Rentier Friedrich Nordeck hat sein Unternehmen mit Millionengewinn verkauft und widmet sich nun dem Reisen. Doch Verlustängste belasten die Geldanlage in den späten Lebensjahren.
Von Stefan RuhkampRichtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Es ist schön, dass sich ein Artikel, der sich mit einer Geldanlage
befasst, zunächst ausführlich auf den Menschen eingeht. Wie
dieser die Welt sieht und was für ihn wichtig ist. Danach geht es
wieder um die Spielwiese der Anlagemöglichkeiten. Sogar an
Hinterbliebenenschutz (einseitig aus Sicht des Mannes) und an das
Pflegerisiko wurde gedacht.
Ich erlebe Menschen, die beruhigt sind, wenn sie festgelegt haben, was
mit dem Lebenswerk nach dem Tod passieren soll. Testament, Erben,
Verschenken. Was auch immer für den Einzelnen die Lösung ist.
Klarheit schafft Harmonie in der Familie – über Generationen
hinaus. Für viele zählen diese Harmonie in der Familie,
Lebenswerk möglichst erhalten und das Wichtigste geregelt haben als
die wesentlichen Aspekte. Und die gelten gerade bei den Finanzen.
Wenn das Vermögen zur Last wird
Artikel ist sachlich leider nicht wirklich kompetent geschrieben.
Freibeträge für Enkel schon etwas länger bei €
200.000. Die Ängste sind gut beschrieben und treffe die
Gefühlslage von älteren Anlegern. Aber die Empfehlungen sind
ohne jeden Wert und für einen 71jährigen wohl kaum geeignet.
Immobilien?? Wie denn, in Fonds oder soll selbst die Verwaltung
übernommen werden? Pauschal und unpräzise, sollte man so gar
nicht erst veröffentlichen!
Sehr geehrter Herr Ruhkamp,
interessanter Artikel den Sie geschrieben haben. Unglücklicherweise
ist der von Ihnen genannte Freibetrag seit 2009 nicht mehr richtig,
durch die Erbschaftsteuerreform 2009 wurde der Freibetrag für Enkel
auf EUR 200.000 erhöht.
Des weiteren ist die von Ihnen so genannte Kettenschenkung mit Vorsicht
zu genießen,
hier ein entsprechendes Urteil das sich mit diesem Thema
beschäftigt hat "FG München, Az. 4 K 960/08". Das
Finanzamt kann in einem solchen offensichtlichen Vorgang sicherlich
einen Gestaltungsmißbrauch unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Krischke
Anstelle das ganze Vermögen in Luxushotels zu verpulvern (die
nichtsnutzigen Enkel können außerdem auch in Deutschland
studieren ...), wie wärs z.B. mal mit der Investition in einen
Social Business. z.B. von 100.000 Euro, damit gewinnt Herr Nordeck
nichts, verliert aber auch nichts und hilft damit sehr vielen Menschen,
die wirklich Hilfe benötigen. Es ist komisch, daß in diesen
Artikeln auf den sozialen Aspekt von Investitionen überhaupt nicht
eingegangen wird. Die Verlustangst würde Herrn Nordeck dann auch
nicht mehr so plagen, wenn er wüßte daß mit seinem Geld
etwas wirklich vernünftiges angestellt wird.
100.000 EUR Lebenshaltungskosten p.a.?
Ist das ein Tippfehler,
verträgt sein Magen nur Champagner,
oder verreist der rüstige Rentner öfters mit Berlusconi?
Insgesamt guter Artikel. Bitte beachten, der Schenkungsfreibetrag bei Enkeln beträgt 200 TEUR!
Herr Nordeck muss den Umweg über die Kinder zur Finanzierung der Ausbildung seiner Enkel nicht gehen, denn seit dem 01.01.2010 beträgt der schenkungsfreie Betrag für jeden seiner Enkel 200.000 €.