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Lebensversicherung Schummeln im Steuerschlußverkauf

08.02.2005 ·  Der jüngste Steuerschlußverkauf war für die deutschen Lebensversicherer wie die Infusion für einen Schwindsüchtigen: Wie Lebensversicherer eine Rückdatierung von Anträgen möglich machten.

Von Stefan Ruhkamp
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Der jüngste Steuerschlußverkauf war für die deutschen Lebensversicherer wie die Infusion für einen Schwindsüchtigen. Einige Gesellschaften konnten offenbar gar nicht genug davon bekommen. Das geht zumindest aus Unterlagen hervor, die dieser Zeitung vorliegen.

Während die Musterknaben der Assekuranz schon Mitte Dezember keine Neuabschlüsse mehr anboten, um einen Verarbeitungsstau und Schummeleien zu verhindern, dehnten andere den Verkauf der steuerbegünstigten Verträge bis zum letzten Tag des Jahres aus - die Allianz Leben und möglicherweise auch andere Gesellschaften sogar darüber hinaus.

Absatzrekord

Das dürfte nun Nachfragen der Aufsichtsbehörde und des Bundesfinanzministeriums provozieren. Die Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen sind künftig steuerpflichtig. Nur, wer vor dem 1. Januar 2005 einen Vertrag abgeschlossen hat, zahlt keine Einkommensteuer auf die Kapitalerträge. Diese letzte Möglichkeit, dem Fiskus zu entkommen, hat den Lebensversicherern einen Absatzrekord verschafft. Das Neugeschäft wurde im vergangenen Jahr um mehr als 40 Prozent gesteigert. Da ein Großteil des zusätzlichen Geschäfts erst im Dezember in Gang kam, wollte die Assekuranz möglichst die gesamte verbleibende Zeit nutzen und keinen Kunden ohne Vertrag nach Hause schicken. Zeitweise hofften die Versicherer sogar auf eine legale Form der Rückdatierung. Dann hätten sie mehr Zeit gehabt. Doch das Bundesfinanzministerium stellte klar: Steuerfrei sind nur Versicherungen, bei denen der Vertrag im alten Jahr abgeschlossen wird.

Doch völlige Klarheit brachte auch diese Bestimmung nicht. Einige Versicherer kamen nun auf die Idee, Annahmeerklärungen zu nutzen: Das sind Formulare im DIN-A4-Format, die an die Vertriebsmannschaft und an Makler ausgegeben wurden. Vorab von seiten des Anbieters unterschrieben, sollten sie sicherstellen, daß die Verträge für den Fiskus erkennbar noch im Jahr 2004 abgeschlossen wurden. Der Nachteil dieses Verfahrens ist jedoch, daß es Schummeleien möglich macht. Sind sich Versicherungsvermittler und Kunde einig, können sie einen Vertrag mit Hilfe der Annahmeerklärung rückdatieren, ohne daß der Versicherer davon etwas mitbekommt.

Möglichkeit der Rückdatierung

Einige Versicherungsgesellschaften haben sich gegen diese Gefahr geschützt, indem sie nur solche Verträge als Altverträge policierten, die bis spätestens 3. Januar eingingen. „Damit sind wir und auch unsere Kunden auf der sicheren Seite“, sagt ein Sprecher der Hamburger Volksfürsorge. Das sei auch notwendig, denn bei den langlaufenden Verträgen werde erst in 30 oder noch mehr Jahren darüber entschieden, ob die Erträge steuerpflichtig sind oder nicht.

Andere Gesellschaften waren jedoch offenbar besonders hungrig auf das Geschäft mit verspäteten Versicherungskunden. Dazu zählt die Allianz Leben. Noch Anfang Januar versprach die Maklergesellschaft Allrisk eine „Fristverlängerung bis 12. Januar“ und forderte die Kunden auf: „Nutzen Sie ihre Chance auf eine steuerfreie Rente.“ Bei Nachfrage bot der Makler Rentenversicherungen der Allianz und der WWK mit der Möglichkeit der Rückdatierung an, um den Steuervorteil zu erlangen. Nachweislich hat mindestens die Allianz Verträge, die auf diese Weise abgeschlossen wurden, mit der Rückdatierung in das Policierungsverfahren gegeben.

Gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen

Das sei aber nur bis zum 15. Januar möglich gewesen, sagt eine Sprecherin der Allianz Leben. Deshalb kämen nur einige hundert Verträge für eine denkbare Rückdatierung in Frage. So viele Verträge hätten schätzungsweise einen Eingangsstempel zwischen dem 1. und dem 15. Januar erhalten. Das sei ein verschwindend geringer Teil der 1,3 Millionen Verträge, die die Allianz im vergangenen Jahr abgesetzt habe. Im übrigen habe auf der Annahmeerklärung der Hinweis gestanden: „Darf nur bis zum 31. 12. verwendet werden.“ Die Rückdatierer hätten sich sogar möglicherweise strafbar gemacht. Eine Möglichkeit, diesen Mißbrauch zu erkennen, gebe es aber für ihre Gesellschaft nicht.

Bei der WWK seien Verträge aus dem alten Jahr nur als solche akzeptiert worden, wenn sie bis zum 5. Januar eingegangen seien, heißt es bei diesem Versicherer. In den darauf folgenden Tagen seien die Verträge nur in Ausnahmefällen akzeptiert worden, wenn es eine plausible Begründung für die verzögerte Übermittlung gegeben habe. Diese Umstände werden die Gesellschaften in den kommenden Tagen voraussichtlich auch gegenüber der Aufsichtsbehörde erläutern müssen. „Wir werden uns die Sache ansehen“, sagte ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Es sei möglich, daß gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.02.2005, Nr. 33 / Seite 17
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

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