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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Finanzplanung für Existenzgründer Auf dem Weg in die Selbständigkeit

Mechthild Schick ist Expertin für Wirtschaftskriminalität in einer Anwaltskanzlei. Doch ihre Karriere stockt, Kollegen werden bevorzugt. Sie will sich selbständig machen.

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Paul lässt seinen Blick über die verschneiten Berge der Dolomiten schweifen. Die Sonne scheint, alles glitzert. Er genießt den Skiurlaub mit Mechthild in vollen Zügen und malt sich in Gedanken schon den gemeinsamen Sommerurlaub auf Sardinien aus. Denn beide lieben Italien, gutes Essen und noch mehr guten Wein. Und sie haben im Alltag viel zu wenig Zeit füreinander. Findet er.

Doch seine Freundin im Liegestuhl neben ihm beschäftigen ganz andere Dinge. Sie ist wütend. Als Anwältin für Strafrecht ist sie seit etlichen Jahren in einer mittelgroßen und renommierten Kanzlei in Frankfurt beschäftigt. Zwar ist sie als "Senior Associate" die Karriereleiter inzwischen ein Stück weit hochgeklettert. Doch das reicht ihr nicht. Ihre Karriere steckt fest.

Bei der alljährlichen Ernennung neuer Partner kurz vor Weihnachten ist sie nun zum wiederholten Male übergangen worden. Wie in den Jahren zuvor haben wieder nur Männer den Aufstieg in den Olymp ihrer Kanzlei geschafft. Drei waren es diesmal, zwei im Jahr davor. Keiner einzigen Frau ist bisher die Partnerschaft angedient worden.

130.000 Euro sind einfach zu wenig

Mechthild ist deshalb stinksauer. Sie schimpft über diesen Herrenclub. Denn sie ist erfolgreicher als viele ihrer beförderten männlichen Kollegen, die zu allem Überfluss auch noch jünger sind als sie und weniger Berufserfahrung haben. Als Expertin für Wirtschaftskriminalität hatte sie gerade im vergangenen Jahr mehrere wichtige Prozesse für ihre Mandanten gewonnen. In der Branche hat sie inzwischen einen guten Namen. Aber intern bekommt sie außer lobenden Worten viel zu wenig Anerkennung.

Und auch die monetäre Anerkennung ist kein richtiger Trost mehr. Die 130.000 Euro, die Mechthild jährlich verdient, sind ihr zu wenig. Ihre Ansprüche sind seit der Studienzeit erheblich gestiegen. Sie liebt die schönen Dinge des Lebens - teure Reisen, edle Restaurants, schicke und schnelle Autos und natürlich Mode. Ihre Lieblingsdesignerin ist Vivienne Westwood. Ihre Schuhe sind ähnlich exklusiv. Diesen Luxus braucht sie auch für ihren Job, findet sie. Denn Mechthild liebt den großen Auftritt - und natürlich Paul. Zudem möchte sie in absehbarer Zeit in den eigenen vier Wänden wohnen. Das wünscht sie sich schon lange.

Versicherungen überprüfen

Aber das alles Entscheidende: Sie wird im September 40. Höchste Zeit also für eine Zwischenbilanz. Es muss sich etwas ändern, ist sich Mechthild sicher, und das am besten sofort. In der Sonne der italienischen Berge nimmt in ihr der Wunsch nach einer eigenen Kanzlei und dem Schritt in die Selbständigkeit immer konkretere Formen an. Sie glaubt fest daran, von ihrem guten Namen profitieren zu können. Vielleicht könnte sie nach einiger Zeit auch mehrere ihrer alten Mandanten übernehmen.

Die Kanzlei wird sich allerdings vertraglich zusichern lassen, dass sie dies eine gewisse Zeit lang nicht tut. So jedenfalls war das bei einem ebenso frustrierten, ehemaligen Studienkollegen aus Bonn, der den Sprung in die Selbständigkeit schon gewagt und geschafft hat. Wie er will sie endlich mehr Verantwortung übernehmen und irgendwann auch wesentlich mehr Geld verdienen.

Und ihr Plan scheint in der Tat umsetzbar. Rücklagen von 150.000 Euro helfen ihr dabei. Vor dem Urlaub hatte Mechthild ein Gespräch mit dem befreundeten Vermögensberater Lasse. Sie kennt ihn aus ihrem wöchentlichen Yoga-Kurs. Diese Unterhaltung hat sie zusätzlich in ihrem Vorhaben bestärkt. Zunächst sollte sie ihre Versicherungen überprüfen, lautete sein Ratschlag. Wichtig sei auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro. Die fehlt ihr bisher. Ihre Berufshaftpflichtversicherung läuft bislang über die Kanzlei. Diese könne sie, wenn einige Dinge angepasst würden, in die Selbständigkeit mitnehmen, sagt Lasse.

Krankenversicherung als Sparpaket

Wichtig ist zudem die Krankenversicherung. Mechthild ist noch immer freiwillig gesetzlich versichert. Da sie und Paul keine Kinder wollen - beiden ist ihre Karriere wichtiger - könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung durchaus lohnen. Statt des Höchstsatzes von rund 650 Euro in der gesetzlichen Versicherung käme sie mit ihren 39 Jahren so auf eine Monatsprämie von etwa 250 bis 300 Euro, schätzt ihr Yoga-Freund. Erst von 60 Jahren an könne die private Kasse deutlich teurer werden.

Es ist außerdem möglich, die Beiträge zur Krankenversicherung zu drücken - zum Beispiel durch eine jährliche Selbstbeteiligung bei ambulanten Behandlungen von 3000 bis 4000 Euro. Ähnlich sehe es mit dem Krankentagegeld aus. Hier rät Lasse zu einer langen Karenzzeit von einem Vierteljahr.

Ihr geschätztes Nettogehalt von nun 6000 Euro teilt er durch 30 Tage. 200 Euro kommen unter dem Strich heraus. Das wäre der Betrag, den sie maximal als Krankentagegeld bekäme. Gleichwohl werde keine Krankenkasse daran interessiert sein, ihr besonders geringe Prämien anzubieten. Darauf müsse sie unbedingt achten. Denn die Versicherungsvertreter verdienen gerade daran.

Berufsunfähigkeitsversicherung muss passen

Der nächste Aspekt ist die Versorgung im Falle der Berufsunfähigkeit. Hier würde für Mechthild das hessische Versorgungswerk der Anwälte mit einer sofortigen Rente einstehen. Die Mitgliedschaft ist Pflicht. Die Anwältin hat in den Jahren ihrer Berufstätigkeit schon Anwartschaften erworben. Lasse schätzt diese monatlich auf gut 2000 Euro.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung könne sie maximal 90 Prozent ihres Nettogehaltes von 6000 Euro absichern - also 5400 Euro. Zieht sie davon ihre Anwartschaften ab, dann bleiben ihr noch 3400 Euro, für die sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte. Versicherungen für den Todesfall kämen für sie nicht in Betracht, da Mechthild keine Kinder habe und auch sonst niemanden versorgen müsse.

Liquidität für den Anfang ist nötig

Nun stellt sich die Frage, was sie mit ihren 150.000 Euro macht, die sich auf ihrem Tagesgeldkonto angesammelt haben. Mechthild wollte flexibel bleiben, nicht zuletzt wegen einer Kanzlei und der eigenen Wohnung. Sie hat daher andere Anlagen bisher gescheut. Zwar hat sie keine Zweifel daran, dass ihr Schritt in die Selbständigkeit ein Erfolg wird. Doch auch sie rechnet mit einigen Anlaufschwierigkeiten.

Denn sie weiß, dass durchaus zwei Jahre vergehen können, bis eine junge Kanzlei richtig läuft. Sie geht allerdings davon aus, dass sie die Monatsmiete von vielleicht 1500 Euro (inklusive der Nebenkosten) für nicht allzu ausgefallene Räume von Anfang an tragen kann. Sie hat sich schon in Frankfurt umgehört. Die Honorareinnahmen schätzt Lasse selbst im ersten Jahr auf rund 60.000 Euro. Sonst sollte sie die Existenzgründung besser nicht wagen. Eine Halbtagskraft wird sie sich jedenfalls erst dann leisten, wenn alles gut läuft.

Sicherheitspolster muss verfügbar sein

Rund 3000 Euro verbraucht Mechthild im Durchschnitt monatlich, für ihre Miete und andere Lebenshaltungskosten, für Mode, das Auto und die Urlaube, wenn sie nicht allzu verschwenderisch lebt. Das hat sie überschlagen. Nun gilt es also zwei möglicherweise schwierige Jahre zu überbrücken. Paul will sie auf keinen Fall auf der Tasche liegen. Das wären auf zwei Jahre gerechnet 72.000 Euro für ihren Konsum, den sie eigentlich nicht einschränken möchte. Zuzüglich der 18.000 Euro, die sie für eine Büroausstattung veranschlagt hat, kämen so 90.000 Euro zusammen, die sie erst einmal als Sicherheitspolster benötigt.

Diese Summe sollte sie ganz klassisch und unspektakulär auf einem Tagesgeld- oder Sparkonto liegen lassen. Das hat Lasse ihr geraten. Den Rest ihrer Ersparnisse - also 60.000 Euro - solle sie auf mehrere Sparbriefe mit ein- oder zweijähriger Laufzeit verteilen und diese immer wieder durch neue ersetzen. Dies solle Mechthild so lange tun, bis sie wisse, wie ihre Kanzlei laufe, und die Entscheidung für eine Wohnung gefallen sei. In möglicherweise drei oder vier Jahren könne sie dann ihre Barreserve, die sie im Idealfall kaum angezapft habe, und die Sparbriefe zusammenlegen.

Altersvorsorge nicht immer vorrangig

Dann müsste sie zusätzlich noch einen Kredit aufnehmen, um sich ihren langgehegten Wunsch nach einer Wohnung zu erfüllen. Diesen Kredit könne sie anschließend sicherlich in drei, vier, fünf oder sechs Jahren wegputzen, war sich Lasse sicher. An ihre Altersversorgung solle sie dagegen erst in vielleicht zehn Jahren denken, zumal sie über das berufliche Versorgungswerk teilweise abgesichert sei und später ja vermutlich in den eigenen vier Wänden leben werde.

Dies alles geht ihr gerade durch den Kopf, während sich ihr Freund schon nach dem nächsten Urlaub sehnt. Den wird es wohl so schnell nicht geben, denkt sie und wartet auf den richtigen Moment, um ihm das zu sagen. Paul weiß zwar von ihrem Wunsch nach einer eigenen Kanzlei. Aber er hat keine Ahnung davon, wie konkret ihre Pläne schon sind. Und es gibt noch etwas, das sie ihm bisher verschwiegen hat: An ihrer Fernbeziehung wird sich erst einmal nichts ändern.

Denn er und Mechthild arbeiten in verschiedenen Städten. Paul ist Volkswirt und hat in Berlin im Finanzministerium Karriere gemacht. Kennengelernt haben sie sich während des Studiums im Bonner Juridicum. Bisher hofft er, dass Mechthild einen Neustart in der Hauptstadt wagt und sie endlich eine gemeinsame Wohnung haben werden.

Sie hat sich innerlich aber schon längst für die Finanzmetropole Frankfurt entschieden, weil sie anderswo nicht nur ihre beruflichen Kontakte ganz neu aufbauen müsste. Jetzt allerdings lehnt sich auch Mechthild in ihrem Liegestuhl zurück und versucht den Blick auf die Berge endlich zu genießen. Das neue Jahr hat ja gerade erst begonnen.

Was Mechthild Schick braucht:
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Redakteurin in der Finanzmarktredaktion.

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