestandskunden besser gegen den Niedrigzins schützen will, kann das nur auf Kosten von Kunden gehen, die bislang von den Bewertungsreserven profitierten.
Die Presse hat´s verschlafen
joachim stöwer (2a1b)
- 05.12.2012, 18:56 Uhr
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Christian Sensmeier (Portfoliotool)
- 05.12.2012, 10:00 Uhr
Nachbesserung wegen gravierenden Fehlern
Klaus Lohmann (Lokul)
- 04.12.2012, 21:14 Uhr
Staatsanleihen in Euro
udo fischer (udo44)
- 04.12.2012, 18:07 Uhr
Unglaubliche Stümper
Jakob Huether (CleanCreek)
- 04.12.2012, 16:41 Uhr