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Lebensversicherungen Finanzvertriebe geben Steuerprivileg noch nicht verloren

23.02.2004 ·  Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes soll nach den Plänen der Bundesregierung eines der wichtigsten Verkaufsargumente für Lebensversicherungen - die steuerfreien Auszahlungen - wegfallen. Die Versicherungswirtschaft fordert Nachbesserungen.

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Die beiden führenden deutschen Finanzvertriebe beurteilen die Auswirkung einer möglichen Besteuerung von Lebensversicherungen vollkommen unterschiedlich. Während die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) im Rahmen der aktuellen Diskussion um das sogenannte Alterseinkünftegesetz vor den Folgen einer Beschädigung des beliebtesten Altersvorsorgeinstruments warnt, setzt der AWD auf die Kreativität der Versicherungswirtschaft, auch in einem möglicherweise schwierigeren steuerlichen Umfeld attraktive Produkte für die private Altersvorsorge anzubieten.

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes soll nach den Plänen der rot-grünen Bundesregierung eines der wichtigsten Verkaufsargumente für Lebensversicherungen mit Beginn des kommenden Jahres wegfallen. Bislang müssen Auszahlungen aus kapitalbildenden Lebensversicherungen nicht versteuert werden, wenn die Laufzeit der Police mindestens zwölf Jahre beträgt und davon mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt werden.

Forderungen nach einer Nachbesserung

Derzeit scheint jedoch wieder alles offen zu sein, weil in der vergangenen Woche Forderungen nach einer Nachbesserung des Gesetzes an diesem wichtigen Punkt laut wurden. Die endgültige Entscheidung, wie Lebensversicherungen künftig steuerlich behandelt werden, könnte sich nach Ansicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bis Mitte Mai hinziehen. Carsten Maschmeyer, Vorstandsvorsitzender des zweitgrößten deutschen Finanzvertriebs AWD in Hannover, geht derzeit von drei möglichen Szenarien aus. Die erste Möglichkeit sei die volle Versteuerung der Lebensversicherungen nach dem persönlichen Steuersatz, wie sie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Für die Verbraucher und die Versicherer sei das die schlechteste Lösung. Allerdings werde die Versorgungslücke im Alter nicht kleiner, so daß Altersvorsorgesparer seiner Ansicht nach auf andere Anlageklassen wie etwa Fonds oder neue steueroptimierte Lebensversicherungen ausweichen. "Die Assekuranz wird in diesem Fall neue Produkte einführen, wobei ich gespannt bin, was die großen Häuser aufbauen werden", sagt Maschmeyer.

Die zweite Möglichkeit ist aus Sicht des AWD-Chefs die Ausweitung des Prinzips der nachgelagerten Besteuerung auf Lebensversicherungsverträge. Danach kann wie heute schon in der betrieblichen Altersversorgung beispielsweise bei der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds eine bestimmte Summe aus dem Bruttoeinkommen in den Vertrag eingezahlt werden. Die Besteuerung erfolgt dann bei der Auszahlung im Rentenalter. Für den Anleger ist das aus heutiger Sicht theoretisch günstiger, weil dann wegen des geringeren Einkommens der Steuersatz niedriger ist als im Erwerbsalter. Für Finanzvertriebe wie den AWD hätte diese Lösung auch den Charme, daß zahlreiche Altersvorsorgesparer beim Abschluß eines Vertrages die fällige Steuer auf die Versicherungssumme obendrauf schlagen, so daß sich insgesamt die Versicherungssummen und damit für den Verkäufer auch die Provisionserlöse erhöhen.

"Wir gehen nicht von einem Wegfall des Steuerprivilegs aus“

Die dritte Möglichkeit ist nach Ansicht von Maschmeyer schließlich, daß sich die Versicherungsbranche weitgehend durchsetzt und im großen und ganzen alles so bleibt, wie es ist. Zuletzt wurden diesbezüglich Vorschläge kolportiert, daß der Anlagezeitraum von zwölf auf 18 Jahre verlängert werden könnte oder Auszahlungen aus Lebensversicherungen mit kürzerer Laufzeit Steuerfreiheit genießen, wenn der Kunde älter als 60 ist. Eine weitgehende Beibehaltung der bisherigen steuerlichen Behandlung ist jedenfalls für den größten deutschen Finanzvertrieb DVAG die favorisierte Variante. "Es ist nicht nachvollziehbar, mit der Lebensversicherung das beliebteste Instrument der Altersvorsorge so mit Steuern zu belegen, daß die Akzeptanz darunter leidet", sagte kürzlich DVAG-Gründer Reinfried Pohl. "Wir gehen nicht von einem Wegfall des Steuerprivilegs aus, stellen uns aber darauf ein."

Keine Alternative für das Geschäft mit kapitalbildenden Lebensversicherungen ist sowohl aus Sicht der Finanzvertriebe wie auch aus Sicht der Anbieter die im Gesetzentwurf vorgesehene und steuerlich geförderte Leibrentenversicherung. Diese ist nach den vorgesehenen Regeln weder übertragbar noch vererbbar, kann weder beliehen noch veräußert werden. Wie solle man einem jungen Menschen erklären, daß er Monat für Monat auf eine bestimmte Summe verzichten soll, die er in einen solchen Vertrag einzahlt, und wenn er dann kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stirbt, sehen die Erben von dem ersparten Geld keinen Cent, lautet die Kritik der Vertriebsfachleute. Insofern spielt die Leibrentenversicherung in den strategischen Überlegungen über alle möglichen steuerlichen Szenarien derzeit so gut wie keine Rolle.

Quelle: sfu., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.02.2004, Nr. 46 / Seite 21
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