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Dienstag, 18. Juni 2013
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Credit-Suisse-Skandal Steuerfahnder gelangen leicht an Kundendaten

 ·  Schickte ein Mitarbeiter der Credit Suisse Kundendaten an deutsche Behörden? Oder stießen die Ermittler darauf, als sie Büros der Bank untersuchten? Im ersten Fall wären Schusseligkeit oder Rache, im zweiten kriminelle Energie im Spiel.

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Die Daten von 4000 deutschen Kunden der Credit Suisse in der Schweiz sind den deutschen Steuerbehörden offenbar ohne größere Anstrengung in die Hände gefallen. Zwar gibt es unterschiedliche Versionen, wie Steuerfahnder an die Daten der Besitzer von angeblichen Lebensversicherungen auf den Bermudas gelangt sind. Allen Versionen gemeinsam ist aber, dass keine neuen Ankäufe von Daten-CDs erforderlich waren. Vielmehr soll ein Mitarbeiter der Credit Suisse daran wesentlich beteiligt gewesen sein. Wie groß sein „Engagement“ war, darüber gehen die Versionen allerdings auseinander.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat seit dem Jahr 2010 mindestens drei CDs mit Daten von Kunden der Credit Suisse, der Schweizer Bank Julius Bär und von Liechtensteiner Banken aufgekauft. Daraufhin akzeptierte Julius Bär im Mai 2011 eine Strafzahlung von 50 Millionen Euro, und Credit Suisse zahlte im September 2011 sogar 150 Millionen Euro Strafe, weil Mitarbeiter anscheinend Kunden Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. Zudem leistete die Bank das Versprechen, künftig mit den deutschen Steuerbehörden zu kooperieren.

Aus Rache oder aus Schusseligkeit?

Möglicherweise hat ein Mitarbeiter dies zu wörtlich genommen, als er „aus Schusseligkeit“ eine Anfrage eines Landesministeriums allzu willfährig beschied. Zumindest lautet eine Version des Vorganges, dass ein Mitarbeiter den deutschen Behörden auf eine lose Telefonanfrage hin, wie viele deutsche Kunden denn Bermuda-Versicherungen hätten, sogleich den kompletten Datensatz schickte. Eine andere Version lautet, ein unzufriedener Mitarbeiter habe „aus Rache“ an seinem Arbeitgeber Credit Suisse derart gehandelt. Diese Version wird in Steuerberaterkreisen für wahrscheinlicher gehalten.

Die Bank äußert sich offiziell dazu nicht. Der Vorstandsvorsitzende der Credit Suisse Deutschland AG, Michael Rüdiger, lässt Interviewanfragen mit dem Argument ablehnen, es handele sich um Vorgänge in der Schweiz. Tatsächlich handelt es sich um in Deutschland steuerpflichtige Kunden, die ihr Geld in der Schweiz verwalten ließen. Rund 4000 Kunden stehen unter Verdacht, weil ihnen die Credit Suisse ihr Depot als Lebensversicherung geführt hat, sie die Erträge daraus aber vermutlich hätten versteuern müssen. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass in den Bermuda-Lebensversicherungsmänteln Schwarzgeld unauffällig verwaltet werden sollte, bis die Verjährungsfristen von fünf und zehn Jahren erreicht sind. Wegen dieses Verdachts hat es in den vergangenen Wochen auch Hausdurchsuchungen bei Credit-Suisse-Kunden vor allem in Nordrhein-Westfalen gegeben.

Diskussion um Steuerabkommen gewinnt an Fahrt

Äußern will sich Credit-Suisse-Deutschlandchef Rüdiger auch nicht zu der Frage, wie die Datensätze der deutschen Kunden aus der Schweiz zu den deutschen Behörden gelangt sind. Im Umfeld der Credit Suisse wird darüber folgende Version verbreitet: Demnach hat der fragliche Mitarbeiter die Kundendaten nicht selbst deutschen Behörden geliefert, sondern die Daten zunächst bei seinem Arbeitsplatzwechsel von der Schweiz nach Frankfurt „mittransferiert“. Dabei muss er, so heißt es, mit krimineller Energie Kontrollen der Credit Suisse umgangen haben. Dann sollen die Daten den Ermittlern in die Hände gefallen sein, als sie im Februar 2012 die Büros der Credit Suisse in Frankfurt durchsuchten.

Unterdessen gewinnt die Diskussion an Fahrt, ob Deutschland mit der Schweiz das ausverhandelte Steuerabkommen schließen soll. Darin garantieren Schweizer Banken dem deutschen Fiskus eine Mindestzahlung von 2 Milliarden Franken (1,7 Milliarden Euro). Steuerhinterzieher müssen Nachzahlungen auf ihr Vermögen zwischen 21 und 41 Prozent leisten. Dabei dürfen sie anonym bleiben. Die deutschen Steuerbehörden dürfen nach Abschluss des Abkommens auch keine Daten-CDs mehr ankaufen.

Die jüngsten Erfolge der Steuerfahnder bei Credit-Suisse-Kunden sind indes Wasser auf die Mühlen der SPD-Landesfinanzminister, die das Steuerabkommen im Bundesrat blockieren. Einer ihrer Wortführer, Nordrhrein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans, sagte der F.A.Z.: „Die Ereignisse zeigen, dass eine entschlossene Steuerfahndung für unser Gemeinwesen unverzichtbar ist, solange es scheunentorgroße Schlupflöcher für Steuerhinterzieher gibt. Unsere Steuerfahnder müssen ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können, nämlich kriminelle Hinterzieher aufzuspüren.“

Kein Steuerabkommen dürfe das verhindern, meinte Walter-Borjans und kritisiert, Schweizer Banken wollten mit dem noch ausstehenden Steuerabkommen ihren beunruhigten Kunden wieder einen sicheren Hafen versprechen. „Wir werden jedoch alles dafür tun, dass die Schwarzgeldbesitzer unter ihnen nicht ruhig schlafen können. Die Klientel darf sich nicht in Sicherheit wiegen“, sagte Walter-Borjans.

Eine Lebensversicherung zum Schein

Dem Versicherungsmantel „Life Portfolio International“, den die Credit Suisse Privatkunden in den Jahren 2005 bis 2009 über Depots im Wert von mindestens 150 000 Euro gezogen hat, fehlen nach Ansicht von Steuerberatern wesentliche Merkmale einer Lebensversicherung. So gebe es keinen Risikotransfer. Mit Eintritt des Todesfalls ist vielmehr vorgesehen, dass die Tochtergesellschaft Credit Suisse Life mit Sitz auf den Bermuda-Inseln „den Wert der in der Lebensversicherung enthaltenen Anlagen“ auszahlt. Damit habe die Konstruktion „Null-Versicherungscharakter“, sagen Fachleute.

Bei einer Lebensversicherung ist üblich, dass im Fall eines frühen Todes des Versicherungsnehmers ein Aufschlag auf die Ansparsumme ausgezahlt wird. Im Fall eines „späten Todes“ des Einzelnen dagegen wird das Versichertenkollektiv tendenziell entlastet. Mit Auszahlung der exakten Ansparsumme seien die Kriterien für den Mindesttodesfallschutz, wie sie die deutschen Steuerregeln für das Steuerprivileg von Lebensversicherungen ab 2009 verlangten, von der Credit Suisse nicht erfüllt, sagen Fachleute.

Für die Zeit zwischen 2005 und 2009 sind die Regeln nicht so klar. Aber auch hier gilt als wahrscheinlich, dass ein in Deutschland Steuerpflichtiger die Zinsen und Dividenden, die die „Lebensversicherung“ kassiert hat, in seiner Steuererklärung hätte angeben müssen. Die wenigsten aber dürften das getan haben, weil die über das gesamte Depot gewickelte „Versicherung“ erst am Ende der Laufzeit eine Ausschüttung vornimmt. Außerdem hätten die Kunden dann Fragen der Steuerbehörden provoziert, woher das Geld stammt, auf das die Zinsen und Dividenden gezahlt werden. (ham.)

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Jahrgang 1971, Redakteur in der Wirtschaft.

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