28.01.2012 · Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist für die meisten Selbständigen Pflicht. Das Versorgungswerk soll sie durchgängig absichern, egal ob sie gerade festangestellt sind oder selbständig
Von Nadine OberhuberViele Selbständige sind Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Jeder, der einen freien, sogenannten verkammerten Beruf gewählt hat, wird zwangsläufig einem Werk angeschlossen. Das gilt für Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer, Tierärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Das Versorgungswerk soll sie durchgängig absichern, egal ob sie gerade festangestellt sind oder selbständig.
Die Versorgungswerke sind Anstalten des öffentlichen Rechts und bündeln jeweils die Angehörigen eines Berufsstandes. Die Ärzte waren die Ersten, die eine solche Kasse als Selbsthilfeeinrichtung gründeten. Denn sie durften nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
Die Mitglieder zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens ein. Genauso viel, wie sie als Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rente einzahlen müssten. Das Geld wird angelegt und später je nach Verzinsung ausbezahlt. Die Rendite ist meist gut. Aber lebt der eigene Berufsstand lang, fällt die Rente klein aus, weil das angehäufte Geld lange reichen muss und kleinere Monatsrenten ergibt. Der Vorteil: Die Rentenansprüche behält der Selbständige, selbst wenn er insolvent wird.
Die Frage stellt sich nicht, die Mitgliedschaft ist Pflicht. Derzeit zahlt jeder Versicherte im Schnitt 8700 Euro jährlich ein. Bezieher erhalten durchschnittlich 2170 Euro monatlich.
Nadine Oberhuber Jahrgang 1973, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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