13.12.2012 · Steuerzahler müssen zu viel berappen, wenn sie ihren Dienstwagen auch privat nutzen, meint der Bund der Steuerzahler. Der Münchner Bundesfinanzhof überprüft deshalb seit Donnerstag die geltende Besteuerung.
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Abschaffen dieser und aller anderen Subventionen
und endlich die Kirchhof´schen Steuervorschläge umsetzen.basta
Über Sinn und Unsinn der Regelung kann man trefflich streiten - in
der Tat ist ein Dienstwagen aber nicht gnaz so günstig wie einige
Milchmädchenrechnungen nahe liegen - lohnen tut es sich aber meist
schon.
Und auch wenn es die Möglichkeit des Fahrtenbuches gibt, ist es
natüröoch trotzdem problematisch, dass der Staat keine
Grundlage für ältere Fahrzeuge anbietet und sich bei den
Neupreisen an den Mondpreisen der Listen orientiert - das wird
sicherlich gerügt werden.
Umgekehrt geht (oder zumindest ging) es auch: Einen teuren Privatwagen
kaufen und die dienstlichen KM über Pauschale abrechnen .... beim
drei Jhare alten VW Phaeton war das natürlich eine Maschine zum
Gelddrucken - weil die Pauschale aburde Kosten produzierte.
Geht aber natürlich nur für Selbstständige ...
Jede Dienstwagenregelung ist um Längen günstiger als ein privat auf eigene Rechnung gekauftes Fahrzeug. Bei einem Wagenwert von 60000 Euro muß ein Prozent versteuert werden. Macht bei einem Steuersatz von 40 % 240 Euro im Monat. Dafür gibts: ein super Auto, Steuer, Versicherung, Reparaturen, Reifen etc. und Sprit werden bezahlt, Privatfahrten inclusive. Für 240 Euro kann man k e i n verkehrsfähiges Auto finanzieren und unterhalten. Und für den Staat ist es natürlich schon ein Minusgeschäft: Würde man dem Arbeitgeber den "Wert" über das Gehaltskonto auszahlen wären mehr Steuern und vor allem höhere Sozialversicherungen fällig. Das sollte sich mal der Bundesfinanzhof vornehmen - aber die haben ja auch Dienstwagen....
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.12.2012 09:44 Uhr@Hern Michler:
In dem pharmazeutischen Unternehmen, für das ich über 30 Jahre tätig war war es in der Tat so, daß für Mitarbeiter im Außendienst lediglich die 1 % Regelung angesetzt wurde, Reifen, Wartung, TÜV, Waschen etc. etc. inclusive dazu Privatfahrten in unbegrenzter Höhe incl. Benzinkosten. Für Innendienstmitarbeiter (leitende Angestellte), die einen Firmenwagen gestellt bekommen haben galten im Prinzip dieselben Kriterien, lediglich die Fahrten zur Arbeitsstätte wurden als geldwerter Vorteil angesetzt. So war es bis auf wenige Ausnahmen in der gesamten Branche. Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, wo ein "Leitender" auf den Firmenwagen verzichtet hätte.
Da, Herr Schlimm,
habe Sie entweder einen ungewöhnlich grosszügigen Arbeitgeber
oder keine Ahnung.
Die meisten Firmen beteiligen z.B. bei einen BMW 3er Touring
(Listenpreis ca. 35.000 EUR) den Dienstwagenfahrer monatlich mit ca. 500
EUR Anteil an der Leasingrate plus 100 EUR für die Tankkarte. Hinzu
kommen rund 500 EUR zu versteuernder "geldwerter Vorteil" bei
einem Weg von 10 km zur Arbeitsstätte. Aber vermutlich sind sie
Geschäftsführer; da mögen Sie dann bei Ihrer Firma
günstiger wegkommen...
Sie haben die Sozialabgaben vergessen
Die sind nämlich auch für 600 Euro monatlich zusätzlich
fällig. Dazu kommt noch die Versteuerung des Wegs zur Arbeitsstelle.
Der Arbeitgeber hingegen schreibt nur den tatsächlichen Kaufpreis
ab, über 6 Jahre. Da zudem Einkommensteuer + Sozialabgaben des
Arbeitnehmers höher sind als der Steuersatz des Unternehmens, gibt
es die großartigen Mindereinnahmen des Staates nicht.
Dienstwagen... ein steuerlich alter Zopf!
Neben der Kilometerpauschale und Arbeitszimmer sind Dienst- und Firmenwagen so ein weiteres Relikt aus alten Zeiten, mit den Steuern und Waehleremotionen zu spielen. Mit Steuervereinfachung hat dies wenig zu tun, und auf einen Bierdeckel passt ein Dienstwagen bestimmt nicht.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.12.2012 16:35 UhrIch kann nur den Kopf schütteln
"Ein Relikt aus alter Zeit? Mit Steuervereinfachung hat dies nichts
zu tun? Bierdeckel?" Ihre Aussage hat nichts, aber auch gar nichts
mit der Realität zu tun!
Bei allen drei Sachverhalten haben ja gerade die Gerichte entschieden,
dass es sich hierbei um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben handelt.
Was soll in diesem Zusammenhang Ihr Märchen, dies seinen "alte
Relikte"?
Und mit Steuervereinfachung hat dies nichts zu tun? Mal überlegen,
da es keinen Zweifel am Abzug von der Kilometerpauschale bzw. von den
Kosten des Dienstwagens, der auch privat genutzt wird, gibt, was
wäre denn die Alternative zur Pauschalen? Richtig, die konkrete
Erfassung der tatsächlichen Kosten. Und wenn man dies machen
würde und den privaten Teil jeweils errechnen müsste, dass
wäre also bei Ihnen eine "Steuer-Vereinfachung"?
Wie gesagt, man kann über Ihren Kommentar nur den Kopf schütteln...
Verstehe die Kritik einiger hier gar nicht.
Die 1% Regelung ist ja nur eine von zwei Möglichkeiten. Der Staat
hat sich eine pauschale Methode ausgedacht. Dabei hat er ein
Durchschnittsergebnis festgelegt und festgestellt, wenn man 1% auf den
Listenpreis anwendet, dann bekommt man das Ergebnis. Der Listenpreis ist
also nur eine Bemessungsgrundlage ohne Aussage. Wenn man jetzt z.B. nur
80% vom Listenpreis ansetzt, dann kann der Staat ja jederzeit das 1
Prozent erhöhen. Also, worum geht es?
Ach und um diejenigen die gebrauchte Wagen kaufen. Sicher ist die 1%
Regelung dann meist schlecht. Aber dann müssen Sie Fahrtenbuch
führen. So wie es auch im Steuerrecht üblich, muss man eben
privates von geschäftlichen sauber trennen.
Worüber will man sich denn beschweren? Dass die
Vereinfachungsregelung für einen persönlich nicht optimal ist?
Und dass man dann die "wahren" Werte, wie sonst auch,
ermitteln muss?
Herr Kuhs, da frage ich mich dann immer,
ist die Verwaltung für den Bürger da, oder der Bürger
für die Verwaltung.
Um "gerecht" besteuert zu werden, weil die Bemessungsgrundlage
im Gesetz um 15 oder 20 % zu hoch angesetzt ist, soll der Bürger
für die Steuererklärung einen Aufwand betreiben, der in keinem
vernünftigen Verhältnis zum Betrag der diesbezügliche
Steuerkorrektur steht? Was würden Sie von einem Händler
halten, der in seinen AGBs den Lästigkeitsfaktor für
Reklamationen so erhöht, dass sie lieber auf eine berechtigte
Reklamation verzichten?
Verstehen
Wenn Sie das gar nicht verstehen, sind Sie sicher nicht selbständig. Vielmehr argumentieren Sie hier wie ein typischer Sozialdemokrat im Staatsdienst. Es geht hier nicht nur um die angemessene Ermittlung des Steuervorteils sondern auch um die Zumutbarkeit von Regelungen. Ihr Hinweis auf das Fahrtenbuch ist typisch für die Haltung derer, die anderen Bürokratie aufbürden, ohne sich um die verlorene Zeit zu scheren. Sie werden das als geringfügig abtun, das ist es aber nicht. Es ist verlorene wertvolle Lebenszeit, die für das stumpfsinnige Ausfüllen von Unterlagen draufgeht.
Wir haben eine Staatsquote von ~50%.
Das heißt der Preis jedes Produktes, jeder Dienstleistung besteht
~50% aus bezahlten Steuern!
Die Besteuerung mittels fiktiver Grundlagen ist sittenwidrig.
Hat aber z. B. bei Immobilienbesitzern Vorteile für diese, und wird
diesen gerne genommen.
Selbst bei Mercedes gibt es seit den sechziger Jahren Rabatte für
Großkunden z. B. Taxis.
Erfinden Sie doch keine Märchen
"Die Besteuerung mittels fiktiver Grundlagen ist
sittenwidrig." Das ist schlicht weg die Unwahrheit. Erfinden Sie
doch bitte keine Märchen.
Und zum speziellen Fall: Der Staat hat eine pauschale Wertermittlung
angeboten. Listenpreis und 1%. Wenn man so seinen Privatanteil
ermittelt, dann ist der Staat mit diesem Wert einverstanden. Dies ist
aber nur eine Möglichkeit! Es steht jedem Steuerpflichtigen frei,
den tatsächlichen Privatanteil zu ermitteln. Dies wird ja gerade
niemand verwehrt. Keiner muss die "schlechte" pauschale
Methode akzeptieren.
Die Firmen bekommen auf die Fahrzeuge als Großkunden einen deutlichen Rabatt vom Hersteller. Trotzdem wird der Listenpreis versteuert. Andererseits lassen sich Geschäftsführer einen Oldtimer aus den 60er Jahren (z.B. Jaguar E) für 500.000 EUR restaurieren und müssen auch nur den damaligen Listenpreis (z.B. 5.000 EUR) versteuern. Statt sich an die eigene Nase zu fassen, nennen Politiker das dann gerne "Steuerschlupfloch". In Wirklichkeit ist das aber kein Schlupfloch, sondern ein schlampig formuliertes Gesetz
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.12.2012 17:21 Uhr@Herrn Kuhns
Sie wissen doch, Übertreibung macht deutlich. Ich wollte mit meinem Kommentar nur sagen, THEORETISCHE Preise zu besteuern macht wenig Sinn; dann zahlen viele zuviel und einige zuwenig. Besser ist es, den tatsächlich gezahlten Preis als Steuergrundlage zu wählen. Man kennt das ja: Wenn der Staat Preise festsetzt, sind sie immer falsch, in der Regel zu hoch...
Ist wieder Populismus angesagt?
Ernsthaft, glauben Sie, dass dieses Beispiel irgendwelche Relevanz hat?
Sicher gibt es genug linke Menschen, die gerne überall eine
Verschwörung suchen und sich gerne Märchen erzählen, wie
toll es doch den reichen Menschen geht...
Aber bleiben Sie mal realistisch. 500.000 Refinanzierungskosten?
Oldtimer? Ernsthaft, glauben Sie, dies ist der Normalfall? Ist dies
nicht die absolute Ausnahme? Könnte man nicht sogar sage, dieser
Fall ist so selten, der ist im Grunde gar nicht erwähnenswert?
Nur damit wir uns nicht falsch verstehen, auch ich halte diesen
speziellen Fall für nicht richtig. Aber man fragt sich ja immer,
gibt es nicht Themen bzw. Probleme die relevanter sind und die man
abstellen sollte?
Die Regeln der Dienstwagenbesteuerung sind reine Willkür aber man kann sich wehren
Neuwagenpreise nach Katalog sind reine Mondpreise. Leasingunternehmen bekommen enorme Rabatte. Nach diesen Preisen sollte sich die Besteuerung richten. Ein weiteres Problem ist die ungerecht hohe Besteuerung derer die weit weg von ihrer Arbeitsstätte wohnen. Sie werden doppelt bestraft. Ein Ausweg ist das führen eines Fahrtenbuchs in das übrigens nur die reinen Dienstfahrten eingetragen werden müssen. Für reine Privatfahrten reicht die Kilometerstandsangabe ohne Detaileinträge zu Zeiten und Fahrten. Einigen Finanzämtern reicht nach Rückfrage und schriftlicher Bestätigung eine Excel-Tabelle als Ersatz für das Fahrtenbuch. Das erleichtert die Eingabe enorm. 20 Minuten pro Woche reichen für die Einträge. Der Arbeitgeber versteuert weiterhin pauschal. Mit der Einkommenssteuererklärung holt man sich dann das Geld wieder zurück. Bei einer Kilometerleistung von >40000 km pro Jahr und 2/3 der Kilometerleistung als Dienstfahrt liegt der finanzielle Vorteil bei weit über 1000€.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.12.2012 18:37 UhrExcel?
Ein elektronisches Fahrtenbuch genügt diesen Anforderungen nur
dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den Daten technisch
ausgeschlossen sind oder in der Datei dokumentiert werden. Ein
elektronisches Fahrtenbuch mittels Excel ist daher nicht ausreichend
(BFH, Urteil vom 16.11.2005, BStBl. 2006 II S. 410). Das Gleiche gilt
für ein Fahrtenbuch in Form einer Ansammlung loser Blätter.
Frage: Wer bezahlt das Benzin eines Dienstwagens.....
bei privater Nutzung?
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.12.2012 21:55 UhrDie Firma
Hier werden ja nur grenzwertige Fälle betrachtet, wo der Wagen kaum dienstlich bewegt wird. ein typsicher Leasingrücklufer wie ein BMW 5er hat nach drei Jahren 140.000 km drauf - meist sind mehr als 100.000 deinstlich
Kommt drauf an
Wer das Benzin zahlt, kommt meist darauf an WIEVIEL man privat fährt.
In der Regel zahlt man der Firma etwa 100.- Euro pro Monat für die Tankkarte.
Wenn man also mehr als für 100 EUR pro Monat Benzin privat
verfährt, zahlt den Rest der Arbeitgeber bzw. die
Leasinggesellschaft. Aber das ist ja nach oben gedeckelt, denn die
vereinbarte Gesamtkilometerleistung in der Leasinglaufzeit darf ja nicht
überschritten werden.
Zudem ist es ja mit dem Preis für die Tankkarte und der
Versteuerung des geldwerten Vorteils nicht getan. Die meisten Firmen
ziehen ihren Angestellten zusätzlich einen Teil der Leasingrate
(meist in gleicher Höhe wie der Steuerbetrag) vom Gehalt ab.
Selbst beim Neuwagen: Früher gab es ein gesetzliches Rabattverbot.
Heute sind Rabatte von 20 Prozent und mehr die Regel. Die Besteuerung
nach einem fiktiven Mondpreis ist unzeitgemäß.
Bei Gebrauchtwagen erst recht.
Seltsamerweise hält sich jedoch immer noch der Volksglaube, privat
genutzte Dienstwagen würden den Staat Einnahmen kosten. Das
Gegenteil ist der Fall.
daß diese absurde Regelung überprüft wird. Die stammt, wenn ich mich recht entsinne, noch aus der Zeit, da Theo Waigel Finanzminister war. Eigentlich ist das Zugrundelegen des Neuwagenlistenpreises auch für Gebrauchtwagen schlicht sittenwidrig.