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Berufsständische Versorgungswerke Auch Freiberufler trifft der Niedrigzins

 ·  Noch können die meisten Versorgungswerke ihre Renditeversprechen halten. Bleiben die Zinsen aber weiter so niedrig, müssen sie ihre Versprechen brechen und notfalls die Renten kürzen.

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© Corbis Nachzuprüfen, wie die finanzielle Situation der Versorgungswerke aussieht, ist äußerst schwierig

Wie Versicherer und Stiftungen sind die berufsständischen Versorgungswerke von Anwälten, Architekten oder Ärzten mehrheitlich in festverzinslichen Wertpapieren engagiert und müssen sich mit deren niedrigen Zinsen herumschlagen. Seit dem Ausbruch der Europäischen Staatsschuldenkrise brachen die Renditen etwa zehnjähriger deutscher Staatsanleihen von 5,5 auf rund 1,4 Prozent ein. Während Lebensversicherer die Garantieverzinsung bei Neukunden mittlerweile auf 1,75 Prozent gesenkt haben, liegt der Rechnungszins bei vielen Versorgungswerken immer noch bei etwa 4 Prozent.

Versicherungsmathematiker, Vermögensverwalter und Rentenpolitiker mahnen, der versprochene Zins sei zu hoch. Klaus Heubeck, beratender Aktuar und Mitinhaber der Heubeck AG, einer Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge, spricht von einer „großen Herausforderung“, eine dauerhafte Finanzierbarkeit der Versorgungssysteme zu garantieren. Der Oberste Rechnungshof in Bayern forderte erst kürzlich einige von ihm geprüfte Versorgungswerke auf, „strukturelle Eingriffe in die Leistungsseite“ vorzunehmen, sprich niedrigere Renten auszuzahlen.

Über Jahre Zinsschwankungsreserven gebildet

Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), die 89 Werke vertritt, hält das für Panikmache: „In keinem Versorgungswerk steht eine Senkung der Renten bevor, kein Versorgungswerk hat gravierende Finanzierungsprobleme“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Verbands, Hartmut Kilger. Und fügt selbstbewusst hinzu: „Kein Versorgungswerk wackelt.“

Etwa 800.000 Deutsche, vor allem Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten, zahlen ihre Rentenbeiträge nicht an die gesetzliche Kasse, sondern an eines der Versorgungswerke. Nachzuprüfen, wie deren finanzielle Situation aussieht, ist äußerst schwierig. Die Versorgungswerke verweisen an ihre Interessenvertretung. Laut der ABV hat mehr als die Hälfte der Mitglieder dieses Jahr bisher eine Verzinsung ihrer Kapitalanlagen von 4 Prozent erreicht, ein größerer Teil liege bei 3,5 Prozent, nur wenige konnten eine Rendite von lediglich 2,5 Prozent erwirtschaften. Da die meisten Werke jedoch noch mit einem Rechnungszins von 4 Prozent kalkulieren, bedeutet dies, dass viele Werke ein Minus gemacht haben. Allerdings haben Versorgungswerke den Vorteil, dass ihr Rechnungszins ein Ziel darstellt und nicht wie bei Lebensversicherungen bei Vertragsabschluss garantiert werden muss.

Wenn man jedoch den Rechnungszins senkt, braucht man mehr Deckungskapital, um die Renten stabil zu halten. Dafür haben die Werke über Jahre Zinsschwankungsreserven gebildet. Nach Angaben der ABV könnten manche Werke bis zu 16 Jahre zuschießen, manche jedoch nur ein paar Jahre. Die Ärzteversorgung Baden-Württemberg musste ihre Rücklage 2008, als die Verzinsung ihrer Anlagen auf 0,18 Prozent abrutschte, auf 4,7 Prozent der Deckungsrücklage abschmelzen, konnte sie aber ein Jahr später bereits wieder auf 6,5 Prozent auffüllen.

„Mut zur Bescheidenheit“

Nur wenige Versorgungswerke haben wegen der niedrigen Zinsen ihren Rechnungszins gesenkt. Jedes Versorgungswerk untersteht der Rechtsaufsicht des für die Kammer zuständigen Ministeriums und der Versicherungsaufsicht des Finanz- oder Wirtschaftsministeriums. Das bayerische Staatsministerium weist darauf hin, dass die Rechnungszinssenkung „zu stark unterschiedlichen Verrentungssätzen für frühere und zukünftige Beitragszahlungen“ führe. Die unterschiedlichen Anwartschaften würfen Fragen der Beitrags- und Generationengerechtigkeit auf. Auch das bestreitet die ABV, eine „klammheimliche gigantische Umverteilung“ finde nicht statt.

Bei der Bayerischen Versorgungskammer ist das anders. „Wir können nicht zaubern und haben deshalb unseren Rechnungszins auf 3,5 Prozent und für Neumitglieder auf 2,5 Prozent gesenkt“, sagt Daniel Just, Finanzvorstand der Kammer, die etwa 1,6 Millionen Mitglieder hat - darunter auch solche, die nicht pflichtversichert sind. Dass viele andere Versorgungswerke zu diesem Schritt nicht bereit sind, versteht er nicht. Er hält „Mut zur Bescheidenheit“ für nötig.

Schon 2006 mussten die Versorgungswerke ihre Modelle korrigieren, weil die Lebenserwartung der Mitglieder höher als vorher angenommen war. Ärzte, Anwälte und andere Freiberufler leben im Durchschnitt vier Jahre länger als der Rest der Bevölkerung. Zur Finanzierung des dadurch entstehenden Kapitalbedarfs beschlossen die Werke 2009, das Renteneintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre anzuheben.

Steigen die Zinsen nicht deutlich, bleibt nur die Rentenkürzung

Der Optimismus der Versorgungswerke kommt auch daher, dass viele mit einem offenen Deckungsplanverfahren arbeiten, einer Mischung aus Kapitaldeckung und Umlage. Laut der Heubeck AG haben ältere und größere Versorgungswerke meist ein Verhältnis von 50 zu 50. Jüngere dagegen finanzieren die laufenden Renten mehrheitlich durch Mitgliedsbeiträge, weil sie noch nicht so viel Kapital aufbauen konnten. Die Werke legen zumeist etwa 60 bis 65 Prozent in als solide geltenden festverzinslichen Wertpapieren an. Bis zu 25 Prozent des Vermögens dürfen sie in Immobilien investieren. Risikoanlagen, zu denen Immobilien gewöhnlich nicht zählen, dürfen der Anlagenverordnung zufolge bis zu 35 Prozent getätigt werden. Manche Versorgungswerke schöpfen die Immobilienquote voll aus, andere bleiben unter 10 Prozent. Auch bei der Aktienquote gibt es deutliche Unterschiede. Um ihre Renditen zu erhöhen, gehen die Werke auch neue Wege und investieren in Infrastruktur- oder Energieprojekte.

„Aber selbst mit einer guten Kapitalanlage lässt sich das Problem nicht lösen“, sagt Daniel Just von der Bayerischen Versorgungskammer. Sollte die Niedrigzinsphase über einen langen Zeitraum andauern, werde man über Anpassungen nachdenken müssen, gibt auch Hartmut Kilger von der Arbeitsgemeinschaft zu. Dies stoße aber auf Verständnis. „Die Mitglieder stehen im Leben und wissen, dass man nicht verteilen kann, was man vorher nicht erwirtschaftet hat.“

Wenn die Zinsen nicht wieder deutlich steigen, bleibt als letzter Schritt nur eine Rentenkürzung. Mitte dieses Jahres bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall, dass Versorgungswerke Renten kürzen dürfen. Eine Zahnärztin musste hinnehmen, dass 2003 ihre Ansprüche um 16 Prozent gesenkt worden waren. Ihr Versorgungswerk hatte die Lebenserwartung seiner Mitglieder zu niedrig, den Wert des Immobilienvermögens als zu hoch eingeschätzt. Eingriffe in bereits fließende Renten seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allenfalls unter sehr strengen Auflagen zulässig.

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