Im März vergangenen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Versicherer zwischen Frauen und Männern in ihren Prämien nicht mehr differenzieren dürfen. Durch den Urteilsspruch müssen alle Unternehmen, die private Kranken-, Pflege-, Renten- und Risikolebensversicherungen anbieten, ihre Tariflandschaft vollständig neu ordnen. Das hält die versicherungsmathematischen Abteilungen in diesem Sommer auf Trab.
Für jede einzelne Produktgruppe müssen sie mit anderen Erwartungen kalkulieren. In der Krankenversicherung sind wegen des Wechselrechts auch die Wanderungsbewegungen zwischen Tarifen zu berücksichtigen. Und wenn sie zu großzügig rechnen, locken sie zu viele Kunden des besser gestellten Geschlechts an und haben die Beiträge dann zu niedrig angesetzt. Das zwingt sie zu einer Kalkulation mit Sicherheitszuschlägen.
Stichtag ist der 21. Dezember
Erste Anbieter haben inzwischen Unisextarife auf den Markt gebracht: Die Ideal etwa differenziert in der Pflegerente nicht mehr zwischen Männern und Frauen, der Volkswohl Bund bei seinen Rentenversicherungen mit einer eingebauten Pflegerente, die Swiss Life stellt schon im August statt erst zum Stichtag 21. Dezember um. Marktführer Allianz hat sich etwas Besonderes ausgedacht: Das Geschlecht, das künftig besser als bislang gestellt wird, kann zum Teil schon jetzt zu den günstigeren Konditionen abschließen. Dasjenige, das sich auf Beitragssteigerungen einstellen muss, erhält noch die bisherigen Tarife.
Die Vielfalt dieser Angebote macht den unübersichtlichen Markt noch intransparenter. Deshalb sind für die Kunden einfache Faustregeln hilfreich. „Die größten Ausschläge bei den Preisen wird es in der Kranken- und der Risikolebensversicherung geben“, erwartet Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen. „Bei diesen Produkten sind die Risiken am unterschiedlichsten verteilt.“ Dagegen sei für Berufsunfähigkeitspolicen (BU) der ausgeübte Beruf ein wichtigeres Kriterium für die Beiträge als das Geschlecht.
Jeweils ein Mittelwert
Um die Tendenzen am Markt aufzuzeigen, hat der Finanzvertrieb MLP eine Überschlagsrechnung für verschiedene Produktgruppen ausgearbeitet. Dafür haben die MLP-Fachleute aus dem jeweils günstigsten und dem teuersten Tarif ihres Angebots einen Mittelwert gebildet. Für die neuen Tarife nahmen sie an, dass nur 20 Prozent des heute günstiger gestellten Geschlechts eine Police kaufen und 80 Prozent des schlechter gestellten. „Diese Werte entsprechen einer vorsichtigen Kalkulation und dürften in etwa das Verhalten im Markt treffen“, sagt Manfred Bauer, MLP-Produktvorstand.
Wenn das Mischungsverhältnis für den Versicherer anschließend doch günstiger ist, fallen bei Lebensversicherungsprodukten (wie Rente und BU) Risikogewinne an, die an die Kunden ausgeschüttet werden. Zunächst aber können sie durch die Sicherheitszuschläge ein höheres Prämienniveau erwarten. „Bei Pflegeversicherungen steht dem Preisanstieg für Männer kein Rückgang für Frauen im selben Ausmaß gegenüber“, sagt Bauer. Hier müssen sich Männer auf bis zu 39 Prozent höhere Beiträge einstellen, während sie für Frauen in derselben Altersstufe nur um 7 Prozent günstiger werden.
„Eine sehr gute Chance, Tarife zu modernisieren“
Wenn die Versicherer erste Erkenntnisse über das Kundenverhalten haben, dürften sie ihre Kalkulation noch einmal umstellen. „In den ersten Monaten rechnen wir mit Nachbesserungen - auch weil Unternehmen auf die günstigeren Wettbewerber reagieren“, sagt Schinnenburg von Morgen & Morgen. Als 2006 die Riesterrente auf Unisextarife umgestellt wurden, dauerte es mehrere Monate, bis sich die Prämien einpendelten.
Zusätzlich kompliziert wird der Vergleich zwischen alter und neuer Tarifwelt in der Krankenversicherung. Denn hier dürften viele Anbieter auf die derzeitige Diskussion reagieren, die Unternehmen böten geringere Leistungen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Unisex ist eine sehr gute Chance, Tarife zu modernisieren“, sagt Roland Weber vom größten Krankenversicherer Debeka. Sein Unternehmen hat wie einige andere seit den siebziger Jahren unveränderte Tarife - das Ziel war, möglichst große Versichertenkollektive zu bilden für einen besseren Risikoausgleich. Nun zwingt das Urteil des EuGH diese Anbieter, ihre Kollektive zu schließen. „Dabei können wir Leistungen in die Tarife einbauen, die wir für medizinisch sinnvoll erachten“, sagt Weber. Auch für Unternehmen, die etwa durch Übernahmen ein komplexes Tarifwerk haben, biete sich die Chance zur Bereinigung.
Makler raten Kunden, die einen neuen Vertrag abschließen wollen, sich die Folgen des Urteils genau erklären zu lassen. „Niemand sollte einen Vertrag nur abschließen, weil Unisex kommt“, sagt MLP-Vorstand Bauer. „Wer aber einen Bedarf sieht und vor oder nach dem Stichtag abschließen könnte, hat dann eine bessere Entscheidungsgrundlage.“
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