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Altersvorsorge Die betriebliche Altersversorgung wird beliebter

 ·  Immer mehr Arbeitnehmer nennen die betriebliche Altersversorgung als wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand. Doch eine Entgeltumwandlung lohnt sich nicht für alle Arbeitnehmer. Viele Anbieter bieten schwache Rendite.

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Die Diskussionen über die gesetzliche Rente haben zu einem Wertewandel geführt. Besonders die jüngere Generation sieht in ihr nicht mehr die Hauptquelle ihrer Alterseinkünfte. 26 Prozent der Arbeitnehmer unter 25 Jahren nennen inzwischen die betriebliche Altersversorgung als wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand, wie kürzlich eine Befragung von 2100 Arbeitnehmern der Unternehmensberatung Towers Watson ergab. 83 Prozent aller Befragten, deren Betrieb über einen Pensionsplan verfügt, in den Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen, würden eigenes Geld dafür einsetzen. Doch nicht nur in dieser Gruppe ist die Bereitschaft groß, Entgelt umzuwandeln. Selbst unter den Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber nichts dazu gibt, ist die Bereitschaft mit 63 Prozent beachtlich.

Die Beliebtheit der Entgeltumwandlung widerspricht jedoch dem Befund des Bamberger Rechtsprofessors Ulrich-Arthur Birk. Mit einer Beispielrechnung hat er die Vorteile der Entgeltumwandlung gegenüber einer privaten Rentenversicherung und kontinuierlicher Vorsorge über ein Sparkonto in Zweifel gezogen. Die Untersuchung fand viel Beachtung. Kritiker nannten seine Daten aber nicht repräsentativ. Für einen Arbeitnehmer mit 3400 Euro Bruttoeinkommen hatte er in einer ersten Analyse errechnet, dass die Belastung durch einen Grenzsteuersatz im Ruhestand von 25 Prozent und die ihm entgehenden Rentenansprüche durch die Entgeltumwandlung die Vorteile der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis übersteigt.

Einfache Faustregeln

Auf die Kritik hat Birk reagiert, indem er seine Untersuchung ausweitete. Nun hat er auch Einkommensbezieher einbezogen, die 2500, 3000 und 4000 Euro monatlich erhalten. Sie kommen im Alter ebenfalls auf Grenzsteuersätze zwischen 24 und 26 Prozent. Zudem hat er die Analyse auf verheiratete Arbeitnehmer ausgedehnt. Auch für sie gelte ein Grenzsteuersatz von 20 Prozent, der die Pensionszahlung erheblich einschränke. „Die Entgeltumwandlung lohnt sich nur für bestimmte Arbeitnehmer“, resümiert Birk: solche mit einer privaten Krankenversicherung, weil sie nicht den vollen Krankenkassen-Beitrag von derzeit 15,5 Prozent in der Rentenphase zahlen müssten, und solche, die weniger als 2500 Euro verdienen und im Alter nicht in die Steuerprogression rutschten. „Das heißt nicht, dass das Geld herausgeschmissen ist, aber im Vergleich zu alternativen Anlageformen ist es nicht so attraktiv angelegt, wie vielfach behauptet wird.“ Interessant sei die Gehaltsumwandlung, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss gewähre - und dann vor allem bei Anbietern mit geringem Kostensatz.

„Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Arbeitgeber seinen Anbietervertrag abschließen kann, wo er will“, sagt Heinrich Bockholt, Finanzberater und Professor der Fachhochschule Koblenz. „Es ist nicht sicher, dass er eine gute Produktauswahl getroffen hat.“ Arbeitnehmer müssten sich deshalb an einfache Faustregeln halten, wenn sie sich zu einer Entgeltumwandlung entschließen: Auch ohne Steuer- und Sozialversicherungseffekte müsse die monatliche Garantierente so hoch sein, dass bis zum Alter von 85 Jahren mindestens die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt würden. Mit 90 Jahren sollte die Rendite mindestens 1 Prozent betragen, mit 95 Jahren mindestens 2 Prozent. „Ist das nicht der Fall, gibt es nur eines: Finger weg“, sagt Bockholt. Die Hälfte der Angebote falle bei diesem Test durch.

Im zweiten Schritt solle der Arbeitnehmer sich bemühen, an der Sozialversicherungsersparnis seines Arbeitgebers zu partizipieren. „Selbst wenn man dessen höheren Verwaltungsaufwand einbezieht, halte ich eine Weitergabe von 50 Prozent der Ersparnis für angemessen“, sagt er. Verpflichtet sei der Arbeitgeber dazu nicht, aber viele ließen sich darauf ein. Damit lasse sich auffangen, dass der Arbeitnehmer weniger Rentenanwartschaften erwirbt, weil er durch die Sozialversicherungsersparnis weniger in die gesetzliche Rente einzahlt. Erst dann sollte nach Bockholts Auffassung die Pension nach Sozialversicherung und Steuer errechnet werden. Dabei verwendet er die Steuertabelle statt der Grenzsteuersätze wie sein Kollege Birk. Diese führe zu anderen Ergebnissen.

Die Diskussion dürfte noch lang nicht zu Ende sein

Die Sozialversicherungsersparnis in der Einzahlphase wirke sich im Alter nicht positiv aus, sagt Thomas Dommermuth, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung und Steuerrechtsprofessor. Zwar müsse der Arbeitnehmer auf seine Beiträge nicht den Arbeitnehmeranteil von rund 21 Prozent zahlen. Dafür belasteten ihn im Alter der volle Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag von 15,5 und 2,25 Prozent. Durch die geringeren Rentenansprüche entgingen ihm gut 3 Prozentpunkte.

Dennoch kommt Dommermuth zu einem positiven Ergebnis für die Entgeltumwandlung. Zum einen sieht er einen größeren Renditevorteil im Vergleich zur privaten Rentenversicherung als Birk. Grund seien die hohen Rabatte eines Gruppenvertrags. Zum anderen zahlten aktuell nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums 70 Prozent der Rentner keine Steuern. In Zukunft werde wegen der sukzessiven Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Renten dieser Anteil sinken. „Aber trotz der veränderten Struktur der Rentner wird der Anteil der Steuerzahlenden vermutlich nicht über 50 Prozent liegen“, erwartet er. Für die Entgeltumwandlung sei das positiv. „Ein großer Teil wird in der Beitragsphase von der Steuer entlastet, ohne im Alter Steuer zahlen zu müssen“, sagt Dommermuth.

In einer Gegenrechnung hat er ermittelt, welche garantierte Rente bei einer Entgeltumwandlung von 100 Euro (mit knapp 50 Euro Eigenanteil) für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit 34.000 Euro Bruttojahresgehalt herauskommt. Von den 220 Euro zieht er Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ab. Auf den resultierenden Betrag wendet er - entgegen Bockholts Empfehlung - den Grenzsteuersatz von 23,7 Prozent an. Vom Endbetrag zieht er die Verluste aus der gesetzlichen Rente ab. Dem stellt er gegenüber, was bei einem Beitrag von knapp 50 Euro in einer privaten Rentenversicherung herauskommen würde und zieht die Steuer auf den Ertragsanteil ab. Bezieht er den Verlust an gesetzlicher Rente nicht ein (etwa um zu unterstellen, dass sich der Arbeitgeber mit seiner Sozialversicherungsersparnis beteiligt), kommt Dommermuth auf einen Vorteil der Entgeltumwandlung von 33 Prozent. Und selbst wenn er die geringere Rente berücksichtigt, sei ihre Rendite noch um 14 Prozent höher. Die Diskussion über die Vorzüge der Entgeltumwandlung dürfte also noch lang nicht zu Ende sein.

„Die Entgeltumwandlung lohnt sich nur für bestimmte Arbeitnehmer.“ Ulrich-Arthur Birk, Professor in Bamberg

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Jahrgang 1977, Redakteur in der Wirtschaft.

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